Arbeitsbedingungen Heben, Halten, Trgen, Schieben, Ziehen
Hallo,
ich beziehe mich hier auf die Beurteilung der Arbeitsbedingungen von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Physische-Belastung/Gefaehrdungsbeurteilung_content.html
Aufgrund dieser Beurteilungsböden konnten wir Werte von = bzw > 50 ermitteln. Dies einspricht: Hohe Belastung, körperliche Überbeanspruchung ist wahrscheinlich. Gestaltungsmaßnahmen sind erforderlich.
An diesen Arbeitsplätzen kommt es häufig zu Ausfällen z.B. (Bandscheibenvorfall) Der Arbeitgeber wurde des öfteren darauf hingewiesen. Aussage des Arbeitgebers:
Unser Betriebsarzt hält diese Tätigkeit für unbedenklich.
Welche Möglichkeiten (Behörden) gibt es, die diese Arbeitsplätze neutral bewerten und ggf. für Abhilfe schaffen können ?
Gruß Holer
Community-Antworten (3)
01.12.2015 um 16:27 Uhr
Man könnte zum Beispiel mal mit dem Betriebsarzt reden. Vielleicht als Ergebnis dieses Gespräches die Analyse gemeinsam durchführen.
01.12.2015 um 16:35 Uhr
Der AG muss nicht nur eine Gefahrenbeurteilung machen sondern auch einen Plan zur Minimierung der Gefahren vorhalten (siehe auch § 6 ArbSchG).
Vielleicht fordert Ihr den Arzt auch mal auf, einen Tag dort zu arbeiten.
Ansonsten würde ich mich an die Berufsgenossenschaft wenden, wenn der AG bei seiner sturen Haltung bleibt.
01.12.2015 um 17:44 Uhr
Hallo,
welche Aufgaben hat dann das Gewerbeaufsichtsamt ? Dachte immer die sind dafür zuständig ! welche Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft genau ?
Gruß Holer
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