Erstellt am 17.11.2015 um 10:55 Uhr von gironimo
In Personalakten kann niemand vom BR einfach so Einblick nehmen.
Erstellt am 17.11.2015 um 11:42 Uhr von Angie
Hallo brmia
§ 83 Abs. 1 Satz 1+2 BetrVG
Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführte Personalakte Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des BR hinzuziehen.
LG
Angie
Erstellt am 17.11.2015 um 11:56 Uhr von brmia
@ gironimo
Wie verhält es sich dann bei Lohnlisten ?
Erstellt am 17.11.2015 um 12:12 Uhr von Pickel
brmia, Lohnlisten sind keine Personalakten. Überhaupt die Erwähnung, in Personalakten Einsicht haben zu wollen, zeugt von einem sehr problematischen Verständis eurer Aufgaben und Zuständigkeiten.
Für eine korrekte Antwort der Lohnlosten braucht es den Hinweis, ob ihr einen WA habt.
Erstellt am 17.11.2015 um 12:21 Uhr von brmia
Wir haben keinen WA.
Also wie ist das mit der Einsichtnahme in die Lohnlisten und dem BRV ?
Erstellt am 17.11.2015 um 12:22 Uhr von Mattes
was hat der WA damit zu tun?
der WA wird in §80 BetrVG Abs. 2 Satz 2 nicht erwähnt.
Da steht der BR-Ausschuss oder ein nach §28 gebildeter Ausschuss.
@ brmia
Beschließt ordnungsgemäß, das ihr die Listen sehen wollt. Gebt dem AG eine Frist von 2 Wochen und dann schickt ihr den BRV oder einen entsprechenden Ausschuss mit genügend Papier und Stiften los...
Erstellt am 17.11.2015 um 13:00 Uhr von gironimo
In die Entgeltlisten nimmt entweder der BRV oder ein vom BR ernannter Ausschuss Einblick. Wie bei allen Ausschüssen, muss die Zuständigkeiten und Aufgaben des Ausschusses per Beschluss festgelegt werden. Und da kann man dann auch festlegen, dass der Ausschuss XY derjenige ist, der den Einblick durchführt.
Erstellt am 17.11.2015 um 14:00 Uhr von Hartmut
brmia, es ist keine Bedingung, aber sehr empfehlenswert, nur eine Frage pro Thread zu stellen. Auf diese Weise kann man die Frage und die Antworten später einmal leichter wiederfinden.
Zur Einsicht in die Entgeltlisten hat gironimo eigentlich alles gesagt. Ergänzend vielleicht noch, dass es meistens (aber nicht zwingend!) der Betriebsausschuss ist, der die Einsichtnahme vornimmt.
Erstellt am 17.11.2015 um 16:06 Uhr von moreno
Und was ist jetzt mit Pickels Wirtschaftsausschuss? ;-)
Erstellt am 17.11.2015 um 16:47 Uhr von Globus
hat sich glaube ich "verrannt" wegen "Lohnlosten" - vermutlich wußte er nicht mehr, dass er Lohnlisten schreiben wollte und nicht Lohnkosten...
Lohnkosten für den AG wäre in der Tat eine Sache für den WA...
Das allerdings ist lediglich eine Vermutung von mir....
Erstellt am 17.11.2015 um 19:58 Uhr von moreno
Oder sein Arbeitgeber hat ihm das gesagt und da der ja Pickels große Liebe ist.....;-)
Erstellt am 17.11.2015 um 20:45 Uhr von Globus
Erstellt am 17.11.2015 um 21:02 Uhr von DummerHund
https:www.betriebsrat.com/bruttolohn-und-gehaltsliste