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Gespräch MA/Vorgesetzter

T
torres
Nov 2016 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin erhält kurzfristig einen Termin zu einem Gespräch. Die MA'in möchte dieses nur unter Begleitung eines Mitglieds des BR führen, welcher nicht vor Ort ist. Muss die MA'in diesen kurzfristig anberaumten Termin wahrnehmen, bzw. gibt es Fristen auf die man verbindlich hinweisen kann um die Teilnahme des BR zu ermöglichen?

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Community-Antworten (3)

P
paula

26.11.2015 um 17:31 Uhr

worüber will denn der AG mit ihr reden?

T
torres

26.11.2015 um 17:44 Uhr

Hat vor geraumer Zeit bereits ein Gespräch, allerdings ohne BR-Beteiligung, stattgefunden. Wir sind erst im Nachgang hierüber informiert worden. Als Gesprächsthema wurde der MA'in gesagt, dass es nach besagtem Gespräch bislang "nicht so toll gelaufen ist" und man hierüber sprechen wolle. Weitere Informationen lagen nicht vor.

G
gironimo

26.11.2015 um 18:43 Uhr

Bei einem Gespräch im Sinne des § 82 Abs. 2 BetrVG (Leistung des AN und Entwicklung im Betrieb - auch aus dem Betrieb heraus), kann der BR das BR-Mitglied seines Vertrauens hinzuziehen. Ggf. kann das Gespräch dann erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Das die AN dieses Recht haben, sollte Gegenstand ständiger Öffentlichkeitsarbeit des BR sei n.

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