Erstellt am 19.12.2013 um 09:42 Uhr von tommyh
Auch wenn einige wieder jammern komm ich mit dem Steuerrecht was aussagt das Geschenke ab einem Wert von über 40 Euro keine Aufmerksamkeit mehr sind sondern Arbeitslohn werden und damit mitbestimmungspflichtig sind.
Also bei der Flasche Wein oder dem Gutschein für 30 Euro keine Mitbestimmung die goldene Uhr für 1000 Euro Mitbestimmung nach § 87 BetrVG.
Erstellt am 19.12.2013 um 09:52 Uhr von Nubbel
der arbeitgeber bestimmt immer noch selbst, wem er was zu weihnachten zusätzlich schenkt.
und wenn du schon meinst es genau zu wissen, es sind 44 Euro wenn man es anders nennt
Erstellt am 19.12.2013 um 09:58 Uhr von tommyh
Erstellt am 19.12.2013 um 10:07 Uhr von Lernender
Mitbestimmung bei den Verteilgrundsätzen ja. Aber wo sonst bei einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers?
Erstellt am 19.12.2013 um 10:18 Uhr von Nubbel
Erstellt am 19.12.2013 um 11:46 Uhr von polybär
@Passat ,
befor dich noch die "Führungskräfte" hassen und ihr in diesem Grabenkrieg die Wirklichen probleme aus dem auge Verliert.
> Der Ag hat euch Informiert das er "seinen" FKs was darreicht wegen toller bla bla. IHR als BR habt dem AG übermittelt das ihr diese ungleichheit und sehr wage aussage zu der Besondern Leistung NICHT gut findet !
Das reicht !....
Mal Erhlich was Gwinnt ihr wenn der AG den FKs das Steicht ? Er wird den FKs bestimmt sagen warum sie es nicht bekommen ! Und dann habt ihr den Schwarzenpeter und müsst das an ander Stelle bei der "ZUSAMMENARBEIT" ausbaden ! Dann ist ja niemanndem geholfen.
Ihr könnt das Tehma ja im Monatsgespräch Jannuar auf Tisch und Punkt bringen ! Ggf findet ihr eine für alle Tolle Lösung ! AKTUELL tut ihr euch mit diesem Thema kein gefallen.
Erstellt am 19.12.2013 um 14:01 Uhr von gironimo
Ich sehe es auch so, dass der AG bestimmen kann, was er verschenkt und welchen Zweck er verfolgt.
Problematisch dürfte in diesem Zusammenhang die klare Abgrenzung der betroffenen Gruppe (Führungskräfte????) sein. Bei einer unscharfen Konkretisierung kann der AG schon die Mitbestimmung bei den Verteilungsgrundsätzen auslösen.
Aber ganz allgemein würde ich so oder so das Thema aufgreifen und mit dem AG besprechen. Es geht ja nicht unbedingt um das Geschenk als solches, sondern auch um Themen wie Wertschätzung der AN, betrieblicher Frieden u.s.w.
Erstellt am 19.12.2013 um 21:21 Uhr von Hartmut
Hallo Passat, auch ich meine, ihr tut euch jetzt keinen Gefallen, wenn Ihr auf Mitbestimmung pocht und die Geschenke verhindert.
Denn ob das rechtens ist oder nicht, kann dahingestellt bleiben. Ihr tappt voll in die Social Engineering Falle des AG ("wir wollten euch ja beschenken, aber der BR war dagegen, wir sind untröstlich ...")
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ihr habe Vorbehalte angemeldet, der AG setzt sich hinweg. Lasst _ihn_ doch in eure Falle tappen! Lasst ihn die Geschenke verteilen. Und im Januar, wenn alle wieder da sind und Gehör haben, sprecht ihr die Sache an. "Leute, der AG hat ja an die Führungskräfte Geschenke verteilt. An euch nicht. Habt ihr etwa nicht gut gearbeitet?"
Wir haben das ein mal gemacht und es gab ein Riesen-Trara. Allerdings, der Staub legte sich irgendwann, und der AG hatte die Lektion gelernt. (Jetzt ärgert er uns klüger. :)