Hallo
Wir haben als Betriebsrat gerade einen Betrieb nach §613a übernommen.
Die Mitarbeiter dieses Betriebes wurden mit einem Grundlohn und einer umsatzabhängigen
Zulage bezahlt.So was ist bei unserem Lohnsystem nicht vorgesehen.Jetzt weden die Mitarbeiter mit ihrem Grundlohn bezahlt und berufen sich wegen Einbußen auf §613a.In ihren alten Arbeitsverträgen ist die Zulage nicht immer eindeutig festgehalten.Würden die Lohnzettel des letzten Jahres reichen um eine Lohnerhöhung zu verlangen.
Sry bin erst das 2 x da. Es handelt sich um Mitarbeiter im Verkauf.Die nach dem Betriebsübergang weniger als vorher verdienen und jetzt natürlich entäuscht sind.
wir werden nach Tarif bezahlt.Und Gekauft hat natürlich die GF:-).