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Anhörung bei fristloser Kündigung

S
stehipp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser AG hat uns informiert, dass er einem Mitarbeiter fristlos kündigen will und uns eine entsprechende Anhörung des BRs vorgelegt. Der Mitarbeiter ist noch nicht informiert um was es geht.

Nun wollen wir dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, uns seine Sicht der Dinge zu schildern. Damit haben wir quasi indirekt die Aufgabe, dem Mitarbeiter mitzuteilen, was vorliegt.

Ist das wirklich so?

Mir geht es hier nur um dem richtigen Ablauf. Der Grund für die fristlose Kündigung ist hier nicht das Thema.

1.649015

Community-Antworten (15)

G
gironimo

30.11.2015 um 12:08 Uhr

Manchmal ist man eben der Bote schlechter Nachrichten. Holt den Kollegen zu Euch. Wenn es um Verhaltensfragen geht, stellen sich oft die Sachen plötzlich ganz anders da, wenn man die andere Seite hört.

Denkt daran, Ihr seit Interessenvertreter des Betroffenen.

Hört der AG Euch hilfsweise auch fristgerecht an? Dann müsst Ihr auch darauf reagieren

C
celestro

30.11.2015 um 13:09 Uhr

Die Kündigung aussprechen darf der AG erst nach der Anhörung des BR. Demnach gibt es da wenig Möglichkeiten, wenn Ihr den Kollegen anhören wollt.

B
Belveda

30.11.2015 um 14:00 Uhr

@stehipp: Das war bei uns auch schon Thema, wir waren dann leider eben der Überbringer der schlechten Nachricht. Der Kollege war dann aber nicht so "überfahren", als er vom AG die Kündigung bekommen hat. Mit dem AG hatten wir innerhalb der Frist auch noch gesprochen, und so alle Seiten gehört.

C
Challenger

30.11.2015 um 14:12 Uhr

Tach auch stehipp, in Ergänzung zu gironimo und calestro:

Grundsätzlich bedarf es bei einer fristlosen Kündigung der vorherigen qualifizierten Abmahnung,es sei denn,die Vertragsverletzung des AN ist so gravierend,daß der AG auch ohne vorherige Abmahnung,etwa bei Diebstahl und/oder Abrechnungsbetrug, fristlos kündigen kann. Ebenfalls bedarf es der vorherigen Abmahnung,wenn ein AN aus verhaltensbedingten Günden "nur" fristgerecht gekündigt werden soll.

P
Pickel

30.11.2015 um 14:34 Uhr

Darum sprechen AG eigentlich auch immer erst eine Beurlaubung aus. Die kann auch ohne Anhörung des BR erfolgen und der AN weiß schon was kommt.

K
Kölner

30.11.2015 um 15:10 Uhr

@challenger "Grundsätzlich bedarf es bei einer fristlosen Kündigung der vorherigen qualifizierten Abmahnung, [...]"

Krasser Unsinn!

H
Hartmut

30.11.2015 um 16:35 Uhr

Fast alle fristlosen Kündigungen sind verhaltensbezogen, und der AG spricht von nicht wieder gut zu machendem Vertrauensverlust. Wenn aber der AG wirklich das Vertrauen in den MA verloren hat, dann sollte er ihn auch vom Dienst suspendiert haben. Euer Kollege läuft aber noch fröhlich rum. Allzu groß kann der Vertrauensverlust also nicht sein.

J
Jakarta

30.11.2015 um 20:03 Uhr

@Kölner

"Grundsätzlich bedarf es bei einer fristlosen Kündigung der vorherigen qualifizierten Abmahnung, [...]"

Dein Zitat: krasser Unsinn!

Wenn Du das Krasse auf die hier getroffene generelle Aussage beziehst, liegst Du richtig!

Beziehst Du hier auch den Grundsatz mit ein, liegst Du aber daneben!

Denn eine Abmahnung ist in der Regel nur dann überflüssig, wenn der AN mit seinem vertragswidrigen Verhalten das Vertrauensverhältnis zum AG zerstört hat. Ob das aber auch so ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls und kann u. U. auch vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine vorherige Abmahnung notwendig machen.

Daher gilt hier folgender Grundsatz: Einer verhaltensbedingten Beendigungskündigung muss immer eine Abmahnung vorausgehen, es sei denn…………

Es gibt ja auch genug Fälle, wo ein einmaliges Vergehen zwar nicht für eine fristlose ausreicht, bei einer vorhergegangenen Abmahnung dann aber im Wiederholungsfall.

Siehe hierzu den Fall : "Emmely“ - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

Das kann sogar bei einer Trunkenheitsfahrt mit über 2 Promille der Fall sein: BAG Urt. v. 04.06.1997, Az.: 2 AZR 526/96

Die Abmahnung ist insoweit notwendiger Bestandteil bei der Anwendung des Prognoseprinzips. BAG Urt. v. 12.01.2006, Az.: 2 AZR 179/05 RN 55 ff

K
Kölner

01.12.2015 um 11:14 Uhr

@Jakarta Du musst nicht das ganze Forum mit Deinem Senfelegien zukleistern.

Natürlich war das auf diesen Fall bezogen und in großen Teilen auch in Bezug auf eine fristlose Kündigung!

J
Jakarta

01.12.2015 um 14:42 Uhr

Wenn du es verstanden hast, ist es ja gut. Und wenn du dich zukünftig mit deinen krassen manchmal auch deplatzierten Äußerungen auch noch etwas zurückhältst, oder dieses zumindest näher spezifizierst, umso besser!

K
Kölner

01.12.2015 um 16:15 Uhr

Bedenke Jakarta, dass Du das Forum flutest. Es grenzt an einer psychiatrischen Störung, dass du das (und ich bin und war nicht der einzige bisher) ignorierst und munter weitermachst.

M
Moreno

01.12.2015 um 16:21 Uhr

,,Es grenzt an einer psychiatrischen Störung'' wieso grenzt??????? ;-)

S
stehipp

01.12.2015 um 16:24 Uhr

Leute, nichts für ungut.

Ich bin wirklich für jeden hilfreichen Kommentar dankbar und mir ist klar, dass es häufig auch mal unterschiedliche Meinungen gibt.

Aber bitte sucht euch für Euren privaten Kleinkrieg eine andere Bühne aus.

Danke

C
Challenger

01.12.2015 um 21:44 Uhr

Sorry stehipp, aber ich kann mir eine Antwort auf Kölner nicht verkneifen.

@ Kölner Ich hatte Dir vor geraumer Zeit schon mal empfohlen,daß Du Dich auf die ein bis zwei Dinge konzentrieren solltest, von denen Du tatsächlich etwas verstehst. Denn manche Deiner Kommentare sind von einer gewissen Borniertheit gekennzeichnet.

K
Kölner

01.12.2015 um 21:54 Uhr

Seine Ahnungslosigkeit zur Schau zu tragen, ist nicht besser. Challenger du bestichst wie so oft lediglich im auslassen von wissen, copy and pasting und schlimmen Ratschlägen.

Stehipp, du darfst dir gewiss sein, dass ein Challenger schlechter Ratgeber ist. Mehrfach bewiesen.

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