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§105 Rechtzeitige Information bei Einstellung/Versetzung Leitender Angestellter

N
newbie59
Sep 2021 bearbeitet

§105 BetrVG schreibt vor, dass der BR bei Einstellung oder personeller Veränderung von Leitenden Angestellten nach §5 BetrVG "rechtzeitig" informiert werden soll.

Was heißt hier "rechtzeitig"? ! Tag vor Inkrafttreten der Einstellung/Veränderung? 1 Woche?

Und ja, bevor jemand nachfragt : Es geht um LA gem §5 :-)

Cheerio

42501

Community-Antworten (1)

R
RudiRadeberger

20.09.2021 um 11:24 Uhr

Die Mitteilung hat "rechtzeitig" zu erfolgen, der Betriebsrat muss also die Möglichkeit haben, sich nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber noch zu äußern und die Arbeitnehmer zu unterrichten. Bei Einstellungen, Versetzungen und (ordentlichen) Kündigungen sollte die Mitteilung daher in Anlehnung an die Äußerungsfristen des §§ 99 Abs. 3 und 102 Abs. 2 BetrVG mindestens eine Woche vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags bzw. der Versetzung oder Kündigung erfolgen.

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