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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Vorsitz

B
brmia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Ihr Wissenden. Wir sind im Gremium etwas irritiert, unser BRV entwickelt in letzter Zeit "Starallüren". Alleinherrschaft. Der Stellvertreter dagegen handelt offen und loyal. Eine Abwahl des BRV ist nicht möglich. Hat denn der StBRV auch Rechte und nicht nur im Vertretungsfall?

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Community-Antworten (8)

M
Moreno

24.11.2015 um 21:11 Uhr

Hä eine Abwahl ist nicht möglich..wie ist das zu verstehen?

G
Globus

24.11.2015 um 21:18 Uhr

Nicht möglich weil (siehe anderen Fred ;-) ) Ja, der Stelli vertritt nur im Vertretungsfall... aber dann könnte er theoretisch.... hmmmm

B
brmia

24.11.2015 um 21:30 Uhr

Eine Abwahl ist nicht möglich, es ist etwas verzwickt bei uns.......

M
Moreno

24.11.2015 um 21:33 Uhr

Sind bei Euch irgendwelche Gesetze außer Kraft gesetzt worden? Oder erlaubt der Chef nicht das Ihr einen anderen BRV wählt? ;-)

A
AlterMann

24.11.2015 um 21:33 Uhr

Nein, brmia, der Stellvertreter ist, solange der BRV zur Verfügung steht, BR-Mitglied wie jeder andere im Gremium auch. Hinter dem kann man sich also schon mal nicht verstecken...

G
Globus

24.11.2015 um 21:33 Uhr

tja, dann ist es wohl übel für euch....

G
gironimo

25.11.2015 um 09:14 Uhr

verzwickt kann es doch nur sein, wenn ansonsten niemand den Job machen will.

Außerdem: beschließt doch mit der Mehrheit der Stimmen, dass der Vorsitzende ein Seminar besucht und das bestimmte Aufgaben von anderen BR-Mitgliedern übernommen werden.

J
Jakarta

26.11.2015 um 16:42 Uhr

Verzwickt kann es auch sein, wenn es zwar 1000 gibt, die es machen würden, aber 2000 dagegen sind. Womit sich dann auch die Sache mit dem Seminar erledigt hätte.

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