Erstellt am 20.11.2015 um 11:05 Uhr von celestro
Das kommt drauf an. Gibt es Ersatzmitglieder ? Dann rücken diese in der entsprechenden Reihenfolge automatisch nach.
Sollte es aber nur 2 nachrückende Personen (oder sogar nur 1), müßtet Ihr Neuwahlen einleiten. Denn bei Absinken unter die 7 Personen muß das gemacht werden.
Erstellt am 20.11.2015 um 11:06 Uhr von rolfo
Wenn die erforderliche Mindestanzahl an BRM ( bei euch vermutlich 5 oder 7 ? ) nicht mehr durch Nachrücker ausgeglichen werden kann müssen unverzüglich Neuwahlen eingeleitet werden
Erstellt am 20.11.2015 um 13:03 Uhr von nicoline
Wenn ihr ein 7er BR seid und alle Ersatzmitglieder sind schon eingerückt, oder wenn ihr eine 5er BR seid mit 2 Ersatzmitgliedern und 3 von diesen insgesamt sieben scheiden aus, müsst ihr in beiden Fällen unverzüglich = ohne schuldhafte Verzögerung, Wahlen einleiten. Die restlichen 4 Personen sind weiter im Amt, bis ein neuer BR gewählt ist.
Nur, wenn ihr ein 3er BR seid, mit 4 Ersatzmitgliedern müsst ihr nicht neu wählen.
Wie das bei euch nun genau ist, kann man aus Deiner Frage nicht sicher ableiten.