Schwerbehindert + Teilzeit: finanzieller Ausgleich?
Hallo,
ein Mitarbeiter ist nach schwerer Erkrankung schwerbehindert und zwischenzeitlich wieder voll bei uns im Einsatz. Die Vollzeit-Aktivität fällt ihm sehr schwer und er würde gerne in Teilzeit arbeiten. Allerdings kann er sich das nicht leisten. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, wie er den finanziellen Ausfall (vlt. teilweise) ausgleichen kann? Es gibt keine Schwerbehindertenvertretung
Community-Antworten (4)
18.11.2015 um 14:30 Uhr
Hallo,
auf Betriebsebene gibt es wohl keine Regelung die hier Anwendung findet, außer ihr habt eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geschlossen, die einen solchen Fall berücksichtigt.
Aber wenn der Mitarbeiter nicht mehr in der Lage ist, Vollzeit zu arbeiten wäre das eine klassiche Erwerbsminderung. Dafür gibt es die Erwerbsminderungs-Rente:
Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente
Sie sind in Folge von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten, können Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:
- Nachgewiesene medizinische Notwendigkeit Aus ärztlichen Unterlagen oder Gutachten geht eindeutig hervor, dass Sie in Ihrem oder einem anderen Beruf nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können.
- Erfüllung der Mindestversicherungszeiten Sie sind mindestens fünf Jahre versichert und haben in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge bezahlt. Wichtig für Familien: Kindererziehungszeiten zählen als Pflichtbeitragszeiten.
18.11.2015 um 14:52 Uhr
Im Gegensatz zum TzBfG hat ein Schwerbehinderter Mensch den § 81 Abs. 5 SGB 9 auf seiner Seite: (5) Die Arbeitgeber fördern die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen. Sie werden dabei von den Integrationsämtern unterstützt. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist; Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend. ( Wesentlich: Hat Anspruch ! )
Sprecht daher auch mal mit dem Integrationsamt (IA) , bzw. deren Fachdienst wegen einem Minderleistungszuschuß des I.A. an den Arbeitgeber.Dies ergibt aber keine verkürzung der Arbeitszeit als solches, nur einen Ausgleich für Hilfen durch die Kollegen oder mehr bezahlte Pausen. Zu Erwerbsminderungsgrenze, die RV schaut nie ob jemand auf genau diesm Job noch 100% leisten kann, da zählt jeder beliebige Job als machbar. Aber einen Versuch ist es wert, nur kommt dann i.d.R. der Gang zum "Gut"achter.
18.11.2015 um 21:16 Uhr
@ BRMensch
Und was ist, wenn der Betroffene vor dem 2.1.1961 geboren ist?
19.11.2015 um 08:06 Uhr
@Hoppel, klopft auch mal Altersteilzeit ab, das Teilzeitmodell ATZ wäre bei entsprechendem Alter ggf.Zielführend.
Verwandte Themen
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
ÄlterWir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
Finanzieller Ausgleich für Freigestellte BR?
ÄlterGuten Morgen BR Kollegen, bei uns stehen ja auch wieder die BR Wahlen an und ich möchte mich sehr gerne in die Freistellung bemühen. Ich Arbeite im 3 Schicht Betrieb Früh, Spät, Nacht. Meine Frage wä
MA mit unbefristeten Vollzeit- Arbeitsvertrag hat befristete Teilzeit
ÄlterHallo zusammen, eine MA hat einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag und hat vor einigen Jahren (ca 4-5) aufgrund ihres Kindes auf Teilzeit reduziert (24.95 Stunden pro Woche). Nun wurde ihr dies
Umwandlung Stundenwert Urlaub Teilzeit
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eine Frage zum Thema Teilzeit und Urlaub. Nach meiner Elternzeit bin ich mit Beginn einer 2-jährigen Weiterbildung wieder in meinen Beruf eingestiege
Darf der Arbeitgeber die Handhabung von Teilzeit-Jobs selbst festlegen?
ÄlterDarf der Arbeitgeber die Handhabung von Teilzeit-Jobs selbst festlegen? Dies ist die Begründung des AG: Bewilligungsvoraussetzungen a) nicht privilegierten Teilzeitwünsche (dies sind Teilzei