Recht auf Abfindung bei fristloser Kündigung?
Hat ein AN Recht auf Abfindung bei fristloser Kündigung, die durch 3 Abmahnungen entstanden sind
Community-Antworten (10)
16.06.2008 um 00:53 Uhr
@Marinelli2, .....Hat ein AN Recht auf Abfindung bei fristloser Kündigung, die durch 3 Abmahnungen entstanden sind.....warum? Wie kommst du denn auf die Blanke?
16.06.2008 um 01:10 Uhr
@Marinelli2, erstmal stimme ich pirat zu. Sollte der AG sich jedoch auf einen Deal einlassen, indem der Gekündigte ihm anbietet auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten, besteht durchaus die Möglichkeit einer Abfindung.
16.06.2008 um 01:14 Uhr
@ridgeback, wenn ich AG wäre, würde ich es bei 3 Abmahnungen darauf ankommen lassen........
16.06.2008 um 01:18 Uhr
@pirat, aber auch nur wenn die Abmahnungen wasserdicht und gerechtfertigt sind.
16.06.2008 um 01:20 Uhr
@ridgeback jepp, auch die Fristlose wird nicht von ungefähr kommen.......
16.06.2008 um 01:25 Uhr
@pirat, wenn ich einen los werden will finde ich immer Gründe.....aber da ich den Sachverhalt nicht kenne und kein Richter bin unterlasse ich es ein Urteil zu fällen. Im Zweifel für den Angeklagten. :-)
16.06.2008 um 01:34 Uhr
@ ridgeback, zur Frage von @Marinelli2... Kündigt der AG rechtmäßig, ist der AG arbeitsrechtlich in aller Regel nicht verpflichtet, dem AN eine Abfindung zu zahlen. Das ist Fakt. In dubio pro reo... hast du Recht. .-)
16.06.2008 um 11:04 Uhr
@ pirat
nicht nur in aller regel sondern die sbfindungszahlung des AG ist eine freiwillige leistung, zu der er ohne sein einverständnis nicht gezwungen wird und die der arbeitnehmer auch deshalb nicht verlangen könnte. hie entscheiden beide parteien völlig frei. in einem gerichtsverfahren kündigungsschutzklage wird ja ein vergleich auch angeboten und ausgehandelt wenn das verfahren so abgekürtzt werden kann und nicht eindeutig für eine seite ausgehen wird...
16.06.2008 um 12:42 Uhr
@packer, vermutungsmodus.... manchmal gibt es auch die Möglichkeit aus einem bestehenden Sozialplan.... gelle? .-)
16.06.2008 um 13:43 Uhr
:) sollte bei einer fristlosen kündigung ein sozialplan geentert werden? ich denke dort greift nur die betriebsbedingte kündigung... alles andere halte ich für relativ praxisfern... aber zeig mir gerne das gegenteil auf...
ich wollte auch nur nochmal mit dem alten falschgedanken des "rechts auf abfindung" aufräumen...
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