Erstellt am 06.07.2011 um 14:57 Uhr von Südmann
wenn bei euch regelmässig Monatsgespräche stattfinden würden, gäbe es die geschilderte Problemstellung wohl kaum, oder irre ich mich ?
das viertel BRM kann eine Sitzung beantragen, steht doch so im 29er
die Sitzung muß der BRV einberufen
ob das Sinn machen muß, ein paar Tage vor der regulären Sitzung, davon steht nichts im 29er
also würde ich als BRV den TOP der viertel BRM bei der nächsten regulären Sitzung mitbehandeln
welchen Strick die mir daraus drehen könnten oder wollten, ließe ich mal darauf ankommen
Erstellt am 06.07.2011 um 16:08 Uhr von rkoch
> dass ein zusätzlicher TOP in der nächsten Sitzung heist: Einladung AG zur Sitzung
BetrVG> ... und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, ...
Dieser TOP wäre in sich unzulässig. Alle TOPs MÜSSEN das zu behandelnde THEMA (den GEGENSTAND) möglichst präzise umreißen. Das der AG eingeladen werden soll KANN nicht das Thema sein (Wenn der AG dder Gegenstand des TOP wäre müsstet ihr ÜBER den AG beraten). Ein Antrag der BRM auf eine Sitzung mit diesem TOP wäre deswegen unbeachtlich. Faktisch sieht §29 auch nicht vor, das diese BRM verlangen können das der AG an der Sitzung teilnimmt.
Allein dem BRV steht das Recht zu den AG nach pflichtgemäßem Ermessen zu einer Sitzung des BR einzuladen.
Der Mehrheitsbeschluß des in einer Sitzung versammelten BR ist der einzige Weg den BRV zu verpflichten den AG einzuladen:
TOP: z.B. Mehrarbeit (x Std für die AN xxx, yyy, ...)
In der Sitzung bei TOP Mehrarbeit: Der BR beschließt mit der Mehrheit der anwesenden BRM den AG ("sofort" oder "zur nächsten Sitzung am ...") einzuladen.
Insofern ist das was ihr hier betreibt unzulässig und der falsche Weg.
> ...., mit Beschluss.
Funny, wieder diese Theorie das in der TO vermerkt wird das ein Beschluß gefasst wird....
Der BR handelt AUSSCHLIESSLICH durch Beschlüsse. Selbst der Beschluß keinen Beschluß zu fassen ist ein Beschluß :-). In diesem Sinne ist ausschließlich ein rein informativer Meinungsaustausch am Ende ohne jeden Beschluß und muß als solcher auch nicht in der TO auftauchen (im Sinne des BetrVG irellevant und kommt dem Fehlen einer TO gleich), auch wenn es zweckmäßig sein kann die BRM darauf hinzuweisen das ein Meinungsaustausch stattfinden soll und sie sich darauf einrichten sollen das das länger dauern könnte... (Sinngemäß DKK)
> Oder sehe ich hier was falsch?
Jaein.... Die Sitzung auf Antrag muss innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens stattfinden. Sie muß auf jeden Fall so bald stattfinden das der zu behandelnde TOP (deswegen muß das Thema präzise definiert sein) noch RECHTZEITIG (d.h. auf jeden Fall bevor ein Einfluß des BR auf das zu behandelnde Thema nicht mehr möglich ist) behandelt werden kann! Ist die ordentliche Sitzung noch rechtzeitig, so wird nur der TOP aufgenommen. Dem BRV steht das Recht zu selbst zu beurteilen ob die nächste ordentliche Sitzung noch unverzüglich ist. Das ist i.d.R. z.B. der Fall wenn diese Sitzungen wöchentlich stattfinden.
Erstellt am 06.07.2011 um 16:31 Uhr von Südmann
so, jetzt reichst endgültig
unbequeme Beiträge werden wieder mal kommentarlos gelöscht
für mich war es das hier !!!
Gratuliere dieser tollen Administration
ist ja wie im Mittelalter
dieses Kasperltheater ist mir zu blöd..............
Erstellt am 06.07.2011 um 22:28 Uhr von DrHouse
Südmann,
muss man Deinen Beitrag hier verstehen?
Ich verstehe nämlich gar nicht, was Du damit meinst.
LG Dr.House
Erstellt am 06.07.2011 um 23:03 Uhr von kasperle
was wird er schon meinen
diese dämlioche 7antworten regel
die ständigen lösch- und verschiebeorgien der admins hier
passiert ja inzwischen schon so schnell, das es auser den betroffenen keiner mehr mitbekommt
noch nicht aufgefallen ?
Erstellt am 07.07.2011 um 09:47 Uhr von keiner
Ich fände es klasse, wenn Südmann noch einmal Posten würde, was gelöscht wurde! Würde mich interessieren, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege;-)
rkoch
wie immer, deine beiträge sind ermüdend.
Ein brm beantragt, nächste sitzung, top: einladung arbeitgeber, oder auch: monatliches monatsgespräch.
Das war es!
Erstellt am 08.07.2011 um 08:22 Uhr von rkoch
Wie immer keiner: Deine Antwort ist vollkommen am Thema vorbei.....
Wenn der BRV oder BR damit einverstanden wäre das dieses eine BRM verlangt den AG einzuladen, wozu sollte dannn Deiner Meinung nach die Frage da oben "den BRV dazu zwingen durch §29" sein?
Ansonsten hast Du das BetrVG falsch verstanden, genau so wie Du schreibst geht es nämlich NICHT. Was ein einzelnes BRM beantragt braucht von Gesetzes wegen keinen im BR zu interessieren. Und einen TOP "Einladung AG" kann es vom Gesetz her nicht geben....
Und nochmal: So lange die BRM Deine vorgeschlagene Vorgehensweise AKZEPTIEREN dann geht natürlich alles. Auch Sitzungen ganz ohne Einladung, auch Beschlüsse die der BRV für sich alleine fasst, wasweißichnicht was alles geht. Nur ob es konform mit dem BetrVG ist steht auf einem anderen Blatt.
Erstellt am 08.07.2011 um 16:54 Uhr von polybär
@Rapper,
du hättest nicht schreiben sollen "Über jeden Hinweis bzw. jede Antwort wäre ich dankbar.".....
rund und rot ist immer ein verbot !
Erstellt am 09.07.2011 um 23:42 Uhr von Rapper
polybär,
völlig daneben. Schreiben kann man viel, nur Sinn muss es machen.
Dein Sinn ist Unsinn.