Guten Abend,eine Kollegin kommt vom Elterurlaub nach einem Jahr wieder in die Arbeit davor VZ, aktuell Arbeitszeitverkürzung auf 3 Tage! Wie weit muss der BR informiert werden?Mitbestimmung nach Grundlage Pragraph 99/87BetrVG,oder nur Anhörung BR bzw. informieren ???
Oder braucht der AG nur eine mündliche Information an BR geben,das die Kollegin nach 1 Jahr wieder im Betrieb anfängt und an ihrem alten Arbeitsplatz zurückkehrt ???