Erstellt am 08.03.2011 um 16:20 Uhr von Saxonia
Hallo,
nach Deinen Ausführungen denke ich, dass die frei werdende Stelle ausgeschrieben werden muss. Was spricht dagegen? Dann kann sich Euer BR-Vorsitzender genau so darauf bewerben wie der andere AN. Und Ihr habt nach § 99 (2) 3. BetrVG sogar die Möglichkeit, den anderen AN abzulehnen, falls er die Stelle bekommen soll, da Euer 2. BR-Vorsitzender benachteiligt wird.
Die Eingruppierung muss der AG mit anhören, wenn er Euch die Einstellung oder Umsetzung vorlegt, falls Euer Unternehmen tarifgebunden ist. Das kann ich nicht so richtig erkennen.
Natürlich handelt es sich um eine Umsetzung im Sinne des BetrVG, wenn der genannte AN eine andere Stelle (die Eures stellv. BR-Vorsitzenden) einnehmen soll. Zumal er in eine andere Abteilung wechseln, also auch räumlich umziehen soll. Auf die im Arbeitsvertrag beschriebene Tätigkeit kommt es dabei nicht an (siehe RN 120 und 121 zu § 99 BetrVG Fitting 24. Aufl.).
Gibt es schon eine Bewgründung, warum der Vertrat mit Eurem 2. BR-Vorsitzender nicht verlängert werden soll? Die würde mich ja mal interessieren. "Nicht geeignet" klappt nach z.B. einem Jahr Beschäftigung nicht mehr so richtig... Möglicherweise hat er gute Chancen, die Stelle zu behalten, wenn der AG schon angekündigt hat, dass er sie verlängern will.
Gruß von Saxonia
Erstellt am 08.03.2011 um 17:17 Uhr von ganther
Saxonia
denn § 99 II Nr. 3 BetrVG sehe ich in Richtung des BRM aber nicht. Warum sollte denn hier eine Benachteiligung gegeben sein
Erstellt am 09.03.2011 um 06:42 Uhr von grandcru
Hallo Saxonia,
danke für deine Antwort.
Zu allererst, wir sind nicht Tarifgebunden.
Der Vertrag unseres 2.BRV wird auf Grund von Sparmaßnahmen nicht verlängert. Es laufen dieses Jahr einige Zeitverträge aus und die werden bis auf wenige Ausnahmen alle nicht verlängert.
An der Qualität seiner Arbeit kann es nicht liegen, da er letztes Jahr noch eine gute Beurteilung bekommen hat. Deshalb liegt der Verdacht sehr nahe, dass er auf Grund seiner BR Tätgkeit gehen muss. Er wollte sich aber auch mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Dann werden wir unserem AG mitteilen, dass er auf Grund der Vereinbarung, freie Stellen intern auszuhängen, dieses auch machen muss.
Erstellt am 09.03.2011 um 09:03 Uhr von Petrus
@ganther: Warum das eine Benachteiligung ist? Weil es so wörtlich im Gesetz steht: "als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten"
Erstellt am 09.03.2011 um 11:07 Uhr von ganther
@Petrus
sprechen wir denn hier von einer Einstellung? Nein es geht um Versetzung eines anderen Kollegen....
Erstellt am 09.03.2011 um 11:43 Uhr von Petrus
@ganther: Und Du bist der Vorsitzende Richter beim BAG und kannst entscheiden, dass das bei einer Versetzung kein Nachteil ist? Na dann...
Als BR würde ich hier in den Widerspruch schreiben, dass das auch bei einer Versetzung ein Nachteil ist. Falls der ArbGeb dieser Argumentation nicht folgt, bleibt ihm ja der Weg nach §99(4) unbenommen.
Erstellt am 09.03.2011 um 13:05 Uhr von ganther
der BR kann ja machen was er will.... und der AG muss die Party zahlen! Aber interessant, dass du nun einräumst, dass der Ablehnungsgrund eben nicht wörtlich auf den vorliegenden Fall passt... schön dass du vorher so oberlehrerhaft geantwortet hast
Mir stellt sich hier eh die Frage, ob der BR das BRM nur schützt weil er gerade mal im Gremium sitzt, oder ob man sich auch mal mit der Situation der Kollegin beschäftigt hat, die hier wechseln will. Die fällt bei der ganzen Sache nämlich hinten runter... insbesondere wenn grandcru hier andeutet, dass sie ggf. dann das Unternehmen verlässt...
Erstellt am 09.03.2011 um 15:15 Uhr von grandcru
@ Ganther
erstmal danke für das Anregen einer Diskussion.
Zu deinem Verdacht wir würden uns "nur" deshalb reinhängen weil es ein Gremiumsmitglied betrifft, würde ich Dich bitten meine Anfangsfrage nochmals zu lesen. Die Problematik mit unserem BRM war nur als nebensächlich deklariert. Meine Hauptfrage war die interne Stellenausschreibung.
Denn es kann ja nicht sein, dass jemand derzeit (als Beispiel) 5000 Euro/Monat bekommt und ab Juli macht einer den gleichen Job für 1800 Euro!
Und falls es am Ende dann doch so kommt, dass unser BRM seinen Job behalten kann und der andere AN daraufhin kündigt, dann macht der AN das zumindest freiwillig im Gegensatz zu dem noch Stelleninhaber.
Erstellt am 09.03.2011 um 22:10 Uhr von ganther
"Denn es kann ja nicht sein, dass jemand derzeit (als Beispiel) 5000 Euro/Monat bekommt und ab Juli macht einer den gleichen Job für 1800 Euro!"
Interessanter Hinweis. Aber muss deswegen derjenige der mehr verdient auf der Stelle verbleiben? Ich würde mir lieber anschauen, wie es hier mit der Eingruppierung aussieht. Wie kommt es zu diesen unterschiedlichen Gehaltssystemen bei Euch? Was ist Grundlage dafür? TV oder eine BV? Kann man nicht dafür sorgen, dass die Vergütung der Stellen eben aufgabenbezogen und nicht ausbildungsabhängig erfolgt?
Da würde ich als BR dann ansetzen. Sorry wenn ich etwas in Deine Frage hineininterpretiert habe, aber der Gedanke der Vetternwirtschaft des BR konnte man schon gewinnen. Und glaubst Du nicht, dass andere AN Eures Hauses vielleicht auch so denken? Das wäre fatal für Euch und Eure zukünftige Arbeit
Erstellt am 10.03.2011 um 07:26 Uhr von grandcru
@ Ganther
Um dir das alles zu erklären mit unserem Gehaltsgefüge müsste ich ehrlich gesagt zu viel preisgeben und wäre Stundenlang am schreiben und wer weiß wer hier alles mitliest.
Aber Du kannst mir glauben, das es so wie es ist OK ist. Die Ausbildungsabhängigen Arbeitsplätze und deren Bezahlung sind so OK (obwohl man nie genung verdienen kann :-) ).
Wo wir hinterherhinken ist wirklich die Entlohnung bei den nicht definierten, also frei verhandelbaren Arbeitsplätzen. Aber man kann in 8 Monaten auch nicht alles was in 12 Jahren schief gelaufen ist ändern. Zumal wenn man neu ist.
Der mehr Verdiener soll nur sein Recht bekommen. So wie alle andere das auch bekommen wollen. Und wenn es sich wirklich beweisen lässt (und das wird immer klarer) dass er nur auf Grund seiner BR Tätigkeit den Job verliert dann muss auch er zu seinem Recht kommen. Genauso wie dem andere AN im Falle des Abteilungswechsel die gerechte Entlohnung zukommen muss.
Ich weiß, dass wenn der Deal zwischen dem AG und dem AN platzt, der AN sauer auf uns ist. Aber ganz ehrlich, wenn er in der Lage des anderen wäre wäre er dann nicht genauso sauer wenn der BR alles ignorieren würde und er seinen Job verlieren würde???
Und das BRM verliert seinen Job, weil er sich im Gegensatz zu dem anderen AN in den BR hat wählen lassen und sich somit direkt in die Schusslinie gestellt hat.
Der andere ist "nur" unzufrieden in seiner Abteilung. Hat also noch einen Job.
Klar, war selber dumm mit einem befristeten Vertrag so etwas zu machen. Motiviert bestimmt viele sich bei den nächsten Wahlen aufstellen zu lassen.
Und ja, er hat gewusst dass die Wahl in den BR nicht vor dem auslaufen des Vertrages schützt.
Wir sind uns der Zwickmühle durchaus bewusst, aber wir können beide Seiten nicht einfach ignorieren und uns für eine entscheiden. Beide haben Rechte die gewährt werden müssen.
Erstellt am 10.03.2011 um 10:51 Uhr von ganther
ich versteh Eure Zwickmühle. Ich würde mich als BR ganz klar anders entscheiden aber das ist meine persönliche Meinung und wenn ihr das anders seht kann ich das auch akzeptieren.
Ich finde es interessant wenn du das Eingruppierungspraxis ok findest. Da würde ich als BR wirklich Einsatz zeigen. Ich bin ein großer Verfechter von aufgabenbezogener Eingruppierung. Die Ausbildung kann in letzter Konsequenz nicht entscheidend sein. Wenn die Ausbildung tatsächlich entscheidend ist (nehmen wir mal einen Arzt) dann ist es auch ein hartes Einstellungskriterium. Das kann ich dann eben nur mit dieser Ausbildung machen. Wenn aber beide die gleiche Arbeit machen dann darf es keinen Unterschied geben!
Erstellt am 10.03.2011 um 14:50 Uhr von Petrus
@ganther:
> interessant, dass du nun einräumst, dass der Ablehnungsgrund eben nicht wörtlich auf den vorliegenden Fall passt...
Aber sinngemäß. Und damit wäre zu prüfen, was hier die Kommentare hergeben. (hab gerade keinen in der Tasche)
Nach dem, was das Netz so zutage fördert, beruht dieser Halbsatz auf einer EU-Richtlinie - und die gibt die Anwendbarkeit auch bei Versetzungen her. Wenn die IGM hier richtig liegt, sollte das zumindest auch im DKK auftauchen.