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Betriebsübergang

P
Pampello
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wir haben als Betriebsrat gerade einen Betrieb nach §613a übernommen. Die Mitarbeiter dieses Betriebes wurden mit einem Grundlohn und einer umsatzabhängigen Zulage bezahlt.So was ist bei unserem Lohnsystem nicht vorgesehen.Jetzt weden die Mitarbeiter mit ihrem Grundlohn bezahlt und berufen sich wegen Einbußen auf §613a.In ihren alten Arbeitsverträgen ist die Zulage nicht immer eindeutig festgehalten.Würden die Lohnzettel des letzten Jahres reichen um eine Lohnerhöhung zu verlangen. Sry bin erst das 2 x da. Es handelt sich um Mitarbeiter im Verkauf.Die nach dem Betriebsübergang weniger als vorher verdienen und jetzt natürlich entäuscht sind. wir werden nach Tarif bezahlt.Und Gekauft hat natürlich die GF:-).

84903

Community-Antworten (3)

J
Jakarta

08.12.2015 um 18:55 Uhr

Was ein geschäftsfähiger BR nicht doch so alles kann! Jetzt sogar schon Betriebe übernehmen:-)

Von welcher Art von Lohnerhöhung ist den hier die Rede?

Kannst du das Ganze bitte einmal etwas konkreter darstellen. So wird hier kaum einer hierzu etwas Vernünftiges sagen können.

G
gironimo

08.12.2015 um 19:05 Uhr

unserem Lohnsystem < Betriebsvereinbarung oder Tarif?

K
Kölner

08.12.2015 um 19:51 Uhr

Es kann sein, dass das korrekt ist. Stichwort: übernehmender betrieb zahlt nach Tarif.

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