Wer trägt Risiko bei Arbeitsausfall?
Wir als Firma sind einem Konzern angeschlossen. Wir produzieren ausschließlich für eine weitere Firma des Konzerns. Nun hat diese Firma Probleme mit einer neu angeschafften Maschine und kann unsere Produktion nicht vollständig verarbeiten. Die Geschäftsleitung verlangt nun von uns, dass wir eine Maschine ca. 11 Wochen stilllegen und die Belegschaft abwechseln zu hause bleibt. Es würden für jeden ca. 13 Tage als Minus auf dem Zeitkonto anfallen. Unser Vorschlag als Betriebsrat war, dass die Hälfte von der Belegschaft und die andere Hälfte von der Firma getragen wird. Dies hat die Geschäftsleitung abgelehnt. Sie ist der Meinung, dass wir die Last zu 100 % tragen müssen. Es gibt doch den Grundsatz, dass der Unternehmer das Risiko der Nichtbeschäftigung zu tragen hat, oder? Mit der Hälfte wäre er doch schon gut bedient. Wie können wir uns verhalten, was können wir noch anbieten oder fordern? Es eilt, die nächste Verhandlung steht morgen an. Danke im Voraus!
Minusstunden sind für uns deshalb so hart, da wir im Vollkontisystem arbeiten. Wir bekommen die Tage bezahlt, die die Normalschicht auch bekommt, alles darüber geht auf ein Zeitkonto. Von diesem Zeitkonto werden laut Betriebsvereinbarung 7 Tage an Stillstände gehängt. Wir haben 2 Stillstände im Jahr für die ca. 23 Tage Urlaub und eben 7 Tage Überstunden gebunden sind. Zu unserer freien Verfügung haben wir je nach Lebensalter 4-7 Tage Urlaub und 6 Tage Überstunden. Überstunden würden dann in den nächsten Jahren an den Arbeitgeber gehen um Minus abzubauen. Kann man das dem Arbeitnehmer zumuten? Kurzarbeit ist nicht gewünscht!
Community-Antworten (2)
25.08.2010 um 10:33 Uhr
Da braucht ihr als BR nicht mitspielen, warum und wer wünscht keine Kurzarbeit? Das wäre doch die beste Lösung für euer Problem.
25.08.2010 um 12:12 Uhr
Das Betriebsrisiko trägt grundsätzlich der AG (siehe auch http://www.rechtslexikon-online.de/Betriebsrisiko.html). Anders kann es aussehen wenn der BR eine BV unterschrieben hat, dass dem AG gestattet die MA einfach für solche Zeiten nach Hause zu schicken (z.B. über Az-Konten). Wie Eure bestehenden Regelungen aussehen könnt ihr am besten beurteilen.
Ansonsten stellt Kurzarbeit eine Möglichkeit dar. Der AG sollte sich auch mal die Frage stellen, ob das andere Konzernunternehmen aufgrund bestehender Verträge nicht Schadensersatz leisten muß.
Es ist schon ein Witz dass Eure GL nun meint dass die AN das Risiko tragen sollen. Die können am wenigsten für die Situation
Verwandte Themen
Arbeitsausfall durch Autounfall - wer kommt für den Arbeitsausfall auf?
ÄlterWenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall hat und dadurch zu spät zur Arbeit kommt bzw. gar nicht mehr kommt, muß er dann dafür Urlaub oder Überstunden nehmen oder wer kommt für de
Arbeitsausfall aufgrund technischer Probleme - muss dafür Urlaub oder Gleitzeit genommen werden?
ÄlterDas Unternehmen schickt seine Mitarbeiter nach Hause, da der Server ausgefallen ist und eine Reperatur hierfür ansteht - mit stundenweisem Arbeitsausfall oder bei Erneuerung des Severs können die Mita
Entgeltfortzahlung an Feiertagen (stundenweiser Arbeitsausfall)
ÄlterGuten Morgen, gemäß EntgFG muss bei feiertagsbedingten Arbeitsausfall das Arbeitsentgelt so weitergezahlt werden, wie es sonst ohne den Feiertag zu zahlen wäre. Dabei muss der Grund des Arbeitsausfal
Witterungsbedinter Arbeitsausfall
ÄlterHallo Forengemeinde, kann mir jemand ein bindendes Gesetz zur Ganzjahresbeschäftigung geben? Folgendes Problem. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen welches sowohl für Privat als auch für
Kurzarbeit Anforderungen
ÄlterHallo zusammen, ich benötige mal bitte euer Schwarmwissen. Wir haben aktuell Kurzarbeit. Die Voraussetzungen dafür sind ja bekanntermaßen, das mindestens ein Drittel der Beschäftigten einen Arbeitsaus