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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tochtergesellschaft - sollte der bisherige BR als GBR bestehen bleiben, oder sollte die Tochtergesellschaft ihren eigenen BR wählen?

L
lbgstr
Nov 2016 bearbeitet

hallo. unsere firma gründet demnächst eine tochtergesellschaft.der geschäftsführer-geschäftsleitung- bleibt aber der selbe.sollte der bisherige br als gesamtbetriebsrat bestehen bleiben, oder sollte die tochtergesellschaft ihren eigenen wählen.gibt es generelle regelungen?

vielen dank

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Community-Antworten (5)

P
paula

03.04.2007 um 23:28 Uhr

das steht nicht in Eurem Ermessen. Es richtet sich nach dem Betriebsbegriff aus dem BetrVG. Aus Deinen Angaben kann aber wohl niemand eine Einschätzung abgeben wie das ausschaut...

FB
Frank B.

04.04.2007 um 09:10 Uhr

Gesamtbetriebsrat ist der falsche Begriff, es ist durchaus möglich einen gemeinsamen Betriebsrat für eure Unternehmen zu wählen. Dazu hilft dir ein Blick in den §3 BetrVG und seine Kommentierung bestimmt weiter.

D
DocPille

04.04.2007 um 12:29 Uhr

Hallo,

wenn beide ein und denselben Geschäftsführer haben,gibt es nur einen Betriebsrat.

J
Jube

04.04.2007 um 13:20 Uhr

Ich halte die Aussage von Paula für richtig, docpille liegt daneben. Die Belegschaft unserer Tochterfirma hatte früher einen eigenen BR, sich vor Jahren dann aber entschieden, uns mit ihrer Vertretung zu betrauen.

D
DocPille

04.04.2007 um 13:47 Uhr

@Jube

Anscheinend hast Du die Antwort von Paula nicht verstanden. Sie schreibt es richtet sich nach dem Begriff BETRIEB nach dem BetrVG.§1

Wenn man Im Fitting §1 Rn.71 liest,ist dort beschrieben wie zu verfahren ist wenn ein Betrieb eine Einheiliche Leitung hat.

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