BRV ignoriert BA
In unserem 11er Gremium ist die Einsetzung eines BA zwingend und somit ist der BA für die Geschäftsführung des BR zuständig. Der BRV ändert regelmäßig ohne Abstimmung im BA die Tagesordnung zur nächsten BR-Sitzung. Dadurch ist es den BRM unmöglich sich auf die Sitzung vorzubereiten und sich mit dem von BRV hinzugefügten Themen inhaltlich auseinaderzusetzen. Die Mehrheit der BR-Mitglieder sind neu und folgen dem BRV blind. So ergehen Woche für Woche Beschlüsse, deren Inhalt weder diskutiert, noch ordnungsgemäß protokolliert wurden. Was können wir (4 von 11) unternehmen, um eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Arbn-Interessen durch den BR sicherzustellen.
Community-Antworten (24)
23.01.2023 um 16:12 Uhr
Wieso nicht diskutiert? Wenn man sich nicht ausreichend vorbereiten kann, muss man halt in der Sitzung diskutieren. Und Geschäftsführung ja ... aber die TO macht halt mWn immer noch der BRV.
23.01.2023 um 16:24 Uhr
Um bei celestro nochmal einzuhaken: "Der BRV ändert regelmäßig ohne Abstimmung im BA die Tagesordnung zur nächsten BR-Sitzung."-> "§ 29 Abs. 2 BetrVG: Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden."
23.01.2023 um 16:34 Uhr
Vielen Dank für das Feedback. Eine wichtige Info hatte ich glatt nicht geliefert. Die GO des BR sieht vor, dass die TO zur jeweils nächsten BR-Sitzung spätestens 2 Tage vor der BR-Sitzung durch den BA erstellt und an die BR-Mitglieder weitergeleitet wird. Dringende Themen, die zwischen der BA- und BR-Sitzung aufkommen, können am Tag der BR-Sitzung dem BR zur "nachträglichen" Aufnahme auf die TO als Beschluss vorgelegt werden. Das "Problem" besteht also darin, dass der BRV mind. gegen die GO verstößt und der BR diesen Verstoß billigt.
23.01.2023 um 16:42 Uhr
Ich würde eher sagen ... die GO verstößt in diesem Punkt gegen das BetrVG und daher ist dieser Punkt in der GO nichtig.
Der BRV muss aber die TO natürlich trotzdem früh genug schicken ... wie "zeitig" macht er das denn?
23.01.2023 um 16:45 Uhr
BR-Sitzung turnusgemäß: jeden Dienstag - Verteilung der aktuellsten TO = jeden Dienstag
23.01.2023 um 16:48 Uhr
Ich halte ja den Text der GO schon für blöd. Die Frist vom Erstellen über Versand bis zum Zeitpunkt der Sitzung ist viel zu kurz. Das macht euer BRV mit? Ist er auch neu im BR oder schon länger dabei? Und ob man den §29 Abs. 2 BetrVG durch eine GO aushebeln kann... -> keine Ahnung.
In unserer GO steht übrigens bei Aufgaben/ Kompetenzen: "Vorbereitung der Sitzungen". Wir machen dann einen Entwurf zur TO aber auf den Auslöser drückt einzig und allein der BRV.
23.01.2023 um 16:49 Uhr
"BR-Sitzung turnusgemäß: jeden Dienstag - Verteilung der aktuellsten TO = jeden Dienstag"-> am Tag der Sitzung gibt es erst die TO???
23.01.2023 um 16:53 Uhr
Die erste Version der TO kommt schon am Donnerstag. Die dann am Dienstag zur BR-Sitzung verwendete TO weicht dann von der vorherigen ab. Entweder wurden vom BRV Punkte auf die TO gesetzt oder entfernt. Der BRV ist jetzt im 8. Jahr BR-Mitglied und seit diesem Jahr BRV, da der vorherige in Ruhestand gegangen ist.
23.01.2023 um 16:57 Uhr
Also was denn nun? Mal am Dienstag, jetzt am Donnerstag. Der BRV ist seit dieser "Saison" BRV. War er vorher Stellvertreter? Hat er schonmal TO erstellt und BA- sowie BR- Sitzungen geleitet? Vielleicht hat er ja auch keinen Plan von seiner BR Arbeit.
23.01.2023 um 17:06 Uhr
"Also was denn nun?"
Das, was da steht:
"Verteilung der aktuellsten TO = jeden Dienstag"
mit der Betonung auf "aktuellste".
"Die erste Version der TO kommt schon am Donnerstag."
Klingt für mich relativ in Ordnung ... nur sollte man die TO vielleicht etwas weniger oft ändern. ;-)
23.01.2023 um 17:13 Uhr
Ich bin wirklich bemüht mich auf die BR-Sitzungen vorzubereiten und nehme die TO vom Donnerstag als Grundlage. Wenn dann am Sitzungstag (Dienstag) ganz andere Punkte auf der TO stehen, ist es den BRM schlichtweg nicht möglich sich angemessen auf die Sitzung vorzubereiten. Wenn dann auch noch Beschlüsse gefasst werden, bin ich erhlich gesagt ratlos. Ich erwäge daher mein Amt niederzulegen. Der BRV führt das Gremium nach eigenem Gusto.
23.01.2023 um 17:37 Uhr
Hast Du das Thema mal angesprochen? Die TO wird erstellt und dann Änderungen gemeinsam am Dienstag gemeinsam beschließen. Wäre doch für alle "sinnvoller".
23.01.2023 um 17:57 Uhr
Also wenn regelmäßig erst am Sitzungstag die endgültige TO feststeht, scheint irgendwas organisatorisch doch zu klemmen oder der BRV macht es mutwillig. Wir haben auch schonmal Änderungen (man vergisst was, es kommt kurzfristig noch eine Anhörung rein, etc.), aber meistens steht allerspätestens am Vortag der Sitzung die TO. Aber wie schon geschrieben, der BRV bestimmt erstmal die TO, der BA ist ja nur zur Vorbereitung der TOPs da, nicht aber zur Festlegung.
Ich würde es auch mal ansprechen, ggfls. sogar auf die TO setzen lassen. Ihr seid ja 4 von 11 also greift der §29 (3) BetrVG und der BRV muss alles auf die TO setzen, was ihr beantragt.
Viel wichtiger (und für mich losgelöst vom TO-Problem): Warum werden die Beschlüsse denn nicht richtig diskutiert und protokolliert? Diskussion kann ja auch in der Sitzung stattfinden und der BRV kann die Infos ja dann liefern. Dann dauert es halt mal ein paar Minuten länger, bis alle auf dem aktuellen Stand sind. Und warum werden die nicht richtig protokolliert?
23.01.2023 um 18:10 Uhr
Liebe alle, vielen Dank für eure Beiträge.Ich werde eure Ratschläge gerne in die nächste Sitzung mitnehmen und sehen, ob ich Gehör finde.
23.01.2023 um 18:48 Uhr
Schreibt der BRV die TO erst am Sitzungstag, würde ich mich bei Beschlüssen einfach meiner Stimme enthalten. Der BRV hat die TO den einzelnen Mitgliedern so rechtzeitig bekannt zu machen das diese sich auf die Sitzung und den einzelnen Punkten eigenständig auseinander setzen und vorbereiten kann. Was die TO des BA betrifft ist das schon seltsam; der BRV ist doch auch mit im BA. Die Punkte die der BA ausarbeitet muss der BA dann an dem BRV übermitteln und nicht an die einzelnen BRM´s. Der BRV hat sie dann mit auf der TO zu setzen. Siehe dazu § 29 Abs. 3 BetrVG. Vier Mitglieder im BA sind bei einem 11er Gremium mehr ein ein viertel des gesamten Gremiums. Macht er dies nicht verstößt er gegen seine Pflichten. Hier könnte man einen neuen BRV wählen, oder bei Wiederholung trotz Hinweis sich § 23 BetrVG anschauen.
24.01.2023 um 00:06 Uhr
Zitat Zoro : Was können wir (4 von 11) unternehmen, um eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Arbn-Interessen durch den BR sicherzustellen.
WackleDackle hat es schon erwähnt. Gemäß §29 Abs.3 BetrVG hat der Vorsitzende eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Darüber hinaus könnt Ihr gemäß § 31 BetrVG (Teilnahme der Gewerkschaften) den ebenfalls durchsetzbaren Antrag stellen, dass ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnimmt. In diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.
24.01.2023 um 00:49 Uhr
"Schreibt der BRV die TO erst am Sitzungstag, würde ich mich bei Beschlüssen einfach meiner Stimme enthalten."
Und dann? Da lacht sich der BRV doch kaputt ...
24.01.2023 um 01:24 Uhr
Ach celestro, mache wollen aber vielleicht mit sich selbst im reinen kommen/bleiben oder aber auch ein Zeichen setzen. Ziehen andere nach könnten den BRV mal die Mehrheit bei Beschlüssen fehlen. Nicht immer nur §§ sehen, sondern wenn kein anderer Weg da ist auch mal um die Ecke denken. Wer nichts wagt wird nicht gewinnen können.
24.01.2023 um 10:02 Uhr
Der BRV schickt eine TO am Donnerstag raus für die Sitzung am Dienstag? Danach ändert er fleißig die TO weiter und nimmt auch neue Punkte auf?
Dann handelt es sich nach meinem Verständnis um eine Änderung der TO und die geht nur, wenn alle Anwesenden der neuen Tagesordnung zustimmen.
24.01.2023 um 11:30 Uhr
"Dann handelt es sich nach meinem Verständnis um eine Änderung der TO und die geht nur, wenn alle Anwesenden der neuen Tagesordnung zustimmen."
Genau so und wenn nicht alle zustimmen dann kann die TO nicht geändert werden.
24.01.2023 um 11:45 Uhr
Was nützt das aber wenn " Die Mehrheit der BR-Mitglieder sind neu und folgen dem BRV blind. So ergehen Woche für Woche Beschlüsse, deren Inhalt weder diskutiert, noch ordnungsgemäß protokolliert wurden."
24.01.2023 um 12:16 Uhr
Wenn man keine Mehrheiten hat, dann muss man sich welche schaffen. zorro könnte ja z.B. mal Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.01.2014, 7 AS 6/13 den neuen Kollegen geben und darauf hinweisen dass Beschlüsse alle angreifbar sind. Steter Tropfen höhlt den Stein. Natürlich ist das nicht einfach wenn ein BRV scheinbar vieles im Alleingang macht.
24.01.2023 um 12:30 Uhr
BAG, Urteil vom 24.05.2006 - 7 AZR 201/05
24 An dieser Rechtsprechung hält der Senat trotz der hieran von Teilen des Schrifttums (vgl. etwa Fitting BetrVG 23. Aufl. § 29 Rn. 48; GK-BetrVG/Raab 8. Aufl. § 29 Rn. 53 ff.; DKK/Wedde BetrVG 10. Aufl. § 29 Rn. 20 ff.) geäußerten Kritik, wonach ein Mehrheitsbeschluss der in der Betriebsratssitzung anwesenden Betriebsratsmitglieder zur Ergänzung der Tagesordnung ausreichen soll, fest. Die vorherige Mitteilung der Tagesordnung dient der sachgerechten Vorbereitung der Betriebsratsmitglieder im Vorfeld der Betriebsratssitzung (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 2, zu B II 2 a der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - BAGE 58, 221 = AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 1, zu II 3 c aa, bb der Gründe). Sie soll den Betriebsratsmitgliedern Gelegenheit geben, sich ein Bild über die in der Sitzung zu treffenden Entscheidungen zu machen und es ihnen ermöglichen, sich auf die Beratung der einzelnen Tagesordnungspunkte ordnungsgemäß vorzubereiten. Nur bei Kenntnis der Tagesordnung hat ein verhindertes Betriebsratsmitglied die Möglichkeit, seine Betriebsratskollegen schon vor der Sitzung über seine Auffassung in einer bestimmten Angelegenheit zu unterrichten und sie zu überzeugen oder sie ggf. auch nur zu bitten, seine Argumente in der Betriebsratssitzung zumindest vorzutragen. Diese Möglichkeit würde einem verhinderten Betriebsratsmitglied genommen, wenn die Tagesordnung durch einen Mehrheitsbeschluss der anwesenden Betriebsratsmitglieder ergänzt werden könnte. Außerdem eröffnet die vorherige Bekanntgabe der Tagesordnung dem Betriebsratsmitglied die Möglichkeit zu prüfen, ob es eine bestehende Terminkollision zugunsten der Betriebsratssitzung oder zugunsten des anderen Termins löst. Diesen Funktionen würde eine Tagesordnung nicht mehr gerecht, wenn sie in der Betriebsratssitzung, in der nicht alle Betriebsratsmitglieder anwesend sind, durch Beschluss der teilnehmenden Betriebsratsmitglieder ergänzt werden könnte. Dadurch könnten Betriebsratsmitglieder von der Beschlussfassung in einer bestimmten Angelegenheit ausgeschlossen werden.
25 Die nur eingeschränkte Möglichkeit zur Ergänzung der Tagesordnung in einer Betriebsratssitzung steht kurzfristigen Änderungen der Tagesordnung nicht entgegen. Für deren Bekanntgabe sieht das Gesetz keine besondere Frist oder Form vor. Nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hat der Betriebsratsvorsitzende die Mitglieder des Betriebsrats rechtzeitig unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu laden. Dies ermöglicht auch eine kurzfristige, ggf. fernmündliche Information der Betriebsratsmitglieder über die Themen, über die eine Beschlussfassung beabsichtigt ist. Die Frist darf nur nicht so kurz bemessen sein, dass eine sachgerechte Sitzungsvorbereitung der Betriebsratsmitglieder nicht möglich ist. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung.
24.01.2023 um 12:31 Uhr
da haste wahr @rtjum
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