Hallo, Ihr Wissenden.
Wir sind im Gremium etwas irritiert, unser BRV entwickelt in letzter Zeit "Starallüren".
Alleinherrschaft. Der Stellvertreter dagegen handelt offen und loyal. Eine Abwahl des BRV ist nicht möglich. Hat denn der StBRV auch Rechte und nicht nur im Vertretungsfall?