Erstellt am 20.11.2015 um 00:11 Uhr von alterMann
Hallo Engerl,
wenn sich an dem Arbeitsvertrag nichts wesentliches geändert hätte, wäre eine einfache Information ausreichend gewesen: "Frau X. tritt nach Ihrer Elternzeit ihre alte Arbeitsstelle am TT.MM.JJ wieder an."
Hier ist aber eine Änderung im Stundenumfang, da seid Ihr mit dem § 99 in der Mbst. Also: Zustimmungsersuchen des AG ist erforderlich.
Erstellt am 20.11.2015 um 08:38 Uhr von Pickel
AlterMann, deine Antwort ist nur halb korrekt. Denn erst ab 10 Stunden Differenz muss der BR angehört werden. Ob dies so ist, ist nicht ganz klar.
Erstellt am 20.11.2015 um 12:14 Uhr von AlterMann
Okay, das ist natürlich richtig. Bei einer Reduzierung von 5 auf 3 Tage bin ich von mehr als 10 Stunden ausgegangen. Aber tatsächlich muss das nicht so sein, wenn an den verbleibenden 3 Tagen jetzt jeweils 10 Stunden gearbeitet wird.
Erstellt am 20.11.2015 um 12:37 Uhr von Jakarta
Naja, bei vorheriger Vollzeit sollte man doch von min. 35 Std. verteilt auf fünf Tage ausgehen können. Von daher war die Aussage (Annahme) von alterMann durchaus korrekt und auch logisch nachvollziehbar.
Auch dürften die 10 Std. nur ein Ausnahmefall sein und können schon deshalb nicht zu einer derartigen Rechnung herangezogen werden.
Wenn man hierzu aber einen Tascherechner benötigt, dieser auch noch defekt ist, bleibt natürlich vieles offen.
Erstellt am 20.11.2015 um 12:44 Uhr von gironimo
warum sollte der BR bei einer Reduzierung der Stunden "mitbestimmen müssen? Im 99er ist doch nur von Einstellung, Versetzung und Eingruppierung die Rede.
Was anderes wäre die wesentliche Erhöhung der Stunden (an Stelle einer Einstellung einer Teilzeitkraft).
Zu beteiligen wäre aber der BR, wenn die Reduzierung nicht mehr mit den bestehenden Arbeitszeitregelungen (Verteilungsgrundsätze, Schichtplangestaltung oder ähnliches) im Einklang steht (dann also 87).
Erstellt am 20.11.2015 um 12:45 Uhr von moreno
Hier geht's doch um ne Verkürzung um zwei Tage in der Woche von einer Vollzeitstelle also werden die 10 Stunden immer erreicht es sei denn der Betrieb hat ne 22,5 Stunden Woche ;-)
Also einfach die erste Antwort vom alten Mann nehmen Engerl
Erstellt am 20.11.2015 um 12:49 Uhr von moreno
Stimmt Gironimo jetzt haben wir uns alle an den 10 Stunden aufgegeilt aber nicht dran gedacht das dies ja nur bei der Erhöhung nach 99 beteiligt werden müssen!
Gut das wir Dich haben Gironimo :-)
Erstellt am 20.11.2015 um 13:01 Uhr von gironimo
naja - der BR ist ja wegen der eventuell bestehnden Zeitmodelle dennoch im Boot. In vielen Betrieben aber nicht, weil die bestehenden Vereinbarungen sehr flexibel sind.