Thema ist Mitbestimmung: Einem Mitarbeiter wurde gekündigt, in dem Anhörungsverfahren wurde uns mitgeteilt das die Stelle kommissarisch neu besetzt wird. Bei der Person handelt es sich um einen Mitarbeiter aus einem anderen Standort(andere Tochtergesellschaft). Die Stelle ist eine Abteilungsleiter Position, es handelt sich aber nicht um einen leitenden Angestellten. Hätte der Betriebsrat hier nicht dem zustimmen müssen? Da es sich doch um eine neu zu besetzen Stelle handelt. Wenn ja was können wir tun? Der Kündigung des Mitarbeiter haben wir natürlich aus gegeben Gründen widersprochen. Uns geht es er darum das unser AG immer vergisst bei Personellen Veränderung, uns rechtzeitig zu informieren und sich die Zustimmung des Betriebsrat einzuholen.
Wie kann ich dem AG seien Grenzen aufzeigen? Kann man nachträglich in so einem Fall der Versetzung/Neueinstellung widersprechen mir würden §99 und §93(da hatten wir schon seit langem schriftlich mitgeteilt das wir immer eine interne Stellenausschreibung wünschen) dazu einfallen.