Erstellt am 09.12.2015 um 07:25 Uhr von Hartmut
Es kommt drauf an. 'Es brennt!' wäre m.E. eine zulässige Rede (und Unterbrechung). Wärest du evtl. bereit, uns mehr zu erzählen?
Erstellt am 09.12.2015 um 09:40 Uhr von Kölner
@Hartmut
Einzige Kritik an Deiner Antwort:
Ist "Es brennt!" bereits als eine Rede zu werten?
:-)
Erstellt am 09.12.2015 um 12:39 Uhr von gironimo
"Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen." (§ 77 BetrVG). Also äußerste Vorsicht. Ich würde es jedenfalls nicht tun.
Der BR kann doch auch kurzfristig z.B. zu einer Abteilungsversammlung einladen oder ähnliches.