Erstellt am 09.08.2007 um 21:14 Uhr von Miezi21
Vorher ankündigen würde ich in keinem Fall tun. Dann ist die Personalakte wenn ihr kommt mit Sicherheit in Ordnung. :-)
Die Personalakte muß sofort zur Einsicht herausgegeben werden. Auf keine Diskusion einlassen.
Miezi21
Erstellt am 09.08.2007 um 21:24 Uhr von Mona-Lisa
@ohbonsai,
klar kannst du euer "Begehren" ankündigen. Ist sogar noch recht höflich von dir....
Übrigens, du hast das Recht, nicht nur die Hauptakte mit einzusehen, sondern auch alle anderen "Nebenakten", die geführt werden.
Denk aber dran, dass du zur Schweigepflicht verdonnert bist, auch den BR-Kollegen gegenüber!
§ 83 BetrVG DKK, II. Einsichtsrecht in Personalakte
3. Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds
@Miezi21,
sollte die PA dann "gewaschen" worden sein, wusste der AG doch, dass mindestens 1 Abmahnung nicht gerechtfertigt war.
"Die Personalakte muß sofort zur Einsicht herausgegeben werden....."
verrätst du mir, wo ich das nachlesen kann? ;-))
Erstellt am 09.08.2007 um 21:32 Uhr von DonJohnson
Hallo.
Leider sagt der §83 Abs 1 nur dass die PA einsichtbar sein muß, nicht aber wann. Leider habe ich den Fitting nicht zur Hand, wo man an Hand der Randnummern sehen könnte, welche BAG es dazu gibt und wie was auszulegen ist. Solltest du also selber mal nachsehen, wenn es so eilig ist. Stillschweigen muß ein BRM nur wahren, wenn der AN ihn nciht von der Schweigepflicht entbindet. Das bedeutet, dass eventuell auch BR Sitzungen darüber abgehalten werden können, wenn da was falsches drin steht.
Sollten noch Nebenakten etc geführt werden (von wem wo auch immer) MUß ein Vermerk in der PA darüber stehen. Weiterhin müssen die Blätter der PA durchnummeriert sein. Über eine "gefälschte PA" würde ich mir keine Sorgen machen, wenn jemand vom BR bei der Einsicht dabei ist. Der wäre dann im Zweifelsfall eh Zeuge.
Darf ich fragen warum die Zeit so drängt?
Erstellt am 09.08.2007 um 23:06 Uhr von ohbonsai
Hallo!
Erst nochmal danke für Eure Antworten.
Ja die Zeit drängt, weil wir vermuten, dass
eine dritte Abmahnung folgt. Und gegen die
zweite, die ja mindestens unrechtens war,
bereits durch die MA herausnahme gefordert wurde.
Bevor jetzt evtl. noch eine weitere folgt, sollte gehandelt
werden, indem man sich vergewissert, ob die Abmahnung
noch in der PA ist. Ansonsten will die MA klagen.
Grüße
ohbonsai
Erstellt am 09.08.2007 um 23:14 Uhr von DonJohnson
Hallo.
Habt ihr den Fitting im BR Büro? dann schau da bitte mal beim 83er nach. Ich könnte morgen mal nachsehen, würde mich dann genau hier unter diesem Text wieder melden. Wird aber bestimmt 15 Uhr oder so. Reicht das?
Erstellt am 09.08.2007 um 23:57 Uhr von Catweazle
Nach unseren Experten kann das Einsichtsrecht jederzeit wahrgenommen werden. Aber, was heißt jederzeit? Etwa auch um 0.00 Uhr?
Es wird wohl gleichwertig mit dem Einsichtsrecht eines einzelnen BRM in die BR-Unterlagen sein.
Däubler, § 83, Rnd-Nr. 7
. . . . Besteht keine BV, kann das Einsichtsrecht grundsätzlich jederzeit (Richardi-Thüsing, Rn. 21; GK-Wiese/Franzen, Rn. 36), auch ohne besonderen Anlass (Richardi, a. a. O.), und auch ohne besondere Begründung ausgeübt werden, soweit der Einsicht begehrende AN nicht rechtsmissbräuchlich (hierzu § 80 Rn. 10) handelt. . . .
Ohne weitere Sachkenntnis über den Inhalt der Abmahnung empfehle ich gegen die Abmahnung nicht zu klagen. Dazu hat es hier im Forum schon etliche Treads gegeben in denen meine Ansicht geteilt wurde.
Erstellt am 10.08.2007 um 07:37 Uhr von ohbonsai
Hallo Don Johnson,
danke für die Hilfe, nein würde leider von
der Zeit her nicht reichen. Wir haben aber
den Fitting im Büro, werde nachschauen.
Zu der besagten zweiten Abmahnung haben
wir uns schon sachkundig gemacht, sie ich nicht korrekt!
Gewerkschaft hat uns hier schon Unterstützung angeboten,
vorerst mit "kleinerem Geschütz", indem verdi den AG anschreibt usw.
Grüße
ohbonsai
Erstellt am 10.08.2007 um 09:49 Uhr von matze83
Also eine falsche, d.h. nicht rechtlich haltbare abmahnung ist im Fall einer Kündigung nicht unbedingt von nachteil. Gegendarstelliung schreiben und nachprüfen ob die in der PA ist.
Erstellt am 10.08.2007 um 14:20 Uhr von Biggy
Hallo ohbonsai
Ihr müsst Einsicht in die Personalakte bekommen ohne wenn und aber. Sollte man euch die Einsicht wirklich verweigern dann droht mal kurz mit einschalten von einem Anwalt.Wenn ihr Befüchtungen habt, dass die Akte getürkt wurde oder wird, dann verlangt, dass ihr eine Kopie von der Personalakte bekommt oder, dass ihr eine anfertigen könnt. So ist sicher gestellt, dass nichts in die Akte rein kommt das vorher entnommen wurde.Übrigens ihr habt nicht das Recht die Akte mitzunehmen nur Kopie davon.
Biggy
Erstellt am 10.08.2007 um 14:48 Uhr von waschbär
frage ,
bin ich noch auf den gebiet der Bundes Republik Deutschland ....???
oder bin ich in die Vergangenheit gereist, wo grade die Akten der XXX vernichte werden ???
Hilfe .... Was gleibt ihr hier eigendlich was "übliche" öffnungszeiten der Büro´s sind ? Die Verwaltung ist kein 24 std. Tankstellenautomat.
Es gibt so was wie höfflichen umgang ! Biggy nur eine Kopie .... wem hilft das ? niemannden da sie ja nicht beglaubitg ist und da ja, bei einigen hier die Personalakten "gefäscht" werden , da würde ich als AG natürlich doppelte Akten haben ! eine für meine AN´s+BR´s und eine für den Arbeitsrichter ??.
Wist ihr eigendlich was ihr hier ausssagt ?
und was ihr hier los tretten könnt ?
was macht ihr wenn ich nun gezwungen werde der Tatsache nach gehen das bei euch die Akten "friesiert" werden ?? hää ?
Geht das ???
Strafrecht , Deckung / Billigung von Straftaten !
Erstellt am 10.08.2007 um 15:25 Uhr von pirat
ohbonsai,
Meine Antwort mit Haftungsausschluß,
daß zum Thema Zweitakte,
1. Das Anlegen einer Zweitakte, also einem Duplikat der Originalakte. Dies ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers und falls vorhanden, des Betriebsrats zulässig.
2. Das Auslagern von Teilen der Akte ist nur statthaft, wenn es aus zwingenden organisatorischen Gründen nicht anders möglich ist. Für diesen Fall muss aber der Aufenthaltsort des ausgelagerten Aktenteils in der Originalakte festgehalten sein.
Erstellt am 10.08.2007 um 19:36 Uhr von ohbonsai
Hallo Allerseits;-)!
also nochmals dank für die vielen interessanten Antworten
und Tips, auf die ich jetzt alle nicht noch einmal im Einzelnen
eingehen möchte...
Nur soviel...die Sache ist gelaufen und war relativ problemlos.
Der AG machte im Nachgang sogar noch die Mitteilung an alle
MA, dass jeder selbstverständlich in seine PA Einsicht nehmen kann.
Jedoch lachte mich der Gewerkschaftssekretär fast aus, als ich ihm
erzählte, dass die Unterlagen in unseren PA nicht durchnummeriert sind.
Im Grunde könne man sich dann auch das Einsicht nehmen sparen, meinte er.
So ein Zustand ginge einfach nicht!?
Wie auch immer, die MA hat was sie wollte und auch in Kopie, darauf kommt es an.
Grüße
ohbonsai
Erstellt am 12.08.2007 um 01:07 Uhr von waschameise
@ Pirat-- geht es noch ? Wo hast du denn den Unsinn her ?