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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Veränderung der wöchenzlichen Arbeitstge

B
butani
Jan 2018 bearbeitet

Was kann passieren wenn wir als BR der Veränderung der wöchentlichen Arbritstatge von 5.5 auf 6 Tage nicht zustimmen und der AG es trotzdem einführt.

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

10.12.2015 um 08:41 Uhr

Wenn ihr nichts dagegen unternehmt passiert Garnichts. Ihr seid hier doch in der Mitbestimmung, also, nehmt eure Rechte wahr.

G
gironimo

10.12.2015 um 08:56 Uhr

.... wenn trotzdem einführt heißt das: § 23.3 BetrVG anwenden.

Ansonsten kann natürlich der AG oder der BR auch die Einigungsstelle anrufen (sofern der Tarifvertrag nicht eindeutig ist)

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