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Konfliktfeld :krank zur weiterbildung

K
kerscht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich hoffe mir kann geholfen werden. Eine Mitarbeiterin musste im April im voraus 3 Weiterbildungstage von 5 (im Jahr)nehmen.Die Weiterbildungstage waren aber erst nach den Freitagen im Sommer angesetzt worden. Nun ist es passiert, dass diese Mitarbeiterin an einem bereits genommenen WBtag erkrankt ist und nicht daran teilnehmen konnte. Nun soll sie diesen Tag als Minusstunden erhalten oder einen Tag Urlaub dafür nehmen. Ist das rechtens? Würdemich über eine Antwort sehr freuen.Danke

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Community-Antworten (15)

M
Moreno

01.12.2015 um 21:18 Uhr

Also ich versteh die Frage überhaupt nicht mal schauen ob ein andrer schlau draus wird ;-)

K
kerscht

01.12.2015 um 22:02 Uhr

Wir haben im Jahr an 5 Weiterbildungen teilzunehmen. Diese sind über das ganze Jahr verteilt. Unser AG möchte, dass wir bereits bis April davon 3 Tage WB nehmen als freien Tag. Obwohl wir diese Weiterbildungstage noch nicht abgeleistet haben. So hatte diese Kollegin im September einen WBtag,(immer Samstags) ,welcher bereits als freier Tag abgegolten ist. Sie wurde an diesem Tag krank und soll den nun als Minusstunden oder Urlaubstag absetzen, weil er ja schon im April genutzt wurde als freier Tag

K
Kölner

01.12.2015 um 22:07 Uhr

Ups. Ihr MÜSST an FB teilnehmen und sollt dafür Freizeit opfern? Hilf mir mal mit ein wenig mehr Infos zu diesem Vorgang...

K
kerscht

01.12.2015 um 22:11 Uhr

Ja wir haben im Jahr 5 Weiterbildungstage, da diese meistens Samstags sind bekommen wir in der Arbeitswoche für je einen WB tag einen Tag frei. Da mussten bereits von 5 bis April 3 genommen werden. Die Kollegin hatte also April abgesetzt, September WB und wurde da krank.Im Dienstplan auch im April so verankert.

K
kerscht

01.12.2015 um 22:34 Uhr

Z.B.Ich habe am 2.4 einen Tag frei für den 20.9 (Samstag)geplante Weiterbildung.

W
Webhopper

01.12.2015 um 22:48 Uhr

Wird Euch hier evtl Euer Bildunsurlaubsaspruch durch den AG für irgendwelche Fortbildung angerechnet? Hört sich schon recht schräg an. Krank ist jedenfalls Krank und nicht Urlaub. Das geht ja gar nicht....

K
kerscht

01.12.2015 um 22:56 Uhr

Ich denke ja dass es schon nicht rechtens ist im Vorfeld Tage abzusetzen, welche durch Weiterbildung erst später abgeleistet werden. Man könnte ja auch erst den Weiterbildungstag nehmen und danach diesen Tag frei machen. Ist das nicht Risiko vom AG? Er will doch dass 3 Tage im 1.Quartal genommen werden, weil es ihm da besser passt.

K
kerscht

02.12.2015 um 07:47 Uhr

Ich muss dazu sagen es handelt sich nicht um Betriebsrats Schulung sondern um Weiterbildungen im Erzieherbereich.

G
gironimo

02.12.2015 um 10:44 Uhr

Aber Du bist Betriebsrat?

Dann solltet Ihr Euch der Sache dringend annehmen. Erinnert sei an die Mitbestimmung beim § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG und an die Mitbestimmung der §§ 97 und 98 BetrVG.

Und krank in der betrieblich angeordneten Weiterbildungszeit kann aus meiner Sicht nicht zum Minus führen, sondern dazu, dass die Weiterbildung an einem anderen Tag nachgeholt werden muss.

P
Pjöööng

02.12.2015 um 11:13 Uhr

Es wäre hilfreich, Fragen verständlich zu formulieren und eindeutige Begriffe zu vewenden.

Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, dann ist es so, dass an 5 Samstagen im Jahr Weiterbildungen geplant sind und als Kompensation für die an diesen Samstagen erbrachte Arbeitszeit 5 Wochentage während des Jahres frei gegeben wird. Und jetzt geht es darum, was passiert wenn ein AN an einem dieser Samstag wegen AU an der Fortbildung nicht teilnehmen kann?

(Wenn dem so ist, dann sollte man nicht sowohl die freien Wochentage, wie auch die eingeteilten Samstag als WB-Tage bezeichnen.)

Ganz einfach: Der "Dienstplan" sah an diesen freien Wochentagen "arbeitsfrei" vor und an den Schulungssamstagen sah er "Arbeit" vor. Es gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz, dem AN ist die Vergütung für diesen Samstag zu zahlen als wenn er gearbeitet hätte. Wie der AG auf das schmale Brett kommt, er könne dafür irgendwo Urlaub verrechnen ist nicht nachvollziehbar.

S
stehipp

02.12.2015 um 11:52 Uhr

Pjöööng, ich denke du liegst richtig.

Wenn ich krank bin, bekomme ich die Zeit gutgeschrieben, als wenn ich zur Arbeit gegangen wäre.

Hier ist es unerheblich, ob der Freizeitausgleich bereits im Vorfeld genommen wurde.
Der Mitarbeiter hat quasi ein Jahresarbeitszeitkonto. Das wird in den ersten Monaten mit den freien Tagen "ins Minus" gesetzt, später dann durch die Bilgungstage ausgeglichen. HIer erfolgt der Ausgleich durch die Gutschrift bei Krankheitstagen.

Das Vorgehen des AG ist somit nicht rechtens.

K
Kölner

02.12.2015 um 11:55 Uhr

Ja. Das mag so sein, stehipp. Spannend ist es allemal, warum der AG es so macht, wie er es macht. Man kann nur hoffen, dass der AG nicht noch die Finte mit dem "Krank-am-Frei" zieht...

D
DummerHund

02.12.2015 um 16:29 Uhr

Ich denke auch@Pjöööng hat dn Nagel auf den Kopf getroffen. Sollte der AG tatsaächlich mit der Argumentation kommen "Krank -am-Frei", würde ich als Betriebsrat dem AG ganz klar sagen, das der BR dies nicht mehr so dulden wirt mt der Weiterbildung und dem Verrechnungsmodus. Heisst nicht mehr im Vorfeld die Tage verrechnen wo wie Weiterbildung noch nicht durchgeführt wurde. Weiter im ganz deutlich zu verstehen geben das jede einzelne Weiterbildung auch über den Tisch des BR zu gehen hat. Mitbestimmung beim § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG und an die Mitbestimmung der §§ 97 und 98 BetrVG.

K
kerscht

02.12.2015 um 20:23 Uhr

Hallo Leute ich freue mich, dass Ihr mein Anliegen jetzt verstanden habt und mir so hilfreich geantwortet habt. Sorry für mich war ja das Anliegen eindeutig, aber vielleicht hab ich mich nicht richtig ausgedrückt.

G
Globus

02.12.2015 um 21:02 Uhr

@Kölner... hat er das nciht schon längst? Zumindest habe ich es so gelesen...

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