Betriebsübergang
Hallo Wir haben als Betriebsrat gerade einen Betrieb nach §613a übernommen. Die Mitarbeiter dieses Betriebes wurden mit einem Grundlohn und einer umsatzabhängigen Zulage bezahlt.So was ist bei unserem Lohnsystem nicht vorgesehen.Jetzt weden die Mitarbeiter mit ihrem Grundlohn bezahlt und berufen sich wegen Einbußen auf §613a.In ihren alten Arbeitsverträgen ist die Zulage nicht immer eindeutig festgehalten.Würden die Lohnzettel des letzten Jahres reichen um eine Lohnerhöhung zu verlangen. Sry bin erst das 2 x da. Es handelt sich um Mitarbeiter im Verkauf.Die nach dem Betriebsübergang weniger als vorher verdienen und jetzt natürlich entäuscht sind. wir werden nach Tarif bezahlt.Und Gekauft hat natürlich die GF:-).
Community-Antworten (3)
08.12.2015 um 18:55 Uhr
Was ein geschäftsfähiger BR nicht doch so alles kann! Jetzt sogar schon Betriebe übernehmen:-)
Von welcher Art von Lohnerhöhung ist den hier die Rede?
Kannst du das Ganze bitte einmal etwas konkreter darstellen. So wird hier kaum einer hierzu etwas Vernünftiges sagen können.
08.12.2015 um 19:05 Uhr
unserem Lohnsystem < Betriebsvereinbarung oder Tarif?
08.12.2015 um 19:51 Uhr
Es kann sein, dass das korrekt ist. Stichwort: übernehmender betrieb zahlt nach Tarif.
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