Erstellt am 18.11.2015 um 09:19 Uhr von celestro
Ganz genau so ... Zustimmung zur Einstellung erteilen, jedoch die Eingruppierung ablehnen mit Verweis auf andere Mitarbeiter mit dem "gleichen Job" und weniger Gehalt.
Zumindest sofern Ihr einen Tarfifvertrag oder ähnliches habt, aus dem hervor geht wieviel die Leute ungefähr bekommen. Sollte es um "freie Mitarbeiter / ATler gehen" könnte das ggf. schwierig werden.
Erstellt am 18.11.2015 um 09:41 Uhr von Pickel
Damit wirst du nicht durchkommen. Und das ist gut - denn Neid ist eine ganz schlechte Basis für BR-Arbeit.
Erstellt am 18.11.2015 um 09:55 Uhr von Kölner
Schlimmer noch:
Man sollte sich mal überlegen, was ein BR da macht. Andersrum: Durchwinken und für die nicht so gut bezahlten Kollegen und ein gleiches Niveau kämpfen.
Erstellt am 18.11.2015 um 10:16 Uhr von gironimo
>wie begründe ich meine Ablehnung,
gar nicht. Du lässt es geschehen.
Nicht jemanden herunterziehen nach dem Motto: "Wir verdienen alle zu wenig", sondern einen Grund im Betrieb schaffen, der als Argumentation dazu dienen kann, dass andere auch mehr bekommen müssten
Erstellt am 18.11.2015 um 10:34 Uhr von celestro
@ Pickel, Kölner, gironimo
Zitat: "Die Beteiligung des Betriebsrats soll sicherstellen, dass diese Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt. Sie soll die gleichmäßige Anwendung der für den Betrieb maßgebenden Vergütungsordnung (Gleichbehandlungsgrundsatz) und die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit und -transparenz gewährleisten (BAG v. 19.4.2012 - 7 ABR 52/10). Dem Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats unterliegt daher auch die Frage, ob ein Arbeitnehmer einer im Betrieb geltenden Vergütungsordnung zugeordnet werden kann."
Da soll ein BR-Mitglied also einfach mal drauf schei***, weil irgendjemand sofort mit dem Wort "Neid" um die Ecke kommt ?
Komische Ansicht über die Arbeit des BR ... aber leider sehr verbreitet.
Erstellt am 18.11.2015 um 11:22 Uhr von stehipp
Sorry celestro,
ich schließe mich hier auch eher den drei anderen an. Ziel muss es sein, ein möglichst hohes Lohnniveau für alle zu bekommen.
Also genau deine Argumentation verwenden, um für die bestehende Belegschaft Erhöhungen zu erreichen.
Wenn der BR mit der Begründung ablehnt wird der AG höchstwahrscheinlich trotzdem einstellen. Gehst du dann vor die Einigungsstelle?
Der AG tut sich leicht, eine Begründung für ein höheres Gehalt eines neuen externen Mitarbeiter zu finden; ... Stelle muss dringend besetzt werden; keine Alternative....., hohe Qualifikation....., Investition in die Zukunft..... blablabla
Erstellt am 18.11.2015 um 11:24 Uhr von gironimo
celestro,
Von welcher Vergütungsordnung sprichst Du? Der Fragesteller hat nicht geschrieben, dass es eine BV dazu gibt.
Im 99er steht ja nur, dass dem BR die Eingruppierung mitzuteilen ist - also der tariflichen oder der mitbestimmten betrieblichen. Bei der Höhe des Arbeitsentgelts ist der BR nicht in der Mitbestimmung (§ 77 Abs. 3 BetrVG).
Die Frage stellt sich also, wie bekomme ich bei den allgemeinen Aufgaben des BR - eben auf die von Dir zitierte Entgeltgerechtigkeit hinzuwirken - es hin, dass diese Gerechtigkeit entsteht.
Durch Argumente der nach unten gerichteten Anpassung?
Durch Argumente der nach oben gerichteten Anpassung?
Mit Neid hat das nichts zu tun. Eher mit taktischen Überlegungen
Erstellt am 18.11.2015 um 11:29 Uhr von paula
celestro
nachdem Eingruppierung nicht gleich Vergütung ist und man weiß wie der AG durch individuelle Zulagen die Vergütung trotzdem nach Nasenfaktor gestalten kann, wird dein Ansatz eh nicht zum Ziel führen. Dann doch lieber anders herum
Und was ist dagegen einzuwenden, wenn der BR für eine möglichst hohe Vergütung im Unternehmen kämpft? Komische Ansicht über die Arbeit des BR ... aber leider bei dir offensichtlich verbreitet.
Erstellt am 18.11.2015 um 15:13 Uhr von Kölner
Danke paula, celestro hat grundlegende Dinge nicht verstanden. Und hat eine Ansicht, die nicht ansichtsfähig ist.
Erstellt am 18.11.2015 um 17:34 Uhr von Unfaßbar
Einige andere haben hier aber auch nichts verstanden!!!!
Da überkommt einem ja das schaurige Grausen..........
Erstellt am 19.11.2015 um 09:40 Uhr von celestro
"Und hat eine Ansicht, die nicht ansichtsfähig ist."
Dann erläutere doch den Anwesenden hier mal, wie Du rechtlich eine Höhergruppierung von Mitarbeitern durchsetzen willst, indem man ein paar höher bezahlte einstellt. Laut Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt es diese nämlich NICHT. Wenn der AG nicht mitspielt macht man da gar nichts.
Im Gegensatz dazu, hat man bei den Einstellungen aber durchaus den rechtlichen Hebel. Und darüber hinaus, eigentlich auch die Prüfpflicht.
Aber hey ... warum sollte sich ein BR an die Gesetze halten ... Hauptsache der AG macht es. Nur halt eine seltsame Doppelmoral, wenn man vom AG etwas erwartet, was man selbst nicht tut.
Erstellt am 19.11.2015 um 10:18 Uhr von Kölner
Aber, hey, celestro, warum solltest Du Dich an Gesetze halten, die das nicht aussagen, was Du da schreibselst.
Zunächst stellst Du die richtige Frage, ob es ein Gefüge gibt, dann fängst Du an zu fabulieren. Schade.
Und nochmals: Eingruppierung ist das eine, die tatsächliche Bezahlung das andere.
Erstellt am 19.11.2015 um 13:44 Uhr von celestro
Meine erste Antwort war:
"Zumindest sofern Ihr einen Tarfifvertrag oder ähnliches habt, aus dem hervor geht wieviel die Leute ungefähr bekommen. Sollte es um "freie Mitarbeiter / ATler gehen" könnte das ggf. schwierig werden."
Erläutere also bitte mal, wo ich auch nur ein falsches Wort geschrieben habe.
Danke !
P.S. Und bitte nicht die Erläuterung vergessen, wie man gleiche Bezahlung erreichen kann. Nur meckern kann nämlich jeder.
Erstellt am 19.11.2015 um 16:04 Uhr von Jakarta
Lass dich nicht kirre machen. Zumindest bist du halbwegs auf dem richtigen Weg. Einige andere dagegen wohl gerade im Moor und laufen Gefahr abzusaufen.
Ich schließe mich hier auch "@Unfaßbar“ an und empfinde das was einige, die es aber eigentlich besser wissen sollten - hier aber genau das Gegenteil davon behaupten - auch nur als schlechten Scherz.
Daraus dann auch noch abzuleiten, jetzt andersdenkende auch noch Beschimpfen oder gar in eine Schublade stecken zu dürfen, grenzt schon an Frechheit. Aber wie heißt es doch so schön? Hochmut kommt vor dem Fall.
Natürlich ist eine Eingruppierung nicht immer allein mit einer Lohnhöhe gleichzusetzen und es können auch noch andere Faktoren ausschlaggebend sein. Es kann aber auch genauso gut sein, dass dieses der Fall ist und ein höherer Lohn dann eine Gruppenüberschneidung bedeuten kann.
Darüber wollen wir aber jetzt gar nicht streiten. Auch die Pflichten eines BRs und die Abläufe bzw. Reihenfolge um diesen auch gerecht zu werden, wollen wir hier einmal außen vor lassen. Viel wichtiger erscheint mir hier zu klären - wie einige ja zu Glauben scheinen -, hier im Nachhinein etwas für die anderen MA erreicht werden soll, wenn sie es einfach nur durchwinken.
Darüber, dass man ein einmal verwirktes Recht nicht im Nachhinein zurückholen kann, sollten sich eigentlich alle im Klaren sein. Auch darüber, worin der Unterschied eines Individualrechts zum Kollektivrecht besteht und inwieweit sich hier für einen BR überhaupt nachträgliche Handlungsfelder ergeben können.
Gerade in diesem hier diskutierten Fall drängt sich mir aber der Eindruck auf, dass genau das bei einigen nicht so klar zu sein scheint.
Daher sollten sich einige hier einmal nachstehende Urteile etwas genauer anschauen, und uns hier etwas anders Denkenden, dann ihre Umsetzungsvorstellungen auch mitteilen und nicht nur etwas locker behaupten.
BAG Urt. v. 03.09.2014, 5 AZR 6/13 und BAG Urt. V. 27.5.2015, 5 AZR 724/13
In freudiger Erwartung der dann hoffentlich kommenden Diskussion.