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Arbeitsbedingungen Heben, Halten, Trgen, Schieben, Ziehen

H
HolgerHuber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich beziehe mich hier auf die Beurteilung der Arbeitsbedingungen von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Physische-Belastung/Gefaehrdungsbeurteilung_content.html

Aufgrund dieser Beurteilungsböden konnten wir Werte von = bzw > 50 ermitteln. Dies einspricht: Hohe Belastung, körperliche Überbeanspruchung ist wahrscheinlich. Gestaltungsmaßnahmen sind erforderlich.

An diesen Arbeitsplätzen kommt es häufig zu Ausfällen z.B. (Bandscheibenvorfall) Der Arbeitgeber wurde des öfteren darauf hingewiesen. Aussage des Arbeitgebers:

Unser Betriebsarzt hält diese Tätigkeit für unbedenklich.

Welche Möglichkeiten (Behörden) gibt es, die diese Arbeitsplätze neutral bewerten und ggf. für Abhilfe schaffen können ?

Gruß Holer

5.00403

Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

01.12.2015 um 16:27 Uhr

Man könnte zum Beispiel mal mit dem Betriebsarzt reden. Vielleicht als Ergebnis dieses Gespräches die Analyse gemeinsam durchführen.

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gironimo

01.12.2015 um 16:35 Uhr

Der AG muss nicht nur eine Gefahrenbeurteilung machen sondern auch einen Plan zur Minimierung der Gefahren vorhalten (siehe auch § 6 ArbSchG).

Vielleicht fordert Ihr den Arzt auch mal auf, einen Tag dort zu arbeiten.

Ansonsten würde ich mich an die Berufsgenossenschaft wenden, wenn der AG bei seiner sturen Haltung bleibt.

H
HolgerHuber

01.12.2015 um 17:44 Uhr

Hallo,

welche Aufgaben hat dann das Gewerbeaufsichtsamt ? Dachte immer die sind dafür zuständig ! welche Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft genau ?

Gruß Holer

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