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Sondersitzung zur Eilmaßnahme nach § 99/100

H
Hercules
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben einer Versetzung nicht zugestimmt da wir Nachteile für einen aus unserer Sicht gleich gut geeigneten Schwerbehinderten-Mitarbeiter erkannt haben. Der Arbeitgeber behilft sich nun mit einer Eilmaßnahme Versetzung vor Einstellung nach $ 99/100 BetrVG und versetzt seinen favoritisierten Kandidaten. Ein Teil des Gremiums forderte von unseren Vorsitzenden eine Sondersitzung innerhalb 7 Tagen nach Zugang. Der Vorsitzende bittet erst um Terminvorschläge zur Sondersitzung und teilt mit, dass er keine Zeit hat, dann läßt er mit Verweiß auf den Fitting die Frist verstreichen. Wer handelt hier richtig?

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Community-Antworten (5)

S
stehipp Akzeptiert

01.12.2015 um 17:55 Uhr

Die Frage war ja wohl, ob der Vorsitzende einfach Fristen verstreichen lassen kann mit dem Hinweis "keine Zeit".

Und da gibt es ein eindeutiges NEIN. Der AG hat den Betriebsrat, und auch dessen Vorsitzenden, bei Bedarf von der Arbeit freizustellen. Das sollte Euer Vorsitzende eigentlich wissen. Ich wüsste auch nicht, was im Fitting stehen sollte, dass man Fristen einfach verfallen lassen kann. Und wenn es tatsächlich mal einen so wichtigen Grund gibt (Wenn er weg ist bricht die ganze Produktion zusammen o.ä.), dass Euer Vorsitzende von seinem Arbeitsplatz nicht weg kann, hat er immernoch einen Stellvertreter.

Aus meiner Sicht habt ihr dringenden Gesprächsbedarf. Besprich dich mit den anderen BR-Mitgliedern. Bring das Thema bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung.

G
gironimo

01.12.2015 um 16:39 Uhr

Wenn der AG § 100 BetrVG zieht, müsst Ihr UNVERZÜGLICH der Dringlichkeit widersprechen. Das heißt in der Praxis innerhalb von 3 Tagen. 7 Tage ist zu lange.

Ihr seit sonst unglaubwürdig und Ihr könnt Euch weitere Reaktionen sparen.

Ihr solltet Euren Vorsitzenden also Dampf machen. Keine Zeit ist ja wohl eher Unsinn.

C
celestro

01.12.2015 um 17:29 Uhr

Auch wenn ich hier den Ausführungen von gironimo grundsätzlich zustimme. Aber darf man fragen, worin die Nachteile für den Schwerbehinderten-Mitarbeiter bestehen sollen ? Gleich gut geeignet heißt soviel wie "die Person hat sich ebenfalls beworben, wurde aber nicht genommen" ? Denn das dürfte dann noch kein Nachteil sein, mit dem man einer Versetzung wiedersprechen könnte.

K
Kölner

01.12.2015 um 22:02 Uhr

Wollen wir hoffen, dass der Fragesteller widerspricht und nicht, lieber celestro wiederspricht.

C
celestro

01.12.2015 um 23:44 Uhr

Habe ich Dein Ego so sehr geknickt, daß Du jetzt sogar wegen Rechtschreibfehlern antwortest ? Man bist Du ein ärmlicher Wicht ! ROFL

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