Bevorteilung von BR Mitglied
Hallo zusammen,
bei uns wird demnächst der Bereich eines Teams aufgelöst. Die 7 Mitarbeiter werden wahrscheinlich eine Änderungskündigung bekommen, damit sie nicht komplett raus müssen.
Der Arbeitgeber beabsichtigt, sie von der Entgeltgruppe 5 in die E4 zu stufen. Nun ist aber ein Kollege dort Mitglied im BR. Ordentlich gekündigt werden könnte er nicht.
Die Frage: Kann er doch? Oder kann keiner? Denn wenn er nur wegen seines Amtes keine Änderungskündigung bekommt, also weiterhin das Gehalt bekommt, dann ist das doch eine Bevorteilung, oder?
Community-Antworten (8)
24.11.2015 um 10:42 Uhr
Das ist halt der Vorteil des besonderen Kündigungsschutzes :-) na klar kann der AG den 6 anderen eine Änderungskündigung aussprechen.
24.11.2015 um 10:46 Uhr
Einem BRM kann niemals ordentlich gekündigt werden! Dies hat der Gesetzgeber so geregelt, damit ein BRM auch frei handeln kann, ohne daß ihm gleich die Kündigung droht. Eine Bevorteilung ist dies auf gar keinen Fall! Dies schützt das Amt des BR!
24.11.2015 um 11:13 Uhr
Die Nicht-BRs können ja mit großen Erfolgschancen gegen eine Ä-K klagen, wenn diese in erster Linie nur aus einer Absenkung des Gehalts besteht.
Und der BR wird hoffentlich auch widersprechen.
24.11.2015 um 12:04 Uhr
@Fantil „Einem BRM kann niemals ordentlich gekündigt werden!“
Falsch!
Bei Betriebsschließungen oder Stilllegung von Abteilungen kann, wenn alle betrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind - hierzu gehört auch eine für den AG zumutbare Umschulung -, und eine Weiterbeschäftigung nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, auch ein BRM ordentlich gekündigt werden. Das gilt auch bei einer Änderungskündigung, wenn eine Weiterbeschäftigung nur dadurch möglich wird.
Und ja, es kann, muss es aber nicht zwangsläufig, dann auch zu einem geringeren Lohn für ein BRM führen.
24.11.2015 um 13:28 Uhr
Zunächst einmal, wenn das BR-Mitglied nicht herabgestuft wird, ist das natürlich keine Bevorteilung. Er wird nur einfach nicht so benachteiligt wie seine Kollegen. Aber Frage 1: Was meinst du mit 'der Bereich eines Teams'? Das Gesetz spricht von Abteilungen, nicht von Teams. Frage 2: Wieviele Kollegen seid ihr im Betrieb? (Stichwort Betriebsänderung)
24.11.2015 um 13:35 Uhr
Am Standort sind wir etwa 115 Arbeitnehmer. Wir sind ein Personaldienstleister, der per Werkvertrag arbeitet. Es kommt also immer mal wieder vor, dass der Kunde Leute abbestellt.
Unser Aufgaben sind die eines Servicedesks (callcenterähnlich). Ein Team arbeitet für den 2nd Level eines Endkunden, der Teil, welcher geschlossen wird, arbeitet für das Problem Management dieses Endkunden. Es besteht derzeit kein Bedarf, den 2ndL auszubauen. So haben wir in anderen Teams noch einige Stellen frei. Diese aber werden vom Kunden weniger gut bezahlt. Ausserdem sind die Anforderungen geringer.
Selbstverständlich werden wir widersprechen....
24.11.2015 um 14:07 Uhr
Alles klar, danke. Das sieht mir leider nach einer harten Nuss aus. Eine klassische Betriebsänderung ist es bei 7 Leutchen von 115 nicht. Und: Der AG könnte argumentieren, dass es sich bei den 7 um eine Betriebsabteilung handelt, aufgrund deren Ausrichtung auf eine Sonderaufgabe (Problem Management). Und durch das 'Auffangen' bleiben die Arbeitsplätze erhalten ... schlechter bezahlt, aber offenbar nicht viel schlechter. Hm. Das ist keine Sache für ein BR-Forum. Ich rate euch, ab zum Fachanwalt! Lasst euch umfangreich beraten, sowohl als Gremium, wie auch alle Betroffenen einzeln.
24.11.2015 um 18:02 Uhr
Im betriebswirtschaftlichen wie auch im arbeitsrechtlichen Sinne ist ein Team ja auch nur eine formelle Arbeitsgruppe der Belegschaft und keine in sich geschlossene Abteilung.
Zumindest in der Theorie gehören in ein Team ja Mitglieder mit gleichen Interessen, aber meist unterschiedlichem "Know-how", um sich auch optimal ergänzen zu können. Da wäre ein teamwechselndes BRM ja vielleicht sogar zum Vorteil eines Teams.
Hier sehe ich allerdings keine Chancen für einen AG, ein BRM durch einer Kündigung gleich welcher Art zu entsorgen oder auch nur im Lohn herabzusetzen. Das fällt dann in die Kategorie Betriebsrisiko des AG und kann nicht zulasten einer Personalvertretung gehen.
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