W.A.F. LogoSeminare

Ausschluß Innerbetriebliche Schulung

B
belle
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Unternehmen werden scheinbar zufällig Mitarbeiter, trotz Anwesenheit, bei innerbetrieblichen Schulungen, die beispielsweise über drei volle Arbeitstage gehen, ausgeschlossen. Die Betroffenen müssen dann anhand von spartanischen Zusammenfassungen das Versäumnis im Selbststudium nachholen und das am besten in Ihrer Freizeit oder während der Arbeitszeit, d.h. zwischen unentwegt eingehenden Telefonaten. Ohne die Informationen, die die Mitarbeiter während der Schulungen erhalten, kann die Arbeit nicht durchgeführt werden. Ich bin selbst im BR und habe den Eindruck, dass es sich nicht um zufällig ausgewählte Mitarbeiter handelt, sondern um jene, die nach Krankheit erscheinen. Darf ich als BR eine Liste der betroffenen MA verlangen und auch alle Schulungen mit Ma-Listen einsehen, die dieses Jahr stattgefunden haben? Inwieweit geht das Mitspracherecht?

1.07202

Community-Antworten (2)

G
gironimo Akzeptiert

11.11.2015 um 16:53 Uhr

Inwieweit geht das Mitspracherecht? <

Der BR ist in der Mitbestimmung.

Lese doch mal §§ 96 - 98 BetrVG

Du kannst also nicht nur umfassende Informationen anfordern, sondern auch bei der Durchführung der Maßnahmen mitbestimmen und selbstverständlich auch "Vorschläge" über die Teilnehmer machen. Und das ist soger E-Stellen fähig.

Also mischt Euch ein und verlangt klare Regeln.

P
paula

11.11.2015 um 16:02 Uhr

schon

https:www.waf-seminar.de/seminargruppe/betriebsverfassungsrecht-teil-iii/BR257

besucht?

Ich glaube ihr nutzt einfach euer MBR nicht richtig

Ihre Antwort