Erstellt am 30.11.2015 um 11:08 Uhr von gironimo
Manchmal ist man eben der Bote schlechter Nachrichten. Holt den Kollegen zu Euch. Wenn es um Verhaltensfragen geht, stellen sich oft die Sachen plötzlich ganz anders da, wenn man die andere Seite hört.
Denkt daran, Ihr seit Interessenvertreter des Betroffenen.
Hört der AG Euch hilfsweise auch fristgerecht an? Dann müsst Ihr auch darauf reagieren
Erstellt am 30.11.2015 um 12:09 Uhr von celestro
Die Kündigung aussprechen darf der AG erst nach der Anhörung des BR. Demnach gibt es da wenig Möglichkeiten, wenn Ihr den Kollegen anhören wollt.
Erstellt am 30.11.2015 um 13:00 Uhr von Belveda
@stehipp:
Das war bei uns auch schon Thema, wir waren dann leider eben der Überbringer der schlechten Nachricht. Der Kollege war dann aber nicht so "überfahren", als er vom AG die Kündigung bekommen hat.
Mit dem AG hatten wir innerhalb der Frist auch noch gesprochen, und so alle Seiten gehört.
Erstellt am 30.11.2015 um 13:12 Uhr von Challenger
Tach auch stehipp,
in Ergänzung zu gironimo und calestro:
Grundsätzlich bedarf es bei einer fristlosen Kündigung der vorherigen qualifizierten
Abmahnung,es sei denn,die Vertragsverletzung des AN ist so gravierend,daß der AG
auch ohne vorherige Abmahnung,etwa bei Diebstahl und/oder Abrechnungsbetrug,
fristlos kündigen kann.
Ebenfalls bedarf es der vorherigen Abmahnung,wenn ein AN aus verhaltensbedingten
Günden "nur" fristgerecht gekündigt werden soll.
Erstellt am 30.11.2015 um 13:34 Uhr von Pickel
Darum sprechen AG eigentlich auch immer erst eine Beurlaubung aus.
Die kann auch ohne Anhörung des BR erfolgen und der AN weiß schon was kommt.
Erstellt am 30.11.2015 um 14:10 Uhr von Kölner
@challenger
"Grundsätzlich bedarf es bei einer fristlosen Kündigung der vorherigen qualifizierten
Abmahnung, [...]"
Krasser Unsinn!
Erstellt am 30.11.2015 um 15:35 Uhr von Hartmut
Fast alle fristlosen Kündigungen sind verhaltensbezogen, und der AG spricht von nicht wieder gut zu machendem Vertrauensverlust. Wenn aber der AG wirklich das Vertrauen in den MA verloren hat, dann sollte er ihn auch vom Dienst suspendiert haben. Euer Kollege läuft aber noch fröhlich rum. Allzu groß kann der Vertrauensverlust also nicht sein.
Erstellt am 30.11.2015 um 19:03 Uhr von Jakarta
@Kölner
"Grundsätzlich bedarf es bei einer fristlosen Kündigung der vorherigen qualifizierten
Abmahnung, [...]"
Dein Zitat: krasser Unsinn!
Wenn Du das Krasse auf die hier getroffene generelle Aussage beziehst, liegst Du richtig!
Beziehst Du hier auch den Grundsatz mit ein, liegst Du aber daneben!
Denn eine Abmahnung ist in der Regel nur dann überflüssig, wenn der AN mit seinem vertragswidrigen Verhalten das Vertrauensverhältnis zum AG zerstört hat.
Ob das aber auch so ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls und kann u. U. auch vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine vorherige Abmahnung notwendig machen.
Daher gilt hier folgender Grundsatz: Einer verhaltensbedingten Beendigungskündigung muss immer eine Abmahnung vorausgehen, es sei denn…………
Es gibt ja auch genug Fälle, wo ein einmaliges Vergehen zwar nicht für eine fristlose ausreicht, bei einer vorhergegangenen Abmahnung dann aber im Wiederholungsfall.
Siehe hierzu den Fall : "Emmely“ - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
Das kann sogar bei einer Trunkenheitsfahrt mit über 2 Promille der Fall sein:
BAG Urt. v. 04.06.1997, Az.: 2 AZR 526/96
Die Abmahnung ist insoweit notwendiger Bestandteil bei der Anwendung des Prognoseprinzips.
BAG Urt. v. 12.01.2006, Az.: 2 AZR 179/05 RN 55 ff
Erstellt am 01.12.2015 um 10:14 Uhr von Kölner
@Jakarta
Du musst nicht das ganze Forum mit Deinem Senfelegien zukleistern.
Natürlich war das auf diesen Fall bezogen und in großen Teilen auch in Bezug auf eine fristlose Kündigung!
Erstellt am 01.12.2015 um 13:42 Uhr von Jakarta
Wenn du es verstanden hast, ist es ja gut. Und wenn du dich zukünftig mit deinen krassen manchmal auch deplatzierten Äußerungen auch noch etwas zurückhältst, oder dieses zumindest näher spezifizierst, umso besser!
Erstellt am 01.12.2015 um 15:15 Uhr von Kölner
Bedenke Jakarta, dass Du das Forum flutest. Es grenzt an einer psychiatrischen Störung, dass du das (und ich bin und war nicht der einzige bisher) ignorierst und munter weitermachst.
Erstellt am 01.12.2015 um 15:21 Uhr von moreno
,,Es grenzt an einer psychiatrischen Störung'' wieso grenzt??????? ;-)
Erstellt am 01.12.2015 um 15:24 Uhr von stehipp
Leute, nichts für ungut.
Ich bin wirklich für jeden hilfreichen Kommentar dankbar und mir ist klar, dass es häufig auch mal unterschiedliche Meinungen gibt.
Aber bitte sucht euch für Euren privaten Kleinkrieg eine andere Bühne aus.
Danke
Erstellt am 01.12.2015 um 20:44 Uhr von Challenger
Sorry stehipp,
aber ich kann mir eine Antwort auf Kölner nicht verkneifen.
@ Kölner
Ich hatte Dir vor geraumer Zeit schon mal empfohlen,daß Du Dich auf die
ein bis zwei Dinge konzentrieren solltest, von denen Du tatsächlich etwas
verstehst. Denn manche Deiner Kommentare sind von einer gewissen
Borniertheit gekennzeichnet.
Erstellt am 01.12.2015 um 20:54 Uhr von Kölner
Seine Ahnungslosigkeit zur Schau zu tragen, ist nicht besser.
Challenger du bestichst wie so oft lediglich im auslassen von wissen, copy and pasting und schlimmen Ratschlägen.
Stehipp, du darfst dir gewiss sein, dass ein Challenger schlechter Ratgeber ist. Mehrfach bewiesen.