Zweiten BR gründen - sind die Wahlberechtigten der kleineren Betriebsstätte nur für die eigene Betriebsstätte wahlberechtigt ?
Hallo, in der letzten BR-Wahl wurden 7 Mitglieder gewählt. Leider würde es in der nächsten Wahl nur noch 3 Mitglieder sein für 2 Betriebsstätten. Eine Betriebstätte hat ca. unter 10 Mitarbeiter und die andere ca. 40. Es würde also Sinn machen, dass die kleine Betriebsstätte einen eigenen BR wählt. Meine Frage: sind die Wahlberechtigten der kleineren Betriebsstätte nur für die eigene Betriebsstätte wahlberechtigt ? Wenn Ja, wie muss diese Betriebsstätte die eigene BR Wahl anmelden ? Der Hintergrund ist es, statt 3 Mitglieder, 3 + 1 zu erstellen (Gesamtbetriebsrat vergrössern). Danke für eine Antwort
Community-Antworten (1)
17.11.2009 um 10:05 Uhr
Ob die kleinere Betriebsstätte tatsächlich ein Betrieb im Sinne des § 1 oder § 4 sind, das mußt Du aus den Kommentierungen dazu rauslesen, oder aber hier nähere Informaionen dazu geben:
- Enfernung der Betriebe
- Leitungsstruktur
- ....
WEnn es ein Betrieb oder ein selbstständiger Betriebsteil ist, und die AN dort beschließen, einen eigenen BR zu wählen, dann müßt ihr für die einen eigenen Wahhlvorstand einsetzen. Natürlich wären dann die Angehörigen des kleinen Betriebsteils nur in ihrem Betrieb wahlberechtigt.
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