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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitteilung an Betriebsrat - interne Stellenausschreibung

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420S
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns hat ein Mitarbeiter gekündigt. Diese Stelle soll neu besetzt werden. Ein Mitarbeiter aus einem anderen Bereich (diese Stelle entfällt in Zukunft) soll diese Stelle bekommen (sehr löblich). Frage: Muss eine interne Stellenausschreibung erfolgen? - Es könnten ja noch andere Mitarbeiter sich darauf bewerben! Muss der Betriebsrat eine schriftliche oder mündliche Mitteilung über die neu zu besetzende Stelle bekommen?

5.30903

Community-Antworten (3)

C
carrie

30.10.2007 um 00:08 Uhr

Hallo Der BR kann nach § 93 BetrVG verlangen das eine Stelle ausgeschrieben wird, kommt der AG dem nicht nach, so kann der BR nach § 99 Abs. 2 Nr.5 seine Zustimmung zur Einstellung verweigern, dies allergings nur, wenn zuvor die Ausschreibung der Stelle verlangt wurde. Zu euerm Recht gehört auch die Einbeziehung von Einzelheiten wie Form, Ausschreibungsdauer, Beschreibung der Arbeitsplätze sowie die notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen. (vgl. aber BAG, DB 93, 885, dass eine MB über Form und Inhalt der Stellenauss. verneint)

N
NBR

07.11.2007 um 14:49 Uhr

ja bitte danke

W
Waschbär

07.11.2007 um 15:36 Uhr

jeep, eine kann regel mit einschränkungen

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