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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer trägt Risiko bei Arbeitsausfall?

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loeffelpaula
Nov 2016 bearbeitet

Wir als Firma sind einem Konzern angeschlossen. Wir produzieren ausschließlich für eine weitere Firma des Konzerns. Nun hat diese Firma Probleme mit einer neu angeschafften Maschine und kann unsere Produktion nicht vollständig verarbeiten. Die Geschäftsleitung verlangt nun von uns, dass wir eine Maschine ca. 11 Wochen stilllegen und die Belegschaft abwechseln zu hause bleibt. Es würden für jeden ca. 13 Tage als Minus auf dem Zeitkonto anfallen. Unser Vorschlag als Betriebsrat war, dass die Hälfte von der Belegschaft und die andere Hälfte von der Firma getragen wird. Dies hat die Geschäftsleitung abgelehnt. Sie ist der Meinung, dass wir die Last zu 100 % tragen müssen. Es gibt doch den Grundsatz, dass der Unternehmer das Risiko der Nichtbeschäftigung zu tragen hat, oder? Mit der Hälfte wäre er doch schon gut bedient. Wie können wir uns verhalten, was können wir noch anbieten oder fordern? Es eilt, die nächste Verhandlung steht morgen an. Danke im Voraus!

Minusstunden sind für uns deshalb so hart, da wir im Vollkontisystem arbeiten. Wir bekommen die Tage bezahlt, die die Normalschicht auch bekommt, alles darüber geht auf ein Zeitkonto. Von diesem Zeitkonto werden laut Betriebsvereinbarung 7 Tage an Stillstände gehängt. Wir haben 2 Stillstände im Jahr für die ca. 23 Tage Urlaub und eben 7 Tage Überstunden gebunden sind. Zu unserer freien Verfügung haben wir je nach Lebensalter 4-7 Tage Urlaub und 6 Tage Überstunden. Überstunden würden dann in den nächsten Jahren an den Arbeitgeber gehen um Minus abzubauen. Kann man das dem Arbeitnehmer zumuten? Kurzarbeit ist nicht gewünscht!

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Community-Antworten (2)

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rolfo

25.08.2010 um 10:33 Uhr

Da braucht ihr als BR nicht mitspielen, warum und wer wünscht keine Kurzarbeit? Das wäre doch die beste Lösung für euer Problem.

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paula

25.08.2010 um 12:12 Uhr

Das Betriebsrisiko trägt grundsätzlich der AG (siehe auch http://www.rechtslexikon-online.de/Betriebsrisiko.html). Anders kann es aussehen wenn der BR eine BV unterschrieben hat, dass dem AG gestattet die MA einfach für solche Zeiten nach Hause zu schicken (z.B. über Az-Konten). Wie Eure bestehenden Regelungen aussehen könnt ihr am besten beurteilen.

Ansonsten stellt Kurzarbeit eine Möglichkeit dar. Der AG sollte sich auch mal die Frage stellen, ob das andere Konzernunternehmen aufgrund bestehender Verträge nicht Schadensersatz leisten muß.

Es ist schon ein Witz dass Eure GL nun meint dass die AN das Risiko tragen sollen. Die können am wenigsten für die Situation

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