MuSchG zu Gunsten der MA - Kann der BR den BL anhalten, die Kollegin weiterhin an den WE zu beschäftigen?
hallo zusammen, eine unserer Diätassistentinnen ist schwanger.(Klinikbetrieb) Bisher war es so, daß die werdenden Mütter an Sonn- und Feiertagen frei hatten, obwohl es laut §8, 4 kein Verbot ist an diesen Tagen zu arbeiten. Sie ist nicht alleine, so daß sie jederzeit eine Kollegin in Anspruch nehmen kann, die hilft, wenn Lasten zu tragen sind. Kann der BR den BL anhalten, die Kolegin weiterhin an den WE zu beschäftigen? Anderen Mitarbeiter nämlich schon die kommende WE (nicht nur die Sonntage) und Feiertage aufgebrummt. Denke eher, BL ist zu feige, ihr eine negative Antwort mitzuteilen, sie hat sich schon so sehr auf freie WE gefreut... danke für Eure Antworten
Community-Antworten (3)
04.12.2009 um 01:27 Uhr
@Emmily, habe ich Dein Ansinnen richtig verstanden? Der Betriebsrat soll den Betriebsleiter auffordern, die schwangere Mitarbeiterin zur Arbeit zu schicken?
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Der BR ist ein Organ, das über die Rechte des Arbeitnehmers wacht und nicht den BL anregt, diese zu unterlaufen! Sollte bei Euch Personalmangel herrschen, müsste über Neueinstellungen oder ähnliches nachgedacht werden.
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Hier liegt meines Erachtens eine betriebliche Übung vor. Betriebliche Übung: "Eine regelmäßige Wiederholung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers, aus dem der Arbeitnehmer schließen kann ihm solle eine Leistung auf Dauer gewährt werden, kann einen Rechtsanspruch für den Arbeitnehmer auf diese Leistung begründen" (BAG, 16.04.1997, 10 AZR 705/96). Mit kollegialen Grüßen
04.12.2009 um 11:32 Uhr
@Matze der BR überlegt ob er nicht ein Gespräch mit den BL führt und diese darauf hinweist, dass die Mitarbeiterin arbeiten darf und kann und durch seine Entscheidung andere Mitarbeiter benachteiligt werden. Schwangerschaft ist keine Krankheit! Eine Diätassistentin darf lt. MuSchG weiterhin an WE arbeiten. Soll hier der Vorteil einer Einzelnen AN zum Nachteil vieler AN vom BR hingenommen werden?
MuSchG § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(4) ... in Krankenpflege- und in Badeanstalten, ...dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
Grüße Kleine Hexe
04.12.2009 um 13:54 Uhr
Kleine Hexe, danke für deine Unterstützung. Genauso sieht der BR es auch. Es mußten schon zu oft MA herhalten, nur weil BL keine klaren Worte spricht. Wartet meist immer auf jemand anderen, der soetwas übernimmt. Darum ist er ganz froh, daß es uns gibt... Aber richtig: Schwangerschaft ist keine Krankheit, aber eine Gelegenheit für viele, mehr Aufmerksamkeit zu bekommen.
Gruß Emmily
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