Kurzarbeit parallal zu Leiharbeitnehmern?
Hallo, bei uns steht voraussichtl. Kurzarbeit an. Parallel dazu will die GL aber die Leiharbeitnehmer aus der eigens dafür gegründeten Verleihfirma weiterbeschäftigen. Ist das erstens überhaupt möglich und zweitens wenn die zu 100% arbeiten ist ja der Gleichheitsgrundsatz ggüber der Stammbelgschaft nicht mehr gegeben die ja dann deutlich weniger in der Tasche haben?
Wie sollte sich hier ein BR verhalten wenn es tatsächlich so kommen sollte?
Danke
Community-Antworten (1)
01.12.2015 um 17:31 Uhr
Es gab auf diese Frage zwar nur zwei Antworten, aber die waren zutreffend.
Wenn Ihr Euch nicht auskennt, holt die Gewerkschaft mit ins Haus oder nehmt einen Sachverständigen.
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