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Fahrtkostenerstattung ab Betriebsstätte oder Wohnort?

S
schnurz
Nov 2016 bearbeitet

Ab wo werden die Fahrtkosten für ein Seminar erstattet? Ab dem Wohnort oder dem Ort der Arbeitsstätte?

1.79705

Community-Antworten (5)

R
Rattle

26.11.2015 um 13:06 Uhr

ab Arbeitsstätte.

T
Tulpe

26.11.2015 um 13:17 Uhr

Von da wo er los fährt. Kommt auch darauf an ob Ihr Reiserichtlinen habt.

H
HittingBull

26.11.2015 um 13:48 Uhr

Eine eindeutige Aussage zu treffen ist schwierig.

Eine gesetzliche Regelung gibt es meines Wissens nicht.

Grundsätzlich ist das Minimum ab Arbeitsstätte. Macht es in jedem Falle Sinn, zunächst zur Arbeit zu fahren, um von dort zu verreisen ?

Sinnvoll ist die Kostenübernahme nach angefallenem Aufwand. Gefahrene Kilometer oder - bei Nutzung des ÖPNV - gekaufte Fahrscheine werden abgerechnet und Ende.

R
Rattle

26.11.2015 um 14:06 Uhr

Wegezeit Nicht zur Arbeitszeit gehört die Wegezeit, die der Arbeitnehmer von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte benötigt (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt Urteil vom 27.11.2008, Az: 6 AZR 765/07; Abruf-Nr. 093131). Sie ist sowohl arbeitsschutzrechtlich wie auch vergütungsmäßig irrelevant.

Das gilt nicht für Aussendienstmitarbeiter und Seminarzeit ist Arbeitszeit, ab der Arbeitsstätte.

G
gironimo

26.11.2015 um 15:10 Uhr

Diesen Punkt sollte man - wenn er nicht aus der Reiserichtlinie hervorgeht - mit dem AG vor der Reise klären.

Auch der BR hat da ein Wort mitzureden, wenn es um die Durchführung von Seminare geht.

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