Hier mal eine Frage, deren Auslegung nicht ganz klar ist:

Der BRV ist dafür verantwortlich, dass die Sitzungen anberaumt werden und die BRM unter Nennung der TOP´s zu laden.
Nach Abs. 2 des § 29 ist der BRV verplichtet, eine Sitzung einzuberufen, wenn ein viertel der BRM oder der AG dies beantragt. Den Antragsberechtigten, die die Sitzung verlangen, steht auch das Recht zu, die Ergänzung der Tagesordnung einer bereits anberaumten oder anzuberaumenden BR-Sitzung zu verlangen.
So weit, so gut.
Jetzt ist bei uns ein BRM, der unbedingt den AG zur nächsten Sitzung einladen möchte.
Ihm wurde gesagt, dass ohne Beschluss des BR eine derartige Vorgehensweise nicht so einfach geht. Er will jetzt ein viertel der BRM zusammen suchen, und dann eine Sondersitzung beantragen.
Aber von Sondersitzung steht im § 29 nichts, nur von BR-Sitzungen.
Die nächste BR-Sitzung ist bei uns turnusmäßig am 13.07.2011. Das wissen alle BRM.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe mit dem § 29 BetrVG, dann können das viertel BRM doch nur beantragen, dass ein zusätzlicher TOP in der nächsten Sitzung heist: Einladung AG zur Sitzung am ...., mit Beschluss.
Oder sehe ich hier was falsch?

Über jeden Hinweis bzw. jede Antwort wäre ich dankbar.

MfG