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Urlaub-Krank

B
Bob79
Jan 2023 bearbeitet

Hallo.Ich habe 1 Woche Urlaub ab1.1.23 genommen,und wurde am 2.1.23 Krank 3 Wochen.Der Arbeitgeber hat mir von 1.1.23 auf 2.1.23 1 Tag Urlaub weg genommen ist das überhaupt Rechtswidrig?

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Community-Antworten (22)

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celestro

23.01.2023 um 16:09 Uhr

Musstest Du am 01.01.23 arbeiten?

B
Bob79

23.01.2023 um 16:16 Uhr

Normalerweise Ja.Aber wir arbeiten schon seit letzten Jahr ab Sommer nur 2 Schicht keine Nachtschicht.Nur laut Schichtplan geht die regelmäßige Ablauf der Schichten.

T
takkus

23.01.2023 um 16:20 Uhr

@Bob79: celestro möchte nicht wissen wie ihr im Sommer arbeiten geht, sondern ob du laut deinem Dienstplan am 01.01.2023 hättest arbeiten müssen. Richtig celestro?

B
Bob79

23.01.2023 um 16:24 Uhr

Ja regulär schicht wäre Nachtschicht.

T
takkus

23.01.2023 um 16:29 Uhr

Du hättest vom 01.01.2023 auf den 02.01.2023 also arbeiten müssen. Dann hattest Du meines Erachtens nach am 01.01.2023 und am 02.01.2023 gar keinen Urlaub haben können.

"Der Arbeitgeber hat mir von 1.1.23 auf 2.1.23 1 Tag Urlaub weg genommen"-> was heisst das genau? Erklär mal.

C
celestro

23.01.2023 um 16:40 Uhr

Also laut Schichtplan hättest Du Nachtschicht gehabt, aber seit letztem Sommer arbeitet ihr nicht mehr in Nachtschicht? Wieso wird der Plan nicht aktualisiert?

Und wenn Du am 01.01.23 arbeiten musstest und dort Urlaub hattest, darf der AG Dir dafür 1 Tag wegnehmen. Sehe da jetzt keine Unrechtmäßigkeit.

D
dieschi

23.01.2023 um 16:43 Uhr

"Ich habe 1 Woche Urlaub ab1.1.23 genommen" ..

Der Tag wurde zurecht als Urlaubstag verbucht ...

"und wurde am 2.1.23 krank"

Erst ab da hast Du keinen Urlaub mehr gehabt.

"... ist das überhaupt Rechtswidrig?"

Wieso sollte das Rechtswidrig sein?

B
Bob79

23.01.2023 um 16:44 Uhr

Also das bedeutet das mir wärend das ich am 2 Januar krankgeschrieben war,dürfte mir nicht von 1.1.23 -auf 2.1.23 mein Urlaub weggenommen werden?

B
Bob79

23.01.2023 um 16:49 Uhr

Danke für die Antwort.

T
takkus

23.01.2023 um 16:54 Uhr

Aaaalter.... ich komm gar nicht mehr klar.

D
dieschi

23.01.2023 um 16:54 Uhr

"Also das bedeutet das mir wärend das ich am 2 Januar krankgeschrieben war,dürfte mir nicht von 1.1.23 -auf 2.1.23 mein Urlaub weggenommen werden?"

Aber sicher doch, Du hättest doch wenn Du keinen Urlaub gehabt hättest in einer der beiden Schichten arbeiten müssen, das musstest du aber nicht weil Du Urlaub hattest.

1 Tag Urlaub gemacht - 1 Tag als Urlaub berechnet! Passt !

T
takkus

23.01.2023 um 17:00 Uhr

Ich glaub jetzt wird es bei mir wieder helle: der ArbGeb hat dir von deinem Urlaubsanspruch für das Jahr 2023 vom 01.01.2023 auf den 02.01.2023 einen Tag Urlaub "weggenommen", also abgezogen weil du vom 01.01.2023 auf den 02.01.2023 nicht gearbeitet sondern Frei in Form von Urlaub gemacht hast?

C
celestro

23.01.2023 um 17:08 Uhr

"Ich glaub jetzt wird es bei mir wieder helle"

also ich verstehe immer noch nur Bahnhof.

D
DummerHund

23.01.2023 um 19:14 Uhr

Ist doch ganz einfach, am 01. hätte die Schicht begonnen und am 02. geendet. Ist aber eher unerheblich in welcher Schicht man eingeteilt war. Der Tag zählt als Urlaub wenn man erst am Folgetag krank wird-----Ausnahme wäre der Arzt hätte eine Rückwirkende AU ausgestellt.

C
celestro

24.01.2023 um 01:14 Uhr

"Ist doch ganz einfach, am 01. hätte die Schicht begonnen und am 02. geendet."

Kann eigentlich nicht, denn:

"Aber wir arbeiten schon seit letzten Jahr ab Sommer nur 2 Schicht keine Nachtschicht."

D
dieschi

24.01.2023 um 08:40 Uhr

Bevor es noch unübersichtlicher wird (total vergessen, der 01.01. war ein Sonntag):

@Bob79 Hättest Du, wenn Du keinen Urlaub gehabt hättest, am 01.01. in einer der beiden Schichten die es noch gibt, arbeiten müssen?

X
XYZ68

24.01.2023 um 10:06 Uhr

So ganz nebenbei ist der 1.1. jedes Jahr ein Feiertag, also egal, dass es ein Sonntag war.

@Bob 79

hast du mal mit der der Stelle bei euch gesprochen, die für die Abrechnung zuständig ist? Fehler passieren. Manchmal ist irgendetwas im System hinterlegt und der Abrechner beachtet die Realität nicht, sondern rechnet nach System ab.

B
Bob79

24.01.2023 um 14:47 Uhr

Das war ja Feirtag 1.1.23 darum ist mir alles so komisch,da brauchte ich trozdem nicht Arbeiten ist Freiwillig.

T
takkus

24.01.2023 um 16:24 Uhr

Also jetzt is bei mir wieder dunkel.

C
celestro

24.01.2023 um 16:33 Uhr

"Also jetzt is bei mir wieder dunkel."

ROFL! ;-)

J
Junge

24.01.2023 um 17:40 Uhr

Ja was denn jetzt, oben schreibst Du, Du müßtest arbeiten. Das der 01.01 ein Feiertag ist, krasse Erkenntnis, jedoch schreibst Du nun, arbeiten wäre freiwillig.

Wer soll da noch durchblicken?!

X
XYZ68

25.01.2023 um 08:17 Uhr

Und immer noch die Frage, hast du das Problem in deinem Betrieb mal angesprochen? Denn Fehler passieren.

Wenn du am 1.1. nicht hättest arbeiten müssen, hättest du auch dafür keinen Urlaub benötigt.

Bei uns beginnt die Nachtschicht immer am Sonntag Abend, darum hättest du bei uns auch ganz regulär arbeiten müssen.

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