Erstellt am 01.12.2015 um 22:27 Uhr von celestro
Dann gibt es Neuwahlen. Sollte sich dann keiner mehr finden, der die Wahl durchführen will, ist der BR bei Euch Geschichte.
Erstellt am 02.12.2015 um 07:09 Uhr von nicoline
*wenn sich im Betrieb kein handlungsfähiger Betriebsrat mehr aufstellen lässt, also kurz gesagt niemand das Amt mehr übernehmen möchte?*
Da würden auch keine Neuwahlen helfen!
Erstellt am 02.12.2015 um 09:22 Uhr von gironimo
Bei zu wenig Kandidaten wird der Wahlvorstand wohl einen kleineren BR wählen lassen (§ 11 BetrVG)
Aber vielleicht diskutiert Ihr noch einmal mit den amtierenden Betriebsräten. Betriebsratsarbeit ist nun einmal tendenziell konfliktbeladen. Die Interessenlagen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können weit auseinander liegen. Da es aber systemgewollt ist, sich damit auseinander zu setzen, muss man sich auch darüber im klaren sein, dass man sich diesen Auseinandersetzungen stellen muss.