Arbeitszeit bei den Zeitumstellungen Sommer und Winterzeit im Nachtdienst
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitszeit bei den Zeitumstellungen Sommer und Winterzeit im Nachtdienst.
Wie wird das bei Euch gehandhabt???????
Wird nur die Arbeitszeit abgerechnet, die man auch gearbeitet hat?
Community-Antworten (3)
03.12.2015 um 23:34 Uhr
@Passat
die Angaben von mir gelten für den Tarifbereich TVöD-K(liniken)
das monatliche Gehalt ist UNVERÄNDERT, die Zeitzuschläge im Nachtdienst sind analog den Stunden, die gearbeitet worden sind. D.h. bei der Umstellung Winterzeit auf Sommerzeit wird 1 Stunde weniger nachts gearbeitet dementsprechen 1 Stunde weniger Zeitzuschlag, bei der Umstellung Sommerzeit auf Winterzeit wird 1 Stunde LÄNGER gearbeitet, dementsprechend 1 Stunde MEHR Zeitzuschlag.
Gruß Galaxy
03.12.2015 um 23:47 Uhr
Bei uns gilt das Glück/Pech Prinzip. Lohn wird ganz normal gezahlt, auch die Nachtschichtprozente gibt es wie für eine normale Schicht. Es wird keine Stunde abgezogen oder als Freizeit brechnet, alles wie ne normale Schicht. Ich selbst habe in über 10 Jahren schon 2mal in den sauren Apfel beißen müssen, aber auch schon 2-3 mal profitiert und meistens war ich gar nicht betroffen.
05.12.2015 um 14:02 Uhr
Was ist das denn für eine Frage? Bezahlt wird das, was gearbeitet wurde. Das kriegen andere Firmen auch hin...
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