Guten Morgen, in unserem Betrieb 114MA soll die Produktionsabteilung an unserem Standort zum 30.06.2016 geschlossen und durch Betriebsübergang § 613 a an einem anderen Standort weiter geführt werden.Das heißt auch die Arbeitsplätze gehen über an den neuen Standort. Das Weiterbeschäftigungsangebot am neuen Standort haben die MA abgelehnt (350 km)Der AG weist darauf hin ,daß nach Übergang am jetzigen Standort die Produktionsarbeitsplätze Arbeitsplätze nicht mehr vorhanden sind und keine Beschäftigung mehr stattfinden kann . Kündigungen werden ausgesprochen.

Meine Frage : hat der AG eine Möglichkeit oder gibt es einen Trick nach dem Übergang also nach dem 30.06.2016 am jetzigen Standort für einige Wochen produzieren zu lassen
( Die neue Produktion am neuen Standort ist noch nicht leistungsfähig )
Bitte nur auf die Frage eingehen , keine Antworten zu Sozialauswahl usw