Erstellt am 26.11.2015 um 12:06 Uhr von Rattle
Erstellt am 26.11.2015 um 12:17 Uhr von Tulpe
Von da wo er los fährt. Kommt auch darauf an ob Ihr Reiserichtlinen habt.
Erstellt am 26.11.2015 um 12:48 Uhr von HittingBull
Eine eindeutige Aussage zu treffen ist schwierig.
Eine gesetzliche Regelung gibt es meines Wissens nicht.
Grundsätzlich ist das Minimum ab Arbeitsstätte. Macht es in jedem Falle Sinn, zunächst zur Arbeit zu fahren, um von dort zu verreisen ?
Sinnvoll ist die Kostenübernahme nach angefallenem Aufwand. Gefahrene Kilometer oder - bei Nutzung des ÖPNV - gekaufte Fahrscheine werden abgerechnet und Ende.
Erstellt am 26.11.2015 um 13:06 Uhr von Rattle
Wegezeit
Nicht zur Arbeitszeit gehört die Wegezeit, die der Arbeitnehmer von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte benötigt (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt Urteil vom 27.11.2008, Az: 6 AZR 765/07; Abruf-Nr. 093131). Sie ist sowohl arbeitsschutzrechtlich wie auch vergütungsmäßig irrelevant.
Das gilt nicht für Aussendienstmitarbeiter und Seminarzeit ist Arbeitszeit, ab der Arbeitsstätte.
Erstellt am 26.11.2015 um 14:10 Uhr von gironimo
Diesen Punkt sollte man - wenn er nicht aus der Reiserichtlinie hervorgeht - mit dem AG vor der Reise klären.
Auch der BR hat da ein Wort mitzureden, wenn es um die Durchführung von Seminare geht.