W.A.F. LogoSeminare

Fristlose Kündigung ohne Einberufung einer Sondersitzung?

X
XYungelöst
Jan 2018 bearbeitet

Fristlose Kündigung ohne Einberufung einer Sondersitzung? Stellvertretender BR-Vorsitzender nimmt in der Urlaubsvertretung der BR-Vorsitzenden eine fristlose Kündigung an und telefoniert hierzu lediglich mit 2/3 der BR-Mitgliedern. Danach entschließt er sich ohne Einberufung einer Sondersitzung zu einer Fristverstreichung (die einer Zustimmung zur Kündigung durch BR arbeitsrechtlich gleich kommt). Ist diese Vorgehensweise ok???

1.87304

Community-Antworten (4)

E
einediemitließt

23.01.2012 um 20:59 Uhr

Auch der stellvertretende BRV kann und darf nicht allein entscheiden er muss hier eine Sondersitzung einberufen. Alles andere wäre eine schwere Mandatspflichtverletzung. Die Frist wird aber durch das rechtswidrige Handeln des stellv. BRV nicht verlängert.

Doch könnte der Betroffene gekündigte ggf. prüfen ob er wegen rechtswidrigen Handelns des stellv. BRV diese verklagen kann.

Dem stellv. BRV könnte in der Folge ein Verfahren gem. §23 drohen. Weiter sollte man überlegen ob man hier den Richtigen gewählt hat oder ob man einen neuen wählen sollte.

Auch BR-Sitzungen in Rahmen von Rundtelefonaten sind nicht statthaft.

P
paula

23.01.2012 um 22:44 Uhr

"Doch könnte der Betroffene gekündigte ggf. prüfen ob er wegen rechtswidrigen Handelns des stellv. BRV diese verklagen kann."

Verklagen? Was willst Du denn da bitte schönes einklagen? Schadenersatz? Wo ist der Schaden? Kausalität? Höhe? Schadensbeitrag des Stelli? ... da bleibt der Schnabel mehr als trocken!

"Dem stellv. BRV könnte in der Folge ein Verfahren gem. §23 drohen."

Wegen eines einmaligen Vergehens? Und selbst wenn wiederhole ich mich auch hier einmal wieder gerne: mit Blick auf den Kalender verursacht ein solches Verfahren wohl beim Betroffenen kaum schlaflose Nächte

Daher Abwählen und gut ist....

D
DrUmnadrochit

24.01.2012 um 00:42 Uhr

Das Verhalten der Stellv mag ungeschickt, dumm, ungewöhnlich, unerfahren, frech, dreist oder was weiß ich auch immer gewesen sein, juristisch aber war es meines Erachtens nicht angreifbar.

Ich frage mich allerdings warum die 2/3 antelefonierten Mitglieder keine Sitzung gefordert haben...

By the Way: Dem gekündigten AN ist doch keinerlei Nachteil entstanden...

G
gironimo

24.01.2012 um 09:33 Uhr

    • ohne Worte - - der stellv. gehört sofort abgelöst (Ab- und Neuwahl).

Frage doch mal nach, ob der AG den BR auch zur hilfsweise Fristgerechten K. angehört hat. Da Ihr da ja länger Zeit habt, seid ihr vielleicht noch in der Frist und könnt wenigstens da noch einen korrekten Widerspruch hinbekommen.

Ihre Antwort