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Einberufung von Sitzungen

R
Rapper
Jan 2018 bearbeitet

Hier mal eine Frage, deren Auslegung nicht ganz klar ist:

Der BRV ist dafür verantwortlich, dass die Sitzungen anberaumt werden und die BRM unter Nennung der TOP´s zu laden. Nach Abs. 2 des § 29 ist der BRV verplichtet, eine Sitzung einzuberufen, wenn ein viertel der BRM oder der AG dies beantragt. Den Antragsberechtigten, die die Sitzung verlangen, steht auch das Recht zu, die Ergänzung der Tagesordnung einer bereits anberaumten oder anzuberaumenden BR-Sitzung zu verlangen. So weit, so gut. Jetzt ist bei uns ein BRM, der unbedingt den AG zur nächsten Sitzung einladen möchte. Ihm wurde gesagt, dass ohne Beschluss des BR eine derartige Vorgehensweise nicht so einfach geht. Er will jetzt ein viertel der BRM zusammen suchen, und dann eine Sondersitzung beantragen. Aber von Sondersitzung steht im § 29 nichts, nur von BR-Sitzungen. Die nächste BR-Sitzung ist bei uns turnusmäßig am 13.07.2011. Das wissen alle BRM.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe mit dem § 29 BetrVG, dann können das viertel BRM doch nur beantragen, dass ein zusätzlicher TOP in der nächsten Sitzung heist: Einladung AG zur Sitzung am ...., mit Beschluss. Oder sehe ich hier was falsch?

Über jeden Hinweis bzw. jede Antwort wäre ich dankbar.

MfG

2.22809

Community-Antworten (9)

S
Südmann

06.07.2011 um 16:57 Uhr

wenn bei euch regelmässig Monatsgespräche stattfinden würden, gäbe es die geschilderte Problemstellung wohl kaum, oder irre ich mich ?

das viertel BRM kann eine Sitzung beantragen, steht doch so im 29er die Sitzung muß der BRV einberufen

ob das Sinn machen muß, ein paar Tage vor der regulären Sitzung, davon steht nichts im 29er also würde ich als BRV den TOP der viertel BRM bei der nächsten regulären Sitzung mitbehandeln

welchen Strick die mir daraus drehen könnten oder wollten, ließe ich mal darauf ankommen

R
rkoch

06.07.2011 um 18:08 Uhr

dass ein zusätzlicher TOP in der nächsten Sitzung heist: Einladung AG zur Sitzung

BetrVG> ... und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, ...

Dieser TOP wäre in sich unzulässig. Alle TOPs MÜSSEN das zu behandelnde THEMA (den GEGENSTAND) möglichst präzise umreißen. Das der AG eingeladen werden soll KANN nicht das Thema sein (Wenn der AG dder Gegenstand des TOP wäre müsstet ihr ÜBER den AG beraten). Ein Antrag der BRM auf eine Sitzung mit diesem TOP wäre deswegen unbeachtlich. Faktisch sieht §29 auch nicht vor, das diese BRM verlangen können das der AG an der Sitzung teilnimmt.

Allein dem BRV steht das Recht zu den AG nach pflichtgemäßem Ermessen zu einer Sitzung des BR einzuladen. Der Mehrheitsbeschluß des in einer Sitzung versammelten BR ist der einzige Weg den BRV zu verpflichten den AG einzuladen: TOP: z.B. Mehrarbeit (x Std für die AN xxx, yyy, ...) In der Sitzung bei TOP Mehrarbeit: Der BR beschließt mit der Mehrheit der anwesenden BRM den AG ("sofort" oder "zur nächsten Sitzung am ...") einzuladen.

Insofern ist das was ihr hier betreibt unzulässig und der falsche Weg.

...., mit Beschluss.

Funny, wieder diese Theorie das in der TO vermerkt wird das ein Beschluß gefasst wird....

Der BR handelt AUSSCHLIESSLICH durch Beschlüsse. Selbst der Beschluß keinen Beschluß zu fassen ist ein Beschluß :-). In diesem Sinne ist ausschließlich ein rein informativer Meinungsaustausch am Ende ohne jeden Beschluß und muß als solcher auch nicht in der TO auftauchen (im Sinne des BetrVG irellevant und kommt dem Fehlen einer TO gleich), auch wenn es zweckmäßig sein kann die BRM darauf hinzuweisen das ein Meinungsaustausch stattfinden soll und sie sich darauf einrichten sollen das das länger dauern könnte... (Sinngemäß DKK)

Oder sehe ich hier was falsch?

Jaein.... Die Sitzung auf Antrag muss innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens stattfinden. Sie muß auf jeden Fall so bald stattfinden das der zu behandelnde TOP (deswegen muß das Thema präzise definiert sein) noch RECHTZEITIG (d.h. auf jeden Fall bevor ein Einfluß des BR auf das zu behandelnde Thema nicht mehr möglich ist) behandelt werden kann! Ist die ordentliche Sitzung noch rechtzeitig, so wird nur der TOP aufgenommen. Dem BRV steht das Recht zu selbst zu beurteilen ob die nächste ordentliche Sitzung noch unverzüglich ist. Das ist i.d.R. z.B. der Fall wenn diese Sitzungen wöchentlich stattfinden.

S
Südmann

06.07.2011 um 18:31 Uhr

so, jetzt reichst endgültig

unbequeme Beiträge werden wieder mal kommentarlos gelöscht

für mich war es das hier !!!

Gratuliere dieser tollen Administration

ist ja wie im Mittelalter

dieses Kasperltheater ist mir zu blöd..............

D
DrHouse

07.07.2011 um 00:28 Uhr

Südmann,

muss man Deinen Beitrag hier verstehen? Ich verstehe nämlich gar nicht, was Du damit meinst.

LG Dr.House

K
kasperle

07.07.2011 um 01:03 Uhr

was wird er schon meinen diese dämlioche 7antworten regel die ständigen lösch- und verschiebeorgien der admins hier passiert ja inzwischen schon so schnell, das es auser den betroffenen keiner mehr mitbekommt noch nicht aufgefallen ?

K
keiner

07.07.2011 um 11:47 Uhr

Ich fände es klasse, wenn Südmann noch einmal Posten würde, was gelöscht wurde! Würde mich interessieren, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege;-)

rkoch wie immer, deine beiträge sind ermüdend. Ein brm beantragt, nächste sitzung, top: einladung arbeitgeber, oder auch: monatliches monatsgespräch. Das war es!

R
rkoch

08.07.2011 um 10:22 Uhr

Wie immer keiner: Deine Antwort ist vollkommen am Thema vorbei.....

Wenn der BRV oder BR damit einverstanden wäre das dieses eine BRM verlangt den AG einzuladen, wozu sollte dannn Deiner Meinung nach die Frage da oben "den BRV dazu zwingen durch §29" sein?

Ansonsten hast Du das BetrVG falsch verstanden, genau so wie Du schreibst geht es nämlich NICHT. Was ein einzelnes BRM beantragt braucht von Gesetzes wegen keinen im BR zu interessieren. Und einen TOP "Einladung AG" kann es vom Gesetz her nicht geben....

Und nochmal: So lange die BRM Deine vorgeschlagene Vorgehensweise AKZEPTIEREN dann geht natürlich alles. Auch Sitzungen ganz ohne Einladung, auch Beschlüsse die der BRV für sich alleine fasst, wasweißichnicht was alles geht. Nur ob es konform mit dem BetrVG ist steht auf einem anderen Blatt.

P
polybär

08.07.2011 um 18:54 Uhr

@Rapper, du hättest nicht schreiben sollen "Über jeden Hinweis bzw. jede Antwort wäre ich dankbar.".....

rund und rot ist immer ein verbot !

R
Rapper

10.07.2011 um 01:42 Uhr

polybär,

völlig daneben. Schreiben kann man viel, nur Sinn muss es machen. Dein Sinn ist Unsinn.

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