Erstellt am 24.11.2015 um 15:33 Uhr von HittingBull
Hallo Neugieriger,
so einfach ist es.
Man kann durch Antrag und Mehrheitsabstimmung den Vorsitzenden absetzen, nicht aber aus dem BR entfernen.
Letzteres geht nur mit Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Alles Gute
Erstellt am 24.11.2015 um 15:43 Uhr von Globus
Nein, geht so nicht, dazu werden ein Viertel der BRM benötigt.
Siehe dazu §29 Abs 3 BetrVG
Nachtrag: es sei denn, ihr seit ein dreier Gremium, dann reicht die eine...
Erstellt am 24.11.2015 um 16:15 Uhr von Jakarta
@Neugieriger
Es geht schon deswegen nicht so, weil hier zwar ein solcher Antrag gestellt werden kann, die Aufnahme in die TO aber einstimmig beschlossen werden muss und Du ja nicht zustimmen brauchst. Womit das Thema dann zumindest vorerst erledigt wäre.
Erstellt am 24.11.2015 um 16:17 Uhr von Globus
Wobei ich natürlich davon ausgehe, dass dieses in der nächsten Sitzung als TOP aufgenommen werden sollte... Wenn man es so interpretiert, stimmt, aber diesen Fehler würde der Antragsteller dann bei nächster Möglichkeit nicht mehr machen - drum schrieb ich das mit den 25%...
Erstellt am 24.11.2015 um 16:30 Uhr von stehipp
Unabhängig, ob es rechtlich so geht, oder nicht, ich würde es von meiner Seite aus auf die TO bringen.
Offensichtlich hat ein Mitglied ein Problem mit deiner Geschäftsführung und darüber sollte gesprochen werden. Ist das eine Einzelmeinung, oder denken mehrere so?
Es können schon unterschiedliche Meinungen innerhalb des BRs herrschen, aber eine generelle Unzufriedenheit zw. Gremium und BR-Mitgliedern ist nicht zielführend.
Also offen das Thema ansprechen. Aber Aussage wie "alles" sind nicht akzeptabel. Wer Kritik hat, soll Ross und Reiter benennen.
Erstellt am 24.11.2015 um 16:46 Uhr von Globus
das sollte in einer sitzung besprochen werden, aber nicht als Beschluss auf die TO landen - meine Meinung...
Erstellt am 24.11.2015 um 17:17 Uhr von Hoppel
@ Neugieriger
"hat eine BR-Kollegin den Antrag auf Abwahl des BRV gestellt, mit der Begründung ich würde die Arbeit auf andere Schultern verteilen. Auf meine Nachfrage, was speziell sie meint, hat sie gesagt "alles". "
Ist schon irre ... eine nicht unwesentliche Anzahl BR-Gremien beklagt sich darüber, dass sich ein BRV als "Alleinherrscher" sieht und alles an sich reißt und hier meint ein BRM, dass ein BRV "alles" zu machen hat.
Offensichtlich hat dieses BRM weder verstanden, dass es sich bei einem BR um ein Kollektivorgan handelt, in welchem die Mitarbeit von ALLEN BRM gefordert ist, noch hat dieses BRM verstanden, was die betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben eines BRV sind!
Als BRV hast Du´s ja in der Hand, die Tagesordnung zu machen. Ich hätte zwei TOP darauf stehen:
TOP 1 Aufgaben eines BRV und Rechte & Pflichten ALLER BRM
TOP 2 Ab- und Neuwahl BRV
Erstellt am 24.11.2015 um 17:21 Uhr von Globus
und ich hätte als TOP 2: Beratung über Beschwerde der Aufgabenverteilung im Gremium
Erstellt am 24.11.2015 um 17:29 Uhr von Jakarta
Was in TOP 1 von Hoppel ja schon mittelbar enthalten ist.
Erstellt am 24.11.2015 um 17:46 Uhr von Globus
nur mittelbar - die Beschwerde würde ich aber einzeln thematisieren... schon alleine um dann im Gremium zu vermitteln, warum ein BRV kein "Alleinunterhalter" ist... und wärend dieser Beratung dann fragen, ob es mehrere gibt, die diese Meinung haben, dann mitteilen, dass man gerne bereit ist usw usw usw...
Letztendlich sind es zwei Themen - also würde ich da in der Tat zwei tops von machen...
Erstellt am 24.11.2015 um 17:57 Uhr von Jakarta
Sorry, und bei aller Liebe.
Aber genau das ist doch zwangsläufig mit ein Bestandteil des Themas des TOP 1 von Hoppel. Du baust hier jetzt wieder ein Fundament, obwohl das Haus schon ganz woanders steht.
Erstellt am 24.11.2015 um 18:01 Uhr von Globus
na, ich teilte mit, was ich machen würde - und ich würde machen wie beschrieben... wenn ich mir keiner Schuld bewußt bin, würde ich bei antrag von einer Person (ausgenommen ich wäre BRV eines dreier Gremium) auf keinen Fall meine Abwahl mit auf die TO nehmen...
Erstellt am 24.11.2015 um 18:58 Uhr von Jakarta
Warum nicht? Wo ist das Selbstbewusstsein hin?
Wenn man mit meiner Arbeit nicht einverstanden ist, ist es doch das gute Recht der anderen, es besser machen zu wollen.
Warum sollte ich mich dem auch entgegenstellen? Da mir ja bekannt ist, was ein BRM darf und was es nicht darf, hindert es mich doch nicht daran, weiter meinen Pflichten gegenüber der Belegschaft nachzukommen. Dazu muss ich doch nicht den Oberguru spielen wollen.
Auch die dann am Ruder stehenden werden noch frühzeitig bemerken, dass das Leben eines BRV nicht immer ein Zuckerschlecken ist, sondern er derjenige ist, der sich zuerst die Backpfeifen abholen kann.
Es kann auch einen erzieherischen Effekt haben. So habe ich vor gefühlten Tausend Jahren dieses auch mehrfach genau so gehändelt. Der Schrecken war dann komischerweise immer recht groß.
Erstellt am 24.11.2015 um 19:33 Uhr von moreno
Ich würde auch auf Wunsch eines einzelnen jederzeit den Top Abwahl des BRV auf die Tagesordnung setzen wenn dann die Mehrheit gegen mich ist soll es halt einer machen der meint er kann es besser! Vielleicht kommt auch nur eine gute Diskussion zustande.
Erstellt am 24.11.2015 um 19:42 Uhr von Globus
"Vielleicht kommt auch nur eine gute Diskussion zustande."
Na, ich hoffe nciht dass es eine solche gibt, sondern einen Meinungsaustausch oder eine Beratung - aber genau das will ich, wenn, eine Beratung darüber, wie ein BRV seine Aufgaben wahrzunehmen hat, aber doch nciht sofort mein Amt zur Verfügung stellen...
Und das macht man zwangsläufig, wenn man so aggiert wie ihr es wünscht. Nach einem Meinungsaustausch, bin ich sogar vielleicht von mir aus bereit mein Amt niederzulegen, wenn ich meine die Aufgaben die mir zugemutet werden sollen alleine zu meistern... ergo, nicht ein BRM sägt an meinem Stuhl, sondern ich bestimme, ob ich weiter machen will unter diesen vorraussetzungen... Es ist wie es ist - lasst euch nciht und niemals in die Deffensive drängen - bleibt aktiv - und der von mir beschriebene Weg stellt das sicher...
Euer nicht!!! Eine "Vertrauensfrage" zu stellen, schwächt grundsätzlich - egal wie sie aus geht...
Erstellt am 24.11.2015 um 20:10 Uhr von moreno
Na Globus da bin ich anderer Meinung aber das ist ja normal bei uns beiden...nicht immer aber immer öfter ;-)
Erstellt am 24.11.2015 um 20:16 Uhr von Globus
Ja nun, ist das nciht normal? Wenn jeder hier nicht seine eigene Vorgehnsweise oder Meinung hätte, wären wir doch alle keine Individuen... wir wäre alle gleich - auch alle Betriebe und Gremien wären gleich - dann bräuchte es auch kein Betriebsverfasungsgesetz...
Jeder der hier antwortet aus seiner Erfahrung, aus seinem Wissen und das kann und wird mitunter unterschiedlich sein - gerade in dieser Frage hier... Was sinniger ist, oder was nicht, das obliegt jedem selbst...
Ich gebe nur zu bedenken, was in meinen Augen in diesem Fall sinniger ist - schaden kann mein weg nicht - die anderen hier aufgezeigten vielleicht schon - dann ist der BRV vielleicht kein BRV mehr...
Aber das soll jeder für sich entscheiden...
Ich habe ausschließlich meine persönliche Meinung hierzu beigetragen...
Erstellt am 24.11.2015 um 20:34 Uhr von moreno
Bin Dir ja auch nicht böse dafür ;-)
Erstellt am 24.11.2015 um 20:37 Uhr von Globus
Was ja deine Intolleranz zeigen würde, ich hoffe aufrichtig, dass es keine intolleranten BRM gibt...
Es gab meiner Sseits auch keinen Versuch der Rechtfertigung - es war eine Erklärung...
Nachtrag: "Bin Dir ja auch nicht böse dafür ;-)
Antwort 18 Erstellt am 24.11.2015 um 20:34 Uhr von moreno"
Ach wie überaus großzügig von dir ;-)
Erstellt am 24.11.2015 um 20:58 Uhr von moreno
Ja hast Glück heut Abend :-)
Erstellt am 24.11.2015 um 21:07 Uhr von Globus
nein, das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, und kein Glück...