Sitzungen des GBR
Hallo, wir sind ein Unternehmen mit 15 Standorten davon 11 mit BR. Der GBR tagt monatlich in Präsenz an einem der Standorte. Nun kommt der AG auf die Idee das ihm das zu teuer wird und er will nicht in jedem Monat eine Sitzung freigeben bzw. immer erst kurzfristig davor. Kann der GBR trotz fehlender Freigaben des AG schon einen vorausschauenden Plan der Sitzungen machen und Hotels etc. buchen. Das ganze muss ja auch in die einzelnen Dienstpläne passen. Danke
Community-Antworten (4)
23.01.2023 um 12:36 Uhr
Mir ist es neu, dass der Arbeitgeber die Sitzungen des BR genehmigen / freigeben muss. Er wird informiert und er bezahlt. Wenn er ein Problem mit der Höhe der Kosten hat, kann ein Gespräch darüber geführt werden, was er unangemessen findet. Zur Not findet dieses Gespräch vor dem Arbeitsgericht statt.
23.01.2023 um 12:47 Uhr
Meiner Ansicht nach entscheiden allein die Betriebsräte über Zeit / Ort der Sitzungen. Es macht dabei auch keinen Unterschied, ob der BR oder GBR tagt.
Auch lässt sich der Antritt des AG nicht mit §30 ABs. 1 BetrVG vereinbaren. Er sieht nach wie vor die Präsenzsitzung als vorrangigen Durchführungsweg vor.
Insofern würde ich wie gewohnt einen Terminplan ausarbeiten. Und bei den Hotels könnte man erfragen, inwieweit zunächst eine Reservierung ohne verbindliche Buchung oder eventuelle Stornogebühren erfolgen könnte. Dann hätte man Zeit für die Freigabe der Reisekosten gewonnen. Die verbindliche Buchung könnte man dann nachschieben.
Ob man im Ausnahmefall virtuelle Sitzungen oder Hybridsitzungen zulassen will, muss der BR bewerten und beschließen. Will man dem AG hier entgegenkommen? Wie wichtig sind Gestik, Mimik und persönlicher Austausch bei den Sitzungen?
Es bedarf aber keiner Begründung, wenn man ausschließlich an Präsenzsitzungen festhalten möchte.
Für alles weitere muss zwingend der Weg in der GO geebnet worden sein, ansonsten wird man eh nicht von der Präsenzsitzung abweichen können.
23.01.2023 um 13:54 Uhr
der AG hat nach 40 BetrVG die notwendige Kosten der BR Arbeit zu tragen. Dazu muss der AG nicht vorher zustimmen (obwohl es ggf. einfacher ist, damit es später keinen Streit gibt). Der GBR entscheidet souverän über Anzahl und Art der Durchführung der Sitzung. Da hat der AG nichts mitzureden. Bei einem GBR ist immer mal wieder die Frage, wo er die Sitzung abhalten darf. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.02.2020, Aktenzeichen 1 TaBV 21/19) Da kann man einiges entnehmen. Das hat am Ende ja auch Einfluss auf die Frage, ob es sich um die NOTWENDIGEN Kosten der GBR-Arbeit handelt
23.01.2023 um 14:54 Uhr
bei 11 Standorten mit BR würde ich als AG auch mal überlegen ob der GBR denn überhaupt so viele originäre Themen hat, dass monatliche Sitzungen notwendig sind. wie lange sind denn die monatlichen Sitzungen und sind die Delegierten aus ganz D oder regional?
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