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Psychische und physische Gesundheit attestieren

B
BRHandel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, darf eine Firma die Motoren herstellt ihre bestehenden und neuen Mitarbeiter auffordern ein Attest zu bringen das die psychische und physische Gesundheit bescheinigt um Schicht Dienst arbeiten zu können? Aus meiner Sicht ist das für die Arbeit nicht relevant.

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Community-Antworten (3)

B
bohgi

13.11.2015 um 20:44 Uhr

Dann fragt als BR beim AG nach und findet die Beweggründe heraus. Ich kenne selbst Betriebe, in denen es durchaus gängig ist die Tauglichkeit entsprechend des Anspruches zu prüfen. Der AG hat dem AN gegenüber eine Fürsorgepflicht, der er damit versucht nachzukommen. Wenn ich dich richtig verstehe, dann steht euch die Arztwahl frei. Der Arzt attestiert nur die Tauglichkeit. Der AG erfährt dank Schweigepflicht nichts über das Ergebnis, außer dem Ja oder Nein zur Frage. Ihr seid als BR besonders dann gefordert, wenn es den Fall geben sollte, dass das Ergebnis für den AN negativ ist. Dann gilt es dort zu unterstützen, um auch diesen MA zu halten.

G
gironimo

14.11.2015 um 10:34 Uhr

Das läuft mit unter dem Thema Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze (§ 94 BetrVG).

Also welche Fragen dürfen zur Einstellung gefragt werden. Dazu zählt auch, was der Arzt im Bezug auf die zukünftige Stelle fragen darf.

Ich würde den AG im Gegenzug in so fern in die Pflicht nehmen, dass er eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) durchführt, die unter Beachtung der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG) von fachkundigen Personen durchgeführt wird und eben auch die Punkte psychische und physische Belastung beinhaltet.

H
Hoppel

14.11.2015 um 13:00 Uhr

@ BRHandel

"Aus meiner Sicht ist das für die Arbeit nicht relevant. "

... dann frage ich mich, warum sich diverse AN per ärztlichem Attest vom Schichtdienst befreien lassen wollen oder gar vom Schichtdienst befreit werden müssen.

Dass Schichtarbeit sowohl körperlich als auch psychisch belastend ist/sein kann, ist in Fachkreisen unumstritten!

Zwingend zu beachten ist, dass die ArbMedVV Ende 2013 geändert worden ist.

Aussagen über die gesundheitliche Bedenklichkeit oder Unbedenklichkeit sind in der Vorsorgebescheinigung nicht mehr enthalten und dürfen vom Betriebsarzt auch nicht mehr mitgeteilt werden. > http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsorganisation/pausen/schichtarbeit.htm

Damit läuft das Ansinnen Eures AG rechtlich komplett in´s Leere!

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