Wahlberechtigung Tochterunternehmen - Dürfen die Mitarbeiter der Tochtergesellschaft zusätzlich im Stammbetrieb an deren Betriebsratswahl teilnehmen?
Hallo zusammen, folgende Frage: Wir sind ein Unternehmen mit einer angedliederten Tochtergesellschaft. Diese hat einen eigenen Betriebsrat. Die Mitarbeiter der TG arbeiten räumlich mit den Stammbeschäftigten in einer Arbeitsstelle ohne besondere Trennung. Dürfen die Mitarbeiter der Tochtergesellschaft zusätzlich im Stammbetrieb an deren Betriebsratswahl teilnehmen? Das würde bedeuten sie wählen 2 x. Ist dies zulässig? Vielleicht hat jemand einen Tip.
Community-Antworten (2)
18.01.2010 um 15:35 Uhr
@Bürohengst
a) Entweder Ihr wählt einen gemeinsamen Betriebsrat, oder aber
b) Die TG hat ihren BR (darf bei Euch nicht mitwählen) und ihr wählt einen BR und die beiden bilden dann einen Gesamtbetriebsrat.
18.01.2010 um 16:41 Uhr
@scorpion: Und dann gibt es da noch die Konzernleihe. @Hengst: In Anlehnung an §7 Satz 2 dürfen (Konzern-)Leiharbeitnehmer 2x wählen, ja.
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