Schriftverkehr mit Kollegen und GF
Hallo zusammen, mal ein Frage: Als BR-Vorsitzender bin ich ja sozusagen das Sprachrohr nach außen hin zu der Geschäftsführung und den Kollegen. Aber muss ich denn den ganzen Schriftverkehr alleine machen oder kann da auch jemand anders mal was schreiben und mit i.A. oder i.V. unterschreiben? wie handhabt ihr das in Euerm Betrieb. Wenn ich das alles alleine machen soll. dann wächste mir das Ganze langsam aber sicher über den Kopf, bzw. ich komme zu meiner eigentlichen Arbeit nicht mehr. Unsere Firma ist nicht so groß dass ich mich freistellen lassen könnte. Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Antworten Gruss lazyman
Community-Antworten (2)
10.11.2015 um 16:12 Uhr
Arbeitsteilung ist alles. Natürlich solltet Ihr die Aufgaben und den damit verbundenen Schriftverkehr wie z.B. Fragen nach Informationen, Organisation u.s.w. aufteilen (ggf. Ausschüsse). Lediglich die "Offiziellen Beschlüsse" wie Widersprüche zu personellen Maßnahmen und Beschlüsse ähnlicher Brisanz, würde ich unbedingt beim Vorsitzenden belassen.
ich komme zu meiner eigentlichen Arbeit nicht mehr.<
Das musst Du allerdings nicht mehr. BR-Arbeit hat Vorrang und dauert so lange wie sie dauert. Im § 37 BetrVG steht, dass Du von Deiner Tätigkeit - also nicht nur der Zeit - freizustellen bist. Und was dann noch übrig bleibt ist für den anderen Job. Mit § 38 BetrVG hat das nichts zu tun.
11.11.2015 um 06:57 Uhr
Da gebe ich Gironimo recht. Ich bin Schriftführerin in unserem Gremium und erledige, bis auf die Beschlüsse, die schriftliche Korrospondenz und Niederschriften in Rücksprache mit dem Vorsitzenden und auch den anderen BR-Mitgliedern. Allein das Sprachrohr zu sein, ist schon eine zeitintensive Arbeit des Vorsitzenden. Ich schlage vor in einer Euren nächsten Sitzungen einen Schriftführer zu wählen. Und schickt diesen auch auf ein entsprechendes Seminar! Ich selbst habe erst dieses Jahr ein Seminar zum Thema Schriftführer besucht und war erschrocken, dass alles wie ich es bisher erledigt hatte im Streitfall mit der GL vor Gericht keine Chance hätte, wegen Formfehler. Die schriftliche Arbeit ist demnach nicht zu unterschätzen.
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