Ersatzmitglieder interne Stellenausschreibung
Hallo! Wir sind ein 11-er-Gremium. Davon haben sich 10 Mitglieder auf neue ausgeschriebene Stellen, intern, beworben. Wie sieht es mit der Zustimmung aus. Reichts es bei der BR-Sitzung aus, wenn man ein Ersatzmitglied lädt, für die Person um die es geht, verläßt den Raum, oder müssen 10 Ersatzmitglieder geladen werden. Dürfen die restlichen 9 BR-Mitglieder darüber zustimmen, dass die eine Person die Stelle bekommt oder darf es nicht aus persönlichem Interesse? Ich benötige die HILFE DANKE
Community-Antworten (6)
16.11.2015 um 18:30 Uhr
Hallo vobamaus,
Ihr könnt ein Ersatzmitglied laden, und das jeweils betroffene BRM verlässt bei der Abstimmung den Raum. Die anderen sind ja nicht befangen. Wenn Ihr Listenwahl gehabt habt, müssten es verschiedene Nachrücker für die jeweilige Liste sein. Noch einfacher ist es, wenn Ihr gar nicht abstimmt und die Frist verstreichen lasst.
16.11.2015 um 18:56 Uhr
AlterMann
sind die anderen Mitglieder, die sich auch beworben haben, nicht doch befangen??
Weil sie haben sich ja auch auf die Stellen beworben.
Danke nochmals für Antwort
16.11.2015 um 23:07 Uhr
Klar ist für uns beide wohl, dass das zu versetzende BRM wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teilnehmen kann. Ein BRM ist rechtlich an der Ausübung seines Amtes gehindert, wenn er von einem Beschluss unmittelbar und individuell betroffen ist. (BAG, 7 ABR 84/11) Dass die BRM, die bei den Versetzungen nicht zum Zuge gekommen sind, sich bei der Ablehnung der Personellen Einzelmaßnahme evtl. neue Hoffnung machen, wäre allenfalls eine mittelbare Betroffenheit, die rechtlich keine Befangenheit darstellt. Es ist übrigens kein Ablehnungsgrund, wenn man sich für die Stelle selbst für besser geeignet hält. ;-)
17.11.2015 um 00:32 Uhr
Darüber würde ich aber doch noch einmal genauer Nachdenken. Auch darüber, wann und warum individuell oder unmittelbar hier ev. doch greifen könnte.
17.11.2015 um 10:46 Uhr
Was gibt es da genauer drüber nachzudenken ?
BAG · Beschluss vom 24. April 2013 · Az. 7 ABR 82/11
Tenor: Ein Betriebsratsmitglied ist von der Beschlussfassung des Betriebsrats über den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich selbst auch auf die betreffende Stelle beworben hat.
Also ist die betreffende Person verhindert, sonst niemand.
17.11.2015 um 21:52 Uhr
Danke, celestro, ich wusste doch, da gab es mal so was... :D
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