Erstellt am 20.11.2015 um 12:25 Uhr von Jakarta
Man könnte es jetzt ganz einfach mit NEIN beantworten. Aber ganz so einfach ist es nicht immer.
Hat es diese Verhinderung selbst erklärt und es liegt auch wirklich ein Verhinderungsgrund vor, dann nicht.
Ist es in Urlaub, liegt regelmäßig ein rechtlicher Verhinderungsgrund vor. Es sei denn, er hat erklärt dennoch an Sitzungen teilnehmen zu wollen. Ist das der Fall, dann ja.
Da eine Krankheit ja nicht immer auch eine AU bedeuten muss und selbst eine AU Abstufungen unterliegt, ergeben sich hier ein paar Besonderheiten.
Bei Sitzungen die ihm vorher bekannt waren, ist es wie beim Urlaub.
Ist ihm eine Sitzung nicht bekannt, gebietet es schon das Fährnisgebot ihn hierüber zumindest zu informieren um ihm überhaupt erst die ihm hier zustehende Wahlmöglichkeit zu eröffnen.
Hier wäre aber in jedem Einzelfall zu prüfen. Das Ergebnis hängt dann auch stark vom hier dann zu betreibenden Aufwand ab, welches Recht hier höher zu werten ist.
Das des Einladenden darauf, jetzt nicht die Funktion eines Detektivs übernehmen zu müssen, gegenüber denen des Amtsinhabers, dieses Amt auch wahrnehmen zu können.
Wie das im Einzelfall ausgehen mag, hängt dann vom zu betreibenden Aufwand ab und kann nicht generell beantwortet werden.
Erstellt am 20.11.2015 um 12:33 Uhr von nicoline
Was spricht dagegen, grundsätzlich alle ordentlichen Mitglider zu laden und zusätzlich immer die jeweiligen Ersatzmitglieder, mal unabhängig davon, ob man das muss!
Erstellt am 20.11.2015 um 14:02 Uhr von celestro
"Man könnte es jetzt ganz einfach mit NEIN beantworten. Aber ganz so einfach ist es nicht immer."
Ich frage mich, warum sollte es überhaupt interessieren, daß diese Verhinderung bereits bekannt ist ? Und selbst wenn Sie es ist, warum sollte das dann zu einem "Nein" führen ?
Verliert ein BR-Mitglied das Recht, informiert zu werden ? Ich denke Nein !
Daher würde ich dafür plädieren, die oben gestellte Frage: bekommt das verhinderte brm trotz nichtteilnahme eine tagesordnung? mit einem glasklaren und uneingeschränkten JA beantworten.
Erstellt am 20.11.2015 um 14:24 Uhr von Pjöööng
Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit dass die ordentlichen BRM zu jeder Sitzung auch die Tagesordnung erhalten, auch dann wenn sie sich als verhindert erklärt haben.
Einen rechtlichen Anspruch wird das BRM welches sich als verhindert erklärt hat, nicht haben. In jedem Falle begeht der Vorsitzende keinen Ladungsfehler wenn er verhinderten BRM keine Einladung und Tagesordnung zukommen lässt.
Zitat (Jakarta):
"Hat es diese Verhinderung selbst erklärt und es liegt auch wirklich ein Verhinderungsgrund vor, dann nicht."
Mit Verlaub: Wer sollte denn hier prüfen, ob "auch wirklich ein Verhinderungsgrund vorliegt"? Diese Beurteilung obliegt doch primär dem BRM!
Zitat (Jakarta):
"Da ... selbst eine AU Abstufungen unterliegt"
Eine AU unterliegt Abstufungen? Diese Behauptung würde ich doch in das Reich der Phatasie verweisen.
Zitat (Jakarta):
"Wie das im Einzelfall ausgehen mag, hängt dann vom zu betreibenden Aufwand ab und kann nicht generell beantwortet werden."
Kannst Du das mit der Abhängigkeit vom zu betreibenden Aufwand auch belegen?
Erstellt am 20.11.2015 um 14:33 Uhr von celestro
"Mit Verlaub: Wer sollte denn hier prüfen, ob "auch wirklich ein Verhinderungsgrund vorliegt"? Diese Beurteilung obliegt doch primär dem BRM!"
Das zielte auf "darf der BRV ein Ersatzmitglied laden" ab und daher ist die "Prüfung" durch den BRV gemeint. Bei uns melden sich öfter mal Kollegen / Kolleginnen ab mit "kann nicht weg, muß arbeiten". Da darf der BRV eben kein Ersatzmitglied laden.
Aber wie gesagt, ich würde jedem normalen BRM IMMER die TO schicken. Schon deshalb, weil sich das BRM aufgrund der Themen ggf. noch umentscheiden und doch teilnehmen kann.
Erstellt am 20.11.2015 um 15:20 Uhr von Pjöööng
"kann nicht weg, muß arbeiten" ist doch etwas völlig anderes als "Hat es diese Verhinderung selbst erklärt"!
Zitat (celestro):
"Schon deshalb, weil sich das BRM aufgrund der Themen ggf. noch umentscheiden und doch teilnehmen kann."
Das wiederum würde bei mir Zweifel am Bestehen der Verhinderung nähren...
Erstellt am 20.11.2015 um 15:26 Uhr von Globus
Nicht zwangsläufig... Beispiel Urlaub - keine Reise gebucht - aber entspannen wollen oder sonstwas, ABER bei wichtigen Dingen bereit an der Sitzung teilzunehmen... warum auch immer...
Erstellt am 20.11.2015 um 16:01 Uhr von Jakarta
@Pjöööng
„Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit dass die ordentlichen BRM zu jeder Sitzung auch die Tagesordnung erhalten, auch dann wenn sie sich als verhindert erklärt haben.“
Jau, da sind wir ja auf einer Wellenlänge. Andere leider nicht. Siehe hierzu den Thread „Unterbesetzten BR“ von @Mauli (55382).
Ich habe hier lediglich versucht den rechtlichen Rahmen halbwegs zu beschreiben, ohne jetzt gleich einen riesigen Kommentar daraus zu machen.
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Zitat Pjöööng: „Mit Verlaub: Wer sollte denn hier prüfen, ob "auch wirklich ein Verhinderungsgrund vorliegt"? Diese Beurteilung obliegt doch primär dem BRM!“
Das ist ja richtig! Ich habe ja auch nicht ohne Grund geschrieben, dass es nur dann gilt, wenn dieses bereits feststeht (und es liegt auch wirklich ein Verhinderungsgrund vor).
Wenn dieses also feststeht, hat der Kollege davon ja Kenntnis und wäre in der Lage seine Teilnahme zu erklären.
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Zitat Pjöööng: „Eine AU unterliegt Abstufungen? Diese Behauptung würde ich doch in das Reich der Phatasie verweisen.“
Gut, das mag einwenig missverständlich sein, in den Bereich der Fantasie würde ich es aber nicht gleich verfrachten.
Das eine AU sich arbeitsunfähig schimpf, hier aber für alles Mögliche als Oberbegriff herhalten muss, was im wirklichen Leben aber nicht unbedingt immer der Fall ist, dürfte eigentlich bekannt sein. Zumindest nach meinem Verständnis beinhaltet dieses schon eine Abstufung.
Auch sollte bekannt sein, dass es hier auch eingeschränkte Arbeitsunfähigkeiten gibt und eine AU letztlich nichts darüber aussagt, ob diese auch allgemein bei allen vorstellbaren Tätigkeitsmöglichkeiten vorliegt.
Wenn ich aber nur auf die Definition des Wortes abstelle, hast Du natürlich recht. Unfähig ist ja eindeutig.
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Zitat Pjöööng: „Kannst Du das mit der Abhängigkeit vom zu betreibenden Aufwand auch belegen?“
Nun, auch dir dürfte bekannt sein, dass das BAG hier von einem Einladenden nicht erwartet detektivische Fähigkeiten Anwenden oder gar besitzen zu müssen um einen vermeintlich verhinderten zu erreichen.
Ist das allerdings mit geringem Aufwand möglich. Z. B. in form einer einfachen Nachfrage, dürfte der Unterschied eindeutig sein und dann auch eine Pflicht zur Information des betroffenen bestehen. Zumindest interpretiere ich die hierzu ergangenen Urteile so.
Aber unabhängig davon würde ich schon allein aus Fährnisgründen ein verhindertes BRM über Sitzungen informieren.
Erstellt am 20.11.2015 um 16:15 Uhr von Kölner
"...schon allein aus Fährnisgründen [...]"
Ah ja.
Wohin geht die Fahrt, jakarta?
Erstellt am 20.11.2015 um 16:25 Uhr von Globus
Ich habe ähnliches erwogen, wollte dann aber doch lieber nciht auf die persönliche Ebene wechseln, bin mal gespannt, wie jakarta nun reagiert...
Erstellt am 20.11.2015 um 16:29 Uhr von Kölner
Dann lassen wir uns überraschen, Globus.
Wer so polarisiert, austeilt, meint, alles besser zu wissen und Keile im Forum unter dem Namen jakarta et al. vergibt, muss sich wahrlich nicht wundern, wenn man ihn beim Wort nimmt.
Erstellt am 20.11.2015 um 16:30 Uhr von Pjöööng
Leider erschwert die Aufdeckung solcher Fehlleistungen die zukünftige Identifizierbarkeit der vielfachen Identitäten.
Erstellt am 20.11.2015 um 16:37 Uhr von Globus
wobei sich mir hier die Frage stellt, warum eine solche notwendig ist, Pjöööng...
Ist, oder sollte es nciht egal sein wer was schreibt? Ist es nciht wichtiger was geschrieben wird?
Aber ja, Kölner, ich gebe dir ja in der Sache Recht... wie gesagt, auch ich habe eine ähnliche Antwort erwogen...
Erstellt am 20.11.2015 um 16:50 Uhr von Jakarta
Nee Globus. Kölner meint was ganz anderes.
Er hat zu recht festgestellt, dass diese missglückte Art der Eindeutschung auch immer eines Untergrundes bedarf.
Auf Deutsch, auch ein Jakarta kann Rechtschreibfehler begehen.
Fairness kommt ja auch von fair und nicht von Fahren.
Und wenn man Pjöööngs Gedankengang folgt, könnte es ja auch Absicht sein. Ich gestehe aber, dass dieses hier nicht der Fall ist.
Edit:
@ Pjöööng
Mach dir darüber mal keine weiteren Gedanken.
Jakarta ist, war und bleibt auch Jakarta. Mag da auch immer kommen was will.