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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachrücker, dann doch anwesend

V
Vobamaus
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen! Eine Frage zu den Nachrückern. Habe gestern eine außerordentliche Sitzung für heute einberufen. Wir haben eine Liste mit Nachrückern. Die Nachrücker haben bei der Ernennung jeweils ihre Arbeitszeiten bekannt gegeben. Gestern habe ich dann den Nachrücker A und C geladen, da B lt der mir vorliegenen Liste mit deren Arbeitszeiten, heute später kommt, als die Sitzung beginnt. Nun stellte ich fest, dass Nachrücker B heute schon anwesend ist, da sich ihre Arbeitszeiten verändert haben. Muss ich jetzt den Nachrücker B nehmen und C wieder ausladen? Oder kann meine Einladung mit der Beschlussfassung so bleiben? Danke für Eure Hilfe

1.031014

Community-Antworten (14)

R
rolfo

25.11.2015 um 09:48 Uhr

Du musst Nachrücker B zur Sitzung einladen und C wieder ausladen.

V
Vobamaus

25.11.2015 um 10:01 Uhr

danke rolfo :))

H
Hoppel

25.11.2015 um 10:35 Uhr

@ vobamaus

Wenn Du Ersatzmitglieder entsprechend ihres Dienstplans/ihrer Arbeitszeiten für ein verhindertes BRM lädst, wirst Du doch bestimmt die Rechtsgrundlage für eine solche Vorgehensweise benennen können.

Deine Antwort wird mit Spannung erwartet.

V
Vobamaus

25.11.2015 um 10:40 Uhr

Hoppel wie soll ich deinen Beitrag verstehen? Willst du mich überprüfen? oder was möchtest du von mir?

W
Widder

25.11.2015 um 10:55 Uhr

Du hättest C gar nicht einladen dürfen. Dadurch das es doch gemacht hast, entsteht eine fehlerhafte Ladung und sämtliche Beschlüsse sind nichtig.

G
gironimo

25.11.2015 um 10:56 Uhr

Hoppel will damit mit Recht sagen, dass der Dienstplan kein echter Hinderungsgrund ist und eigentlich C nicht so ohne weiteres hätte geladen werden dürfen. B hätte ja so oder so kommen können - war also nicht verhindert.

K
Kölner

25.11.2015 um 11:07 Uhr

Ja, vobamaus, das will Dir Hoppel sagen: Du lädst falsch und vermutlich hast Du das auch in der Vergangenheit getan. Das sind so Sachen an denen man erkennen kann, dass es immer noch Willkürakte in einem Betrieb gibt. Schade!

H
Hoppel

25.11.2015 um 11:16 Uhr

@ vobamaus

"Willst du mich überprüfen?"

Nö, aber wenn man als BRV/stellv. BRV nach einem solchen Modus Ersatzmitglieder lädt, wird man doch erwarten dürfen, dass auch die Rechtsgrundlage benannt wird.

Ich für meinen Teil kenne diese Rechtsgrundlage nämlich nicht, bin aber durchaus gewillt, etwas Neues hinzuzulernen.

Nachtrag "Die Nachrücker haben bei der Ernennung jeweils ihre Arbeitszeiten bekannt gegeben."

Auch das ist mir neu! Seit wann werden KandidatInnen einer BR-Wahl zum Nachrücker ERNANNT? Das ergibt sich zwangsläufig aus dem Wahlergebnis! Welche Kriterien wurden denn durch wen bei dieser ominösen Ernennung angesetzt?

A
AlterMann

26.11.2015 um 00:38 Uhr

Nun mal langsam. Könnte es nicht sein, dass Vobamaus aufgrund der Arbeitszeiten davon ausging, dass B die Einladung nicht mehr rechtzeitig lesen wird?? (Das wäre dann übrigens ein guter Grund, seine private Telefonnummer/Emailadresse zu hinterlegen.)

V
Vobamaus

26.11.2015 um 08:52 Uhr

Hoppel Danke für deine Mitteilung. Was du hier ausführst und aus meiner Frage ableitetest, ist genial.

Natürlich lernt man jeden Tag was Neues dazu. Deshalb frage ich hier. Ich weiß nicht, in was für einem Unternehmen du arbeitest, doch wir arbeiten im Schichtbetrieb und so haben uns von Anfang an die Ersatzmitglieder ihre Arbeitszeiten bekannt gegeben, denn nicht jeder ist jeden Tag anwesend. Aber gut. Ich möchte nicht weiteres dazu sagen.

alterMann, danke, das waren so in etwa die Beweggründe :))

J
Jakarta

26.11.2015 um 13:23 Uhr

Und da haben wir schon das nächste nicht ganz nachvollziehbare.

Winkt ihr Schichtpläne einfach nur durch, oder schaut ihr euch diese auch an?

J
Jakarta

26.11.2015 um 13:33 Uhr

@alterMann „davon ausging, dass B die Einladung nicht mehr rechtzeitig lesen wird??“

Du meinst doch jetzt hoffentlich damit nicht, dass dieses jetzt ausreichen soll, von div. Vorgaben abweichen zu dürfen?

Maßgebend ist doch hier nicht, wovon jemand ev. wegen Bequemlichkeit ausgeht, sondern wohl eher, wovon er ausgehen muss.

V
Vobamaus

27.11.2015 um 09:35 Uhr

Vielen Dank für die vielen Antworten. Die Angelegenheit hat sich geklärt. Schönes Wochenende

K
Kölner

27.11.2015 um 09:43 Uhr

@vobamaus Sollte dem so sein, wie alterMann das vermutet, ist das eine um so schlimmere Einstellung zur BR-Arbeit!

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