Wer kann mir helfen? Bitte um schnelle Antwort - Gibt es eine Mitteilungsfrist vom Betriebsrat gegenüber mir wenn ich nachrücke?
Hallo,
ich arbeite in einer Firma wo wir 5 Mitglieder im Betriebsrat haben. Ich selbst bin seit Monaten aufgrund Mobbing krank geschrieben. Vom Betriebsrat selbst kann ich keine Hilfe erwarten. Nun habe ich vor 2 Tagen erfahren das ein Betriebsratsmitglied ausgeschieden ist und ich die jenige bin die nachrücken würde. (Allerdings ist dieses Mitglied schon seit 2 Monaten nicht mehr dabei) Jetzt vor 2 Tagen rief mich ein Mitglied vom Betriebsrat an und fragte mich ob ich das Amt annehme, vorher hat mir niemand etwas gesagt. Ich teilte mit das ich das Amt annehme aber das ich noch krank geschrieben bin. Dieses Mitglied forderte mich aber auf dieser Tätigkeit so schnell wie möglich nach zu kommen weil es dringend wäre. Ich sagte aber das ich nicht wüßte wann ich wieder komme und so erwähnte sie mehrmals das es so nicht gehen würde wenn ich das Amt anehmen will. Meine Fragen:
-
Gibt es eine Mitteilungsfrist vom Betriebsrat( also hätte er mich früher kontaktieren müssen ) gegenüber mir wenn ich nachrücke und wenn ja wie lange ist diese Frist?
-
Kann der Betriebsrat mir drohen wenn ich in meiner Krankheit nicht tätig werden kann?
-
Muss nicht ein Vertretungsmitglied bestellt werden der meine Amt übernimmt bis ich wieder da bin?
und wieso bekomme ich nach erst 2 Monaten bescheid das ein Mitglied ausgeschieden ist? ist das rechtens oder kann ich etwas dagegen tun?
Um eine schnelle Antwort wird gebeten. Danke im vorraus
Community-Antworten (21)
25.11.2009 um 16:52 Uhr
Seltsame Aktion... zu 1: Nein, eventuell gab es keinen Grund (keine Sitzungen), ansonsten hättest du selbstverständlich zur nächsten Sitzung nach Ausscheiden des BRM eingeladen werden müssen. Es sei denn, du hast am Beginn der Krankheit mitgeteilt, dass du im Vertretungsfall nciht teilnehmen kannst. Hier sind allerdings die Rechtauffassungen unterschiedlich. Da man mit einer AUB nicht zwangsläufig BR unfähig ist, vertrete ich die Meinung, dass das BRM trotz AU eingeladen werden muß. Im Urlaub im übrigen genau so. Allerdings gibt es da auch andere Meinungen und zwar die, dass das BRM oder EBRM ausdrücklich mitteilen muß, dass es trotz Krankheit / Urlaub an den Sitzungen teilnehmen möchte..
zu 2: Im Sinne des Wortes "kann" selbstverständlich ja. Er darf es aber nciht. In deinem Fall (wenn du mitgeteilt hast, dass du das Amt annimmst), bist du ordentliches BRM. Punkt. Wenn du entschuldigst fehlst, ist ein BRM zu laden. Warum dein Kollege so reagiert hat, läßt sich von hier nciht nachvollziehen. Vielleicht wußte er es nciht besser... Vielleicht meinte er es gut und du hast es nur als "Drohung" aufgefasst. Wie auch immer... Du solltest ihm oder besser dem BRV mitteilen, dass es deine Krankheit momentan nicht zuläßt zu Sitzungen zu erscheinen, du das Amt aber annimmst. Ich würde das auch zur Sicherheit noch mal schriftlich dem AB zukommen lassen. Mal ne Frage von mir. Bist du denn schon mal eingesprungen als EBRM?
zu 3: habe ich ja eigentlich schon drauf geantwortet...
25.11.2009 um 16:59 Uhr
Hi das war mir jetzt nicht ganz klar. Ich war vor meiner Krankheit nicht im Betriebsrat!!!! Ich bin nur nachgerückt da ein Mitglied ausgefallen ist. ( Dieses Mitglied ist auch in der Firma ausgeschieden) Das hat man mir aber erst vor 2 Tagen gesagt obwohl das Mitglied schon 2 Monate weg ist. Diesbezüglich habe ich auch nicht vor meiner Krankheit nicht klargestellt das ich vertreten werden kann. Ich habe jetzt gehört das der BR verpflichtet gewesen wäre mir das mitzuteilen und das ich dann eine Frist von 3 Tagen hätte das Amt anzunehmen. Ist diese Auskunft richtig? Gruß
25.11.2009 um 17:29 Uhr
ergänzend zu dj
michelle, du bist automatisch als erstes ersatzmitglied nachgerückt, als das andere mitglied ausgeschieden ist ob man dir das mitteilt oder nicht, du bist seit zwei monaten ordentliches br-mitglied und wenn du aufgrund krankheit nun verhindert bist, an sitzungen teilzunehmen, muß für dich das nächste ersatzmitglied geladen werden du brauchst nicht explizit erklären, das amt anzunehmen
25.11.2009 um 17:49 Uhr
kriegsrat du bist automatisch als erstes ersatzmitglied nachgerückt, als das andere mitglied ausgeschieden ist ob man dir das mitteilt oder nicht, du bist seit zwei monaten ordentliches br-mitglied Sicher hast du Recht. Sollte es hart auf hart kommen, würde ein Gericht das auch so sehen. Soweit ist es aber nciht womit wir uns auf diesen Fall und das Agieren des Gremiums befassen sollten. Der Grund dieses Anrufs könnte Licht ins Dunkel bringen. Ich vermute sogar, dass schon früher der Vertretungsfall eingetreten ist. Aufgrund der falschen Einladung hat man jetzt wohl Angst, dass Beschlüsse nicht rechtsgültig sind. Aus diesem Grund wurde vermutlich der Anruf getätigt. Hätte sie dort "abgesagt" sprich ihren Austritt verlauten lassen hätte man eine Willensbekundung des EBRM. Wann auch immer die war, ist dann nciht mehr nachvollziehbar. Aus diesem Grund mein Rat an Michelle.
Selbst beim Vertretungsfall gibt es unterschiedliche Rechtmeinungen, wann dieser erfolgt ist. Einige sagen, wenn man tätig geworden ist. Andere sagen, wenn der Vertretungsfall theoretisch eingetreten ist...
Mich macht stutzig, dass Michelle wegen des Mobbings keine "Hilfe vom BR erwarten kann"
Vielleicht hat diese Meinung, oder diese Vermutung etwas mit dieser Situation als solches zu tun.
25.11.2009 um 17:52 Uhr
hi,
das heißt also das ich offiziell Mitglied bin auch wenn mich der BR angerufen hat und gesagt hat das ich das Amt noch annehmen muß und mich schnell zu entscheiden hätte? Stimmt denn die Auskunft mit diesen 3 Tagen Frist die ich einhalten müßte wenn der BR mich gleich nach dem Ausscheiden unterrichtet hätte? Das Problem ist das die mich nicht im BR haben wollen da diese Mitglieder mich ja auch gemobbt haben und mir nicht geholfen haben. Deswegen bin ich auch schon so lange krank geschrieben. Und jetzt wo klar ist das ich nachrücke versuchen die wahrscheinlich alles das ich das Amt ablehne. Soll ich trotzdem noch schriftlich nachsetzen und mitteilen das ich das Amt annehme?
Gru? Michelle
25.11.2009 um 18:00 Uhr
@Michelle Ja, das heißt es. Nur direkt nach der Wahl wird man gefragt, ob man die Wahl an nimmt. Solltest du nachrücken wirst du eigentlich nicht gefragt, du müßtest von dir aus zurück treten. Wenn ein ordentliches BRM autritt (warum auch immer) rückt das nächste BRM nach. Punkt. Dieses EBRM müßte dann als ordentliches BRM mitteilen, dass es von dem Amt zurücktritt. Wie eben schon erwähnt, würde ich das so oder so schriftlich mitteilen, dass du das Amt selbstverständlich übernimmst. Wie eben erwähnt, sicher ist sicher. Ansonsten müßtest du eventuell den Klageweg einhalten, was in deiner Situation sicherlich nciht leicht für dich ist.
25.11.2009 um 18:04 Uhr
tja, michelle, ob sie dich nun haben wollen oder nicht : sie haben dich laut gesetz solange, bis du zurücktrittst oder neuwahlen..............
natürlich bleibt es dir unbenommen, dich nochmal schriftlich zu äußern, nötig ist es jedoch nicht
das mit der dreitagesfrist kannst du in deinem fall vergessen
25.11.2009 um 18:06 Uhr
@ dj
du hast heimlich geübt, gibs zu ;-))) wirst ja immer schneller.....tststs..;-)
25.11.2009 um 18:10 Uhr
kriegsrat Na wenn du heute sooooooooooooooo langsam bist ;-))) Hast das wohl absichtlich gemacht, wie? ;-)))
25.11.2009 um 18:25 Uhr
Hallo an alle,
ich bedanke mich bei allen für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ihr habt mir sehr geholfen.DANKE!!!!! Ich werde mich nicht scheuen im Zweifelsfall vors Arbeitsgericht zu ziehen. Ich habe lange Monate mir alles gefallen lassen und habe wieder soviel Kraft getankt das ich auch versuchen werde gegen einen Betriebsrat zu schießen wenn ich merke das sie mich weiter versuchen los zu werden.
Nochmals Danke .....
Liebe Grüße Michelle
25.11.2009 um 18:49 Uhr
Michelle, Falls Dir Deine BR Kollegen nicht glauben sollten, was Dir DJ und kriegsrat hier schon beschrieben haben , verweise sie auf § 25 BetrVG. Hier steht in der Kommentierung des Fittings (24. Auflage) Randnummer 14: Das Ersatzmitglied tritt an der Stelle des ausgeschiedenen BRM und nimmt ohne weiteres und selbsttätig dessen Rechtsstellung für den Rest der Amtszeit des BR ein. Einer Benachrichtigung durch den Vorsitzenden bedarf es ebendso wenig wie einer Erklärung des Ersatzmitgliedes das es in den BR eintreten will. Es Bedarf auch keines Beschlusses des BR. Wenn sie Dir dann immer noch nicht glauben verweise sie noch auf folgendes Urteil: BAG 17. 1. 79 AP Nr.5 zu §15 KSchG
25.11.2009 um 18:55 Uhr
rainer Siehst du und genau aus diesem Grund schrieb ich so wie ich schrieb. Nicht immer müssen Gerichte etwas klären wenn es doch eigentlich nichts zu klären gibt. Wie in dem Fred mit der Befristung. Auch da sollte abgewartet werden und nciht sofort auf Konfrontationskurs gehen - so wie wir (kriegsrat und ich) da schrieben. So oder so ähnlich würde ich hier wie gesagt auch agieren. Ich weiß dass es so ist, aber "unterschreiben" sprich sagen "ja ich bin dabei" würd ich ;-)))
25.11.2009 um 18:56 Uhr
rainer, es ist doch noch gar nicht nach Mitternacht??????????????? ;-))))
25.11.2009 um 19:40 Uhr
DJ Da gebe ich Dir ja nicht unrecht, mit der Unterschrift. Wollte auch nur ausdrücken, kann man machen muß man aber nicht. Und das wenn einer Klagen will das müßte es der BR machen und nicht Michelle.
Nicoline, bin gerade vor 2 Std aus Leipzig wiedergekommen und dachte ich hätte die Zeitzone zu berücksichtigen. Wahrscheinlich bin ich da mal wieder zu schnell über die Autobahn gedüst, das dies nicht so hin gekommen ist. Aber der Abend ist ja noch jung im Gegensatz zu mir.
25.11.2009 um 19:48 Uhr
rainer Und das wenn einer Klagen will das müßte es der BR machen und nicht Michelle. Je nach Lage der Dinge, sehe ich das durchaus anders ;-)
Aber der Abend ist ja noch jung im Gegensatz zu mir. Da gebe ich dir im übrigen ungeteilt Recht ;-)))
25.11.2009 um 19:53 Uhr
vielen dank an alle:-))) ich glaube ich weiß sehr viel damit anzufangen. Und natürlich werde ich meiner Sache als Betriebsrätin nachkommen:-))) Ich lasse mich nicht mehr unter kriegen!!
Liebe Grüße Michelle
25.11.2009 um 20:03 Uhr
Und Krankheit muss auch nicht zwangsläufig ein Verhinderungsgrund sein.
Keine Verhinderung mit der Folge des Nachrückens des Ersatzmitglieds liegt vor, wenn das (G)BR-Mitglied erklärt, trotz Verhinderung (z. B. Krankheit oder Urlaub) an der BR-Sitzung teilnehmen zu wollen. Das verhinderte BR-Mitglied hat das Recht, trotz Verhinderung BR-Tätigkeiten auszuüben. Es kann beispielsweise zu diesem Zweck seinen Urlaub unterbrechen (BAG v. 05.05.1987, AP Nr. 5 zu § 44 BetrVG; a. A. GK-BetrVG/Oetker § 25 Rn. 22).
Mehr dazu unter: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/expertenrubrik/betriebsrat/verhinderung_und_ladung_des_ersatzmitglieds.php
25.11.2009 um 20:37 Uhr
Hi Leute,
eine Frage habe ich doch noch zu meinem Problem.
ich geh mal davon aus das meine Vertretung diejenige ist die dann als nächstes nach mir von der Liste kommt. Muss man mir das mitteilen das es eine Vertretung gibt und das sie tätig ist bis ich wieder da bin? Kann ich meine Vertretung ablehnen wenn ich bereit bin trotz Krankheit an den Betriebsratssitzungen teilzunehmen? Habe nämlich gerade einen Anruf bekommen das sie die Vertretung gerne im BR hätten!!! Deswegen hat wohl auch der Anruf vor 2 Tagen von einem Mitglied das ich unbedingt mich entscheiden muss ob ich das Amt annehme!!!! Die Aussage das ich nicht mehr lange Zeit hätte das Amt anzunehmen ist ja schon der Hammer:-))) Ich hoffe es ist noch jemand da der mir das beantworten kann.
25.11.2009 um 21:09 Uhr
michelle, wenn du ankündigst, trotz krankheit an der br-sitzung teilnehmen zu wollen müssen sie dich einladen, das würde ich mir aber überlegen... du darfst während einer AU nichts unternehmen, was deine genesung beeinträchtigt im übrigen kommt es im betrieb auch nicht gut an, wenn der krankgeschriebene plötzlich bei br-tätigkeiten wieder gesundet bleib lieber daheim, bis du wieder (auch offiziell) fit bist..............
wer dich bei verhinderung vertritt, kannst du nicht beeinflussen, das geht nach der reihenfolge der ersatzmitglieder laut liste, wie du schon geschrieben hast....
25.11.2009 um 21:13 Uhr
Michelle Aber logischist noch jemand da der antwortet; obwohl neskia das eigentlich schon beantwortet hatten;sowie auch ich . Nein, sie brauchen Dich nicht zu benachrichtigen wer Deine Vertretung übernimmt. Dies Vertretung kann nicht nur ablehnen wenn Du zur BR Sitzung erscheinst, sie MUß es sogar. Oder noch besser gesagt sie rückt automatisch ins zweite Glied zurück. Du solltest aber den BRV umgehend unterrichten das Du zur Sitzung erscheinst.
25.11.2009 um 21:20 Uhr
danke nochmal:-))
@Rainer das war nicht ganz meine Frage- aber Kriegsrat hat sie schon beantwortet.:-))
Vielen Dank fürs schnelle Antworten.
Gruß
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Aufsichtsrat
ÄlterHallo! ich bin seit 10 Jahren als AN-Vertreter im Aufsichtsrat eines komm. Unternehmens (GmbH) nach Drittelbet.Gesetz. Jetzt sollen wir für unsere AR- Arbeit ausstempeln. Sowohl für die AR- Sitzung
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Was ist geblieben...? Jahresrückblick 2008
ÄlterWas ist geworden? Ein Jahresrückblick! '- Auch 2008 ist die Buchstabenkombination B+A+G sehr gefragt. Wir werden 11.905 Zitaten des Bundesarbeitsgerichtes entgegensehen.' Mindestens 581 mal wurde di
Neujahrsansprache im BR Forum
ÄlterDamals war's, in 2008, da wurde uns eine Botschaft gebracht. Alle hatten ihren Spaß, der Admin fand, im Übermaß. Änderte alles, was ein Graus, viele sagten:"Aus die Maus!" Löscht, verschiebt und