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Krank während der Weiterbildung

J
Jenny2001
Mrz 2022 bearbeitet

Ich bin für eine dreitägige Weiterbildung in Vorkasse gegangen. Der Arbeitgeber hat mir schriftlich zugesagt die Kosten zu übernehmen nach Teilnahme. Nun bin ich an Corona erkrankt und konnte nicht an der Weiterbildung teilnehmen. Da die Abmeldung zur Weiterbildung so kurzfristig war bekomme ich kein Geld zurück vom Veranstalter. Ein nachholen des Kurses ist auch nicht möglich. Nun meine Frage : Kann ich die Rechnung trotzdem beim Arbeitgeber einreichen und das Geld zurückbekommen?

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Community-Antworten (1)

P
Pickel

09.03.2022 um 10:29 Uhr

Wenn die Verabredung war, "nach (erfolgreicher) Teilnahme die Kosten zu erstatten" wird man gesetzlich nur schwer einen Grund finden, jetzt davon abzuweichen.

Welchen Zweck hatte denn die Schulung? von wem kam der Wunsch?

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