Nach einer Schulung möchte der Vorgesetzte das gelernte Wissen abfragen
Ist es erlaubt einen Mitarbeiter nach einer Schulung über den Wissenstand auszufragen.
z.b. MA besucht Officekurs oder eine Contentmanagmentschulung und danach wird er gezielt vom vorgesetzten überprüft ist das erlaubt?
Community-Antworten (5)
15.11.2015 um 10:54 Uhr
Was verstehst Du unter gezielter Überprüfung? Test schreiben mit Benotung etc? Das kann ich mir nicht vorstellen, allerdings eine allgemeine Befragung schon, da ja auch der Vorgesetzte wissen sollte, was die Schulung gebracht hat.. Immerhin kostet sie Geld.
15.11.2015 um 11:00 Uhr
Der Vorgesetzte, der eine Prüfung durchführt, muss den Stoff ja mindestens so gut kennen wie der zu prüfende Mitarbeiter, sonst kann er ihn ja nicht beurteilen. So wie ich die meisten Vorgesetzten in Deutschland einschätze, dürfte es daran scheitern. Aber auch rechtlich sehe ich Probleme, da das Direktionsrecht nicht automatisch auch eine Prüfungsberechtigung darstellt.
15.11.2015 um 11:12 Uhr
Sage doch einfach, dass Du nichts verstanden hast :-) Dann bekommst Du vielleicht noch eine Schulung.
Aber ansonsten: § 98 BetrVG (Durchführung von Qualifizierungsmapßnahmen) im Zusammenhang mit § 94 BetrVG (Beurteilungsgrundsätze), da ja zu erwarten steht, dass der Vorgesetzte ein Ziel mit seinen Befragungen verfolgt. (Welches -> hinterfragen)
Also: Der BR sollte den AG auffordern es zu unterlassen, Prüfungen dieser Art durchzuführen und sich stattdessen mit dem BR über Qualifizierungskonzepte und - maßnahmen auseinander setzen.
15.11.2015 um 17:38 Uhr
Wenn ein Mitarbeiter zu einer FoBi geschickt wird, hat der AG doch ein Interesse daran zu wissen, ob die Inhalte umgesetzt werden können. Das in Zusammenhang mit § 94 zu bringen, halte ich für ein wenig hoch gehängt. @ Hartmut: Um Gelerntes zu überprüfen, muss man vom Stoff selbst nicht viel Ahnung haben. Wenn z.B. ein Koch eine FoBi in mediterraner Küche macht, kann ich danach das Ergebnis testen, ohne auch nur die leiseste Ahnung von Kochen zu haben. :-) Ist beim Officekurs auch nichts anderes: Beim Testen der Rechenwege eines Excelprogramms muss ich von der Erstellung nichts wissen.
16.11.2015 um 09:20 Uhr
Bei uns ist es laut GMP = Good Manufactoring Practice sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wir haben dafür mit unserem QM sowie der GL eine BV ausgehandelt. Sie dürfen Abfragen, aber sollte jemand den unbenoteten "Test" nicht bestehen wird er so lange nachgeschult bis der AN ihn besteht. Die Ergebnisse bzw. die Häufigkeit der Testwiederholung bekommt der AG nicht vorgelegt. Dieses wird nur in der QM hinterlegt. Hier darf nur die Behörde hineingucken.
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