Veränderung der wöchenzlichen Arbeitstge
Was kann passieren wenn wir als BR der Veränderung der wöchentlichen Arbritstatge von 5.5 auf 6 Tage nicht zustimmen und der AG es trotzdem einführt.
Community-Antworten (2)
10.12.2015 um 08:41 Uhr
Wenn ihr nichts dagegen unternehmt passiert Garnichts. Ihr seid hier doch in der Mitbestimmung, also, nehmt eure Rechte wahr.
10.12.2015 um 08:56 Uhr
.... wenn trotzdem einführt heißt das: § 23.3 BetrVG anwenden.
Ansonsten kann natürlich der AG oder der BR auch die Einigungsstelle anrufen (sofern der Tarifvertrag nicht eindeutig ist)
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