Guten Tag,

ich weiss nicht ob ich die Frage im richtigen Forum stelle aber ich möchte offen und ehrlich sein. Es ist folgendermaßen. Zur Zeit mache ich eine Lehre in einer Fa. die ich hier nicht nennen möchte. Dort sind ca. 15 Azubis angestellt. Da ich mit 3 anderen in diesem Jahr meine Ausbildung abschliessen werde, ist natürlich Thema No. 1 die Übernahme.

Mein Chef hat mich heute angesprochen das er gerne 3 Azubis von den vieren übernehmen möchte. Was aber durch den 4. Azubi welcher JAV ist gestört wird. Er will diese Person nicht übernehmen und muss wohl oder übel deshalb alle kündigen, weil der JAV auf seine Übernahme besteht.

Meine Frage:
- Ist es möglich den JAV abwählen zu lassen?
- Wenn ja, wie ich bereits gelesen habe nur mit der einstimmigen mehrheit der Azubis?
- Und wenn es der fall sein sollte, verliert er damit alle Rechte als JAV, sprich auch den Anspruch auf eine Übernahme von einem Jahr in der Fa. ?
- Immer wieder habe ich gelesen das die leute auf den "BetrVG, §65 (1), der auf die sinngemäße Anwendung von §23 (1)" verwiesen haben, das würde für mich bedeuten er müsste mist bauen damit man ihn abwählen kann?

Ich muss dazu sagen, das der aktuelle JAV damals die Gunst der Stunde genutzt hatte und somit die wähler auf seine Seite gezogen hatte, welche es heute bereuen und ihn auch gerne abwählen würde.

Es wäre schade wenn 3 Leute die übernommen werden könnten auf der Straße sitzen und 4 Arbeitslose mehr wegen dieser Person in Deutschland existieren.

Für Tips und Hilfen ihrer seits bin ich sehr dankbar