BR-Vorsitz
Hallo, Ihr Wissenden. Wir sind im Gremium etwas irritiert, unser BRV entwickelt in letzter Zeit "Starallüren". Alleinherrschaft. Der Stellvertreter dagegen handelt offen und loyal. Eine Abwahl des BRV ist nicht möglich. Hat denn der StBRV auch Rechte und nicht nur im Vertretungsfall?
Community-Antworten (8)
24.11.2015 um 21:11 Uhr
Hä eine Abwahl ist nicht möglich..wie ist das zu verstehen?
24.11.2015 um 21:18 Uhr
Nicht möglich weil (siehe anderen Fred ;-) ) Ja, der Stelli vertritt nur im Vertretungsfall... aber dann könnte er theoretisch.... hmmmm
24.11.2015 um 21:30 Uhr
Eine Abwahl ist nicht möglich, es ist etwas verzwickt bei uns.......
24.11.2015 um 21:33 Uhr
Sind bei Euch irgendwelche Gesetze außer Kraft gesetzt worden? Oder erlaubt der Chef nicht das Ihr einen anderen BRV wählt? ;-)
24.11.2015 um 21:33 Uhr
Nein, brmia, der Stellvertreter ist, solange der BRV zur Verfügung steht, BR-Mitglied wie jeder andere im Gremium auch. Hinter dem kann man sich also schon mal nicht verstecken...
24.11.2015 um 21:33 Uhr
tja, dann ist es wohl übel für euch....
25.11.2015 um 09:14 Uhr
verzwickt kann es doch nur sein, wenn ansonsten niemand den Job machen will.
Außerdem: beschließt doch mit der Mehrheit der Stimmen, dass der Vorsitzende ein Seminar besucht und das bestimmte Aufgaben von anderen BR-Mitgliedern übernommen werden.
26.11.2015 um 16:42 Uhr
Verzwickt kann es auch sein, wenn es zwar 1000 gibt, die es machen würden, aber 2000 dagegen sind. Womit sich dann auch die Sache mit dem Seminar erledigt hätte.
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