Guten Morgen liebe BRler,
ich bräuchte einen Rat von euch, bzw. auch gerne gesetzliche Hinweise zum Thema Planstelle und Tochtergesellschaften.

Ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen UX scheidet altersbedingt aus dem Unternehmen aus und hat bis dato in der Abteilung AX gearbeitet. Laut Arbeitsvertrag war der Mitarbeiter auch bei dem Unternehmen UX angestellt.
Das Unternehmen UX hat als Muttergesellschaft einen Betriebsrat.

Nun werden in der Abteilung AX zwei neue Angestellte eingestellt. Beide ohne jegliche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat des Unternehmens UX. Die beiden neuen Angestellten sind im Tochterunternehmen UY angestellt. Dieser hat Größenbedingt keinen Betriebsrat.

Meine Frage wäre nun:

Da einer der Angestellten (dies wurde dem BR mitgeteilt) als Nachfolger für den ausgeschiedenen Mitarbeiter eingestellt wurde, muss dieser dann nicht auch den ganz normalen Ausschreibungslauf durchlaufen und vor allem im Unternehmen UX angestellt sein?

Ich möchte hier erst mal nicht auf die Frage Gesamtbetriebsrat, ja oder nein, nicht eingehen.

Vielen Dank im Voraus.