JAV abwählen, da sonst Kündigungen drohen?
Guten Tag,
ich weiss nicht ob ich die Frage im richtigen Forum stelle aber ich möchte offen und ehrlich sein. Es ist folgendermaßen. Zur Zeit mache ich eine Lehre in einer Fa. die ich hier nicht nennen möchte. Dort sind ca. 15 Azubis angestellt. Da ich mit 3 anderen in diesem Jahr meine Ausbildung abschliessen werde, ist natürlich Thema No. 1 die Übernahme.
Mein Chef hat mich heute angesprochen das er gerne 3 Azubis von den vieren übernehmen möchte. Was aber durch den 4. Azubi welcher JAV ist gestört wird. Er will diese Person nicht übernehmen und muss wohl oder übel deshalb alle kündigen, weil der JAV auf seine Übernahme besteht.
Meine Frage:
- Ist es möglich den JAV abwählen zu lassen?
- Wenn ja, wie ich bereits gelesen habe nur mit der einstimmigen mehrheit der Azubis?
- Und wenn es der fall sein sollte, verliert er damit alle Rechte als JAV, sprich auch den Anspruch auf eine Übernahme von einem Jahr in der Fa. ?
- Immer wieder habe ich gelesen das die leute auf den "BetrVG, §65 (1), der auf die sinngemäße Anwendung von §23 (1)" verwiesen haben, das würde für mich bedeuten er müsste mist bauen damit man ihn abwählen kann?
Ich muss dazu sagen, das der aktuelle JAV damals die Gunst der Stunde genutzt hatte und somit die wähler auf seine Seite gezogen hatte, welche es heute bereuen und ihn auch gerne abwählen würde.
Es wäre schade wenn 3 Leute die übernommen werden könnten auf der Straße sitzen und 4 Arbeitslose mehr wegen dieser Person in Deutschland existieren.
Für Tips und Hilfen ihrer seits bin ich sehr dankbar
Community-Antworten (9)
07.04.2006 um 20:07 Uhr
Das ist jetzt sicher nicht das, was Du hören möchtest, aber ich schreibe es trotzdem.
Hast Du mal darüber nachgedacht, dass der Chef den JAV-Vorsitzenden allein wegen seiner Tätigkeit nicht übernehmen möchte? Die JAV hat sich für die Interessen der Auszubildenden eingesetzt, also auch für Deine, und der Dank dafür ist, dass Du ihn aus niederen Beweggründen absägen willst. Es ist doch kein geschriebenes Gesetz, dass nur drei Auszubildende übernommen werden, sondern der Chef möchte einen Mitarbeiter nicht mehr haben, von dem er (wahrscheinlich zurecht) erwartet, er könne womöglich die Interessen seiner Mitarbeiter vertreten wollen.
Um es noch mal ganz deutlich zu sagen: es ist NICHT die Schuld des JAV-Vorsitzenden, wenn der Chef nun alle vier Leute nicht übernimmt, sondern es ist die Schuld des Chefs, wenn der Chef seine Auszubildenden nicht übernimmt.
Was dieser Chef da treibt, ist eine massive Aushölung des BetrVG. Merkst Du denn nicht, dass Du Dir Dein eigenes Grab schaufelst, wenn Du Deinen Chef auch noch unterstützen willst? Wenn Du erstmal in einem BR-losen Betrieb arbeitest und der Chef Dich rauswirft, weil er schlecht gefrühstückt hat, wird Dir spätestens bewusst, was Du getan hast. Ich hoffe, Du merkst es noch vorher.
Viele Grüße Klaus
07.04.2006 um 20:13 Uhr
Hallo Klaus, da magst du evtl Recht haben aus dieser Sicht. Aber der JAV hat nie etwas auch nur in der geringsten Weise für die Auszubildenen getan. Er hat sich damals wählen lassen und danach die Füsse hoch gelegt Es gibt keinen Abteilungsleiter der seine übernahme befürwortet, dies ist anhand von Bewertungen zu wiederlegen und das ist nicht erst seit 2 wochen so.. Er erbringt nur schlechte Leistungen in der Fa.
Es ist so, es sollen 3 übernommen werden von den vieren. wie bereits oben erwähnt. da der jav auf seine übernahme besteht wird dadurch der platz von einem tüchtigeren azubi verwehrt und dies ist der punkt den mein chef anspricht.
gruß
tobbis
07.04.2006 um 20:25 Uhr
OK, wenn wir über schlechte Arbeitsleistung reden, mag das Begehren des Chefs nachvollziehbar sein. In diesem Falle solltest Du Dir die §§78 und 78a BetrVG durchlesen. Kurz gesagt: selbst wenn der Kollege seines Amtes enthoben würde, stünde er noch ein weiteres Jahr unter dem Schutz des BetrVG.
Allerdings erkenne ich nicht, dass eine Übernahmepflicht dadurch enden würde, dass die restlichen Azubis auch nicht übernommen werden :-/.
Viele Grüße Klaus
07.04.2006 um 20:43 Uhr
Hallo tobbis, zu diesem Thema möchte ich auch noch meinen Senf geben. Kann es sein, dass euer Chef versucht euch gegen Ihn, den "Störer", aufwiegelt damit ihr in rausekelt, weil er ihn auf andere Weise nicht los wird. Euerm Chef wird das nur recht sein er braucht sich dann nicht die Hände schmutzig machen. Was hält euer Chef davon ab nur 2 von euch und den unbeliebten zu übernehmen. Das was euer Chef macht ist Erpresssung. Euer Chef verfolgt da ganz andere Interessen. Für mich ist ganz offensichtlich, dass er euch für seine Zwecke missbraucht.
Gruß Peter
07.04.2006 um 20:50 Uhr
Hallo Peter,
das mag vielleicht sein, da wir doch ein Recht großes Unternehmen sind und unser Chef uns für die Übernahme von Azubis dieses Jahr eingesetzt hat bezweifel ich das er uns Erpressen will. Wenn es ihm danach geht hätte er uns alle rausgekegelt, bzw würde uns alle rauskegeln. Es wurde den 3 Azubis und nicht dem JAV schon vorher die Übernahme mehr oder weniger zugesagt, nun kommt halt der Störfaktor hinzu.
@ Klaus, danke für die Infos. Jedoch kann ich daraus nicht erkennen, das der JAV durch die Abwahl seine Rechte verliert. Sprich, sein Recht auf Übernahme.
gruß
Tobias
07.04.2006 um 20:58 Uhr
tobbis schrieb:
"Jedoch kann ich daraus nicht erkennen, das der JAV durch die Abwahl seine Rechte verliert. Sprich, sein Recht auf Übernahme."
Tut er auch nicht, wie ich weiter oben schon schrieb. Ich wollte Dir damit sagen, dass das aus meiner Sicht ein hoffnungsloses Unterfangen wird.
Viele Grüße Klaus
07.04.2006 um 21:00 Uhr
ok, vielleicht kann ich dann noch an seinen verstand apellieren. dank dir
15.04.2006 um 21:46 Uhr
hallo,
zu deinen beweggründen kann und will ich nichts sagen. hört sich so an als wäre dein jav-vorsitz als jav sowie als arbeitnehmer ne flasche und wenn dem so ist, ist das ausgesprochen schade. denke trotzdem über die bereits oben genannten argumente nach.
§§ 78 und 78a des BetrVG sagen im Prinzip folgendes bzgl. Übernahme aus: wer JAV ist, hat wenn sein ausbildungsvertrag ausläuft, und wer innerhalb einer frist von 3 monaten vor ablauf eine übernahme nach 78a beantragt gilt automatisch als fest angestellt in einer vollzeitstelle auf unbefristete zeit entsprechend der ausbildung und des geltenden tarifvertrages (so einer da ist). unabhängig davon, ob und wieviele weitere auszubildende übernommen werden. im zuge von §103 BetrVG (glaube ich, bin grad nicht hundert prozent sicher),welches einen außerordentlichen kündigungsschutz für BR und JAV Mitglieder einräumt, hat §78a eine nachwirkzeit von einem Jahr. Sprich, selbst wenn er jetzt zurücktritt, oder zum ende der Ausbildung nicht mehr JAV ist, hat er ein recht auf Übernahme. Die einzige möglichkeit dies nicht zu tun ist, als chef eine klage beim AG einzureichen, und, so stehts im 78a, dort als betrieb darzulegen, warum es nicht mgl. ist, denjenigen weiter zu beschäftigen. im klartext: ersteinmal muß er so oder so übernommen werden. ob die anderen drei mit von der partie sind oder nicht. dann kann dein chef beim br eine fristlose kündigung nach §103 beantragen, dieser wird aller wahrscheinlichkeit nach nicht stattgegeben, und so muß dein chef den JAV vorsitz durchs AG kündigen lassen, dafür wird er bis Beendigung des Verfahrens (die Erfahrung zeigt 9-24 Monate durch alle Instanzen) vom Dienst bei voller Lohnfortzahlung suspendiert. die erfahrung zeigt auch, das bisher kaum ein gericht dem stattgegeben hat. und wenn dein chef eine einigermaßen kompetente rechtsberatung hat, weiß er das auch. und er weiß og. auch. und somit wären wir wieder am anfang und da würd ich mir mal gedanken über die beweggründe deines chefs machen. liebe grüße, matthias
28.06.2006 um 18:15 Uhr
Ich finde das wahnsinnig.
Klar, euer JAVi hat nichts getaugt und jetzt einen Vorteil, der euch ungerecht vorkommt. Aber nimm es mir nicht böse: Du und die anderen beiden hätten sich ja auch wählen lassen können? Selbst Schuld. Ist jetzt ne blöde Situation.
Wenn der Chef euch drei andere lieber übernehmen würde, könnte er (wenn er wollte) das auch durchsetzen. Ich denke auch, dass er euren Unmut gegen Nummer 4 nutzen will, dass ihr ihn überzeugt, keinen Antrag auf unbefristete Übernahme zu stellen. Aber da hat er nunmal Pech gehabt!
Man kann die Zeit nicht zurückdrehen. Derjenige von euch, der jetzt nicht übernommen wird wegen des JAVis kann sich davon nix kaufen, das weiß ich. Aber das is nicht die Schuld des JAVis sondern des Betriebes, der nicht bereit ist, euch alle 4 zu übernehmen.
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