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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Recht auf Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung während der Ausbildung?

FVB
Fritz von Bayern
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

meine Frage heute wäre: Die Ausbildung begann am 1.10.07 Der Auszubildende hatte in dieser Zeit viele Fehltage wegen Krankheit ( tageweise...aber auch wochenweise). Mehrere mündliche und schriftliche Aufforderungen von Seiten des AG eine AU vorzulegen wurden ignoriert. Auch eine Abmahnung vor drei Wochen blieb unkommentiert. Nun hat der AG eine fristlose Kündigung (+ hilfsweise eine ordentliche Kündigung) ausgesprochen. Wir als BR haben versucht den Azubi telefonisch und zuhause zu erreichen, aber ihn nicht erreicht. Wir könnten einzig unsere Bedenken aussprechen, da seine Eltern sich kürzlich getrennt haben...???? Die Ausbildung dauert nur ein Jahr. Bekommt der Azubi bei fristloser Kündigung Arbeitslosengeld?

Vielen Dank für eure Antworten. Fritz von Bayern

4.45401

Community-Antworten (1)

L
li-reni

07.02.2008 um 13:04 Uhr

Fritz von Bayern

Ob der Azubi Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, hängt von zuerst einmal seiner Anwartschaftszeit ab. Die Voraussetzung liegt vor, wenn er innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren mind. 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hat. Also zuerst die Frage, was hat der Azubi vor der Ausbildung gemacht.

Er wird aber mit Sicherheit mit einer Sperrzeit von 12 Wochen rechnen müssen. Ist bei fristloser Kündigung so üblich, er sei denn er hat für sein Verhalten gewichtige Gründe. Welche das sind, wage ich aber nicht zu beurteilen, hängt auch vom Sachbearbeiter ab.

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