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Ersatzmitglieder interne Stellenausschreibung

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Vobamaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir sind ein 11-er-Gremium. Davon haben sich 10 Mitglieder auf neue ausgeschriebene Stellen, intern, beworben. Wie sieht es mit der Zustimmung aus. Reichts es bei der BR-Sitzung aus, wenn man ein Ersatzmitglied lädt, für die Person um die es geht, verläßt den Raum, oder müssen 10 Ersatzmitglieder geladen werden. Dürfen die restlichen 9 BR-Mitglieder darüber zustimmen, dass die eine Person die Stelle bekommt oder darf es nicht aus persönlichem Interesse? Ich benötige die HILFE DANKE

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Community-Antworten (6)

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AlterMann

16.11.2015 um 18:30 Uhr

Hallo vobamaus,

Ihr könnt ein Ersatzmitglied laden, und das jeweils betroffene BRM verlässt bei der Abstimmung den Raum. Die anderen sind ja nicht befangen. Wenn Ihr Listenwahl gehabt habt, müssten es verschiedene Nachrücker für die jeweilige Liste sein. Noch einfacher ist es, wenn Ihr gar nicht abstimmt und die Frist verstreichen lasst.

V
Vobamaus

16.11.2015 um 18:56 Uhr

AlterMann

sind die anderen Mitglieder, die sich auch beworben haben, nicht doch befangen??

Weil sie haben sich ja auch auf die Stellen beworben.

Danke nochmals für Antwort

A
AlterMann

16.11.2015 um 23:07 Uhr

Klar ist für uns beide wohl, dass das zu versetzende BRM wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teilnehmen kann. Ein BRM ist rechtlich an der Ausübung seines Amtes gehindert, wenn er von einem Beschluss unmittelbar und individuell betroffen ist. (BAG, 7 ABR 84/11) Dass die BRM, die bei den Versetzungen nicht zum Zuge gekommen sind, sich bei der Ablehnung der Personellen Einzelmaßnahme evtl. neue Hoffnung machen, wäre allenfalls eine mittelbare Betroffenheit, die rechtlich keine Befangenheit darstellt. Es ist übrigens kein Ablehnungsgrund, wenn man sich für die Stelle selbst für besser geeignet hält. ;-)

J
Jakarta

17.11.2015 um 00:32 Uhr

Darüber würde ich aber doch noch einmal genauer Nachdenken. Auch darüber, wann und warum individuell oder unmittelbar hier ev. doch greifen könnte.

C
celestro

17.11.2015 um 10:46 Uhr

Was gibt es da genauer drüber nachzudenken ?

BAG · Beschluss vom 24. April 2013 · Az. 7 ABR 82/11

Tenor: Ein Betriebsratsmitglied ist von der Beschlussfassung des Betriebsrats über den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich selbst auch auf die betreffende Stelle beworben hat.

Also ist die betreffende Person verhindert, sonst niemand.

A
AlterMann

17.11.2015 um 21:52 Uhr

Danke, celestro, ich wusste doch, da gab es mal so was... :D

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